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Unsere
Politik
Die
Leitsätze der CDA Berlin
Unsere christlich-sozialen
Grundsätze
1. Jeder Mensch ist einmalig. Seine Würde ist
unantastbar, vom Anfang bis zum Ende des Lebens.
Wir wollen, dass alle Menschen, ungeachtet ihrer
Unter-schiedlichkeit, gleichberechtigt, in gegenseitiger
Toleranz, frei von Armut, in Frieden, Freiheit und
körperlicher Unversehrtheit leben können.
Das ungeborene Leben muss geschützt werden, das Klonen
von Menschen verboten sein.
Wir wollen, dass jedem Menschen ein Sterben in Würde,
Geborgenheit und Schmerzfreiheit möglich ist.
2. Familien, in denen Eltern für Kinder und Kinder für
Eltern Verantwortung tragen, sind das Fundament von
Gesellschaft und Staat.
Wir wollen für Familien ein gesellschaftliches Umfeld,
das ein Ja zu Kindern erleichtert. Kinder dürfen kein
Armutsrisiko sein.
Das Wohl des Kindes muss jede Erziehung leiten. Die
Erziehungsfähigkeit der Eltern muss unterstützt werden,
ihnen müssen Erziehungshilfen zur Verfügung stehen. Das
Wohl des Kindes überragt das Elternrecht.
Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Pflege in der
Familie nachhaltig unterstützt wird.
3. Die Schöpfung ist dem Menschen anvertraut. Wir wollen
den Auftrag zur Weltgestaltung mit dem Gebot verbinden,
die Schöpfung zu bewahren.
Alle Entscheidungen müssen dem Prinzip der
Nachhaltigkeit gerecht werden. Eine gesunde Umwelt mehrt
den Wohlstand. Hohe Umweltstandards sichern die
Zukunft.
Wir wollen den zukünftigen Generationen alle Optionen
auf eine umweltverträgliche Entwicklung offen halten.
4. Der Mensch ist auf Gesellschaft angelegt. Er hat
Anteil an deren kultureller Identität. Zugleich prägt er
sie.
Wir wollen den Vorrang des Einzelnen, der Familie und
der gesellschaftlichen Initiativen vor dem Staat.
Das bürgerschaftliche Engagement muss ermutigt und
gefordert werden. Die Unternehmen müssen es als
Bestandteil ihrer Unternehmenskultur verstehen.
Die Integration der Zuwanderer ist für die Gesellschaft
schicksalhaft. Sie verlangt Offenheit für Fremde und
deren religiöse Orientierung, zugleich die Achtung der
kulturellen Identität unserer Gesellschaft.
5. Der Staat ist dem Gemeinwohl verpflichtet.
Gerechtigkeit ist Ziel und inneres Maß der Politik.
Wir wollen einen Staat, der Frieden und Freiheit seiner
Bürger gewährleistet, die rechtsstaatliche Ordnung gegen
jedermann durchsetzt und zur Entwicklung der Einen Welt
beiträgt.
Demokratie und Soziale Marktwirtschaft, Rechtsstaat und
Sozialstaat bedingen und ergänzen sich.
Wir wollen, dass sich der Staat der Schwachen annimmt,
sich zugunsten der Zivilgesellschaft zurücknimmt und der
schöpferischen Kraft der Menschen vertraut.
6. In der Einen Welt sind die Staaten und
Völkergemein-schaften dem allgemeinen Wohl der Völker
verpflichtet.
Wir wollen den globalen Akteuren einen Ordnungsrahmen
vorgeben, der verbindliche Verhaltensregeln, gemeinsame
Wettbewerbsvorschriften sowie soziale und ökologische
Standards festlegt.
Die Vereinten Nationen müssen in ihrem Auftrag ebenso
gestärkt werden wie die supranationalen Institutionen,
die die Entwicklung der Völker unterstützen.
Wir wollen ein geeintes, föderal strukturiertes,
demokratisch verfasstes und sozial gefestigtes Europa,
das durch gemein-same Politik zum Weltfrieden beiträgt.
7. Die Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen. Erst der
Mensch, dann der Markt.
Ökonomie ohne Ethik ist inhuman. Die Normen, auf denen
die Wirtschaft fußt, liegen jenseits von Angebot und
Nachfrage.
Wir wollen die Soziale Marktwirtschaft, die Leistung mit
sozialer Gerechtigkeit, Wettbewerb mit Solidarität und
Eigenverant-wortung mit sozialer Sicherheit verbindet.
Der geordnete Wettbewerb muss Macht verteilen und zu
Innovation anreizen.
8. Arbeit ist ein Freiheitsrecht. Sie ist Teilhabe an
der Schöpfung. Arbeit ist bedeutsamer als Besitz.
Wir wollen Arbeit für alle, nicht zuletzt die minder
Leistungsfähigen, – Arbeit, die gesetzlich geschützt
ist, Exi-stenz sichert und zur sozialen Sicherheit
beiträgt.
Arbeit zu schaffen gelingt als Gemeinschaftswerk. Arbeit
ist Verpflichtung des Einzelnen gegenüber der
Gemeinschaft.
Wir wollen eine Arbeitswelt, in der für die Familie
Erziehungs- und Arbeitszeit miteinander vereinbar sind.
Familie muss Vorrang vor der Flexibilität der
Arbeitswelt haben.
9. Bildung ist Weg zum Aufstieg. Sie vermittelt
Orientierung und bestimmt Lebenswege.
Wir wollen, dass in unserem Bildungssystem jeder Mensch
ungeachtet seiner Herkunft nach seiner Begabung
gefordert und gefördert wird.
Bildung muss zur kulturellen Identität eines Volkes
beitragen und zu Weltoffenheit führen.
Wir wollen, dass Bildung neben Wissen und Fertigkeiten
Werte und Tugenden vermittelt. Bildung muss auch Bildung
des Herzens sein.
10. Privates Eigentum ist Grundpfeiler des
freiheitlichen Sozialstaates. Eigentum verpflichtet.
Wir wollen, dass jeder die Chance hat, Vermögen zu
bilden und Eigentum zu erwerben. Wir wollen Eigentum für
alle.
Die Ungerechtigkeit bei der Verteilung von Einkommen und
Vermögen muss abgebaut werden.
Wir wollen die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ertrag
und Kapital ihres Unternehmens sowie den tariflich
vereinbarten Investivlohn.
11. Mitbestimmung ist ein natürliches Recht, die soziale
Partnerschaft unverzichtbarer Ordnungsfaktor.
Wir wollen starke, kompetente Betriebs- und Personalräte
und die Mitbestimmung in den Unternehmen.
Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen gleichberechtigt
zu-sammenwirken und ihre Interessensgegensatze fair
ausglei-chen.
Die Tarifautonomie muss uneingeschränkt erhalten
bleiben. Der soziale Friede ist eine produktive Kraft.
Wir wollen verbindliche Vereinbarungen der Betriebs- und
Tarifpartner, die die Chancen auf mehr Arbeit
verbessern.
12. Soziale Sicherung gründet auf Eigenverantwortung und
Solidarität. Sie befriedet und befreit.
Wir wollen, dass die grundlegenden Lebensrisiken
solidarisch abgesichert bleiben. Ihre Finanzierung muss
auf eine breitere Basis gestellt werden.
Der Staat muss die soziale Grundsicherung gewährleisten.
Die Alterssicherung muss verlässlich sein und nach einem
erfüllten Arbeitsleben vor Altersarmut schützen.
Wir wollen einen Sozialstaat, der den Dienst am und mit
dem Hilfsbedürftigen unterstützt, und barmherzig
gegenüber demjenigen ist, der seine Rechte nicht selbst
vertreten kann oder zu einem eigenständigen Leben nicht
fähig ist.
Gerechtigkeit bedeutet, die gleiche Chance zu haben,
in möglichst hohem Umfang persönliche Fähigkeiten
entwickeln zu können. Die Frage der sozialen
Gerechtigkeit hängt in diesem Sinne im Wesentlichen von
den Startbedingungen eines jeden Einzelnen ab. In den
potentiellen Möglichkeiten und Qualitäten der
Verwirklichungschancen spiegelt sich der von uns
verstandene positive Freiheitsbegriff wider, etwas tun
zu können.
Diese freiheitsorientierte Gerechtigkeit ist auf das Individu-um und sein eigenes Denken und Handeln bezogen
und ent-spricht aus unserer Sicht am Besten der
Individualisierung von Werten und Lebensstilen der
Menschen im 21. Jahrhun-dert. Damit selbstbestimmte
Optionen wahrgenommen wer-den können, muss die Politik
Rahmenbedingungen setzen, die die Zukunftsfähigkeit
eines modernen Berlin sichert. Dazu gehören Bildung,
berufliche Integration und aktivierende
Sozialstaatsangebote.
Unsere Politik wird sich daher an den folgenden
Handlungsprämissen messen lassen:
1. Vermeidung von Armut, damit individuelle Würde,
Integrität und Autonomie ausgebildet werden können.
2. Alle an Bildung und Ausbildung von Menschen
Beteiligten so unterstützen, dass in hohem Maße die
individuellen Lebenschancen ausgeschöpft werden.
3. Die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt muss
grundsätzlich jedem Menschen ermöglicht werden, damit
kein Bürger Berlins ausgeschlossen wird.
4. Die soziale Sicherheit bedarf solcher
Chancenge-rechtigkeit und aktivierender
Sozialstaatsangebote, die ein Abrutschen unter die
Armutsgrenze verhindern hilft.
5. Einkommensunterschiede sind legitim, soweit sie nicht
die demokratische Gleichheit und den sozialen
Zusammenhalt der Berliner Bürgerschaft beschädigen.
6. Die schulischen und beruflichen Chancenstrukturen
zwischen den Geschlechtern müssen für jede Schulart bzw.
Branche neu organisiert und nachhaltig unterstützt
werden.
7. Die Generationengerechtigkeit verlangt eine
erhebliche Rückführung der Staatsverschuldung und
wesentlich sorgsameren Umgang mit der Natur.
Soziale
Kapitalpartnerschaft –
für mehr Arbeitnehmerbeteiligung am Gewinn und Kapital
1. Einleitung
Wir wollen Beteiligung für alle – Beteiligung an Arbeit
und Eigentum, an Einkommen und an wirtschaftlichen
Chancen.
Die CDA Berlin bekennt sich zum Ziel „Vorfahrt für
Arbeit“. Unsere Politik ist darauf gerichtet, die zu
hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland zu senken. Arbeit
dient nicht nur der Einkommenserzielung, sondern sie ist
zugleich Grundlage für Selbstverwirklichung und
gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss sich jede
politische Maßnahme insbesondere daran messen lassen, ob
sie die Voraus-setzungen für mehr Beschäftigung
verbessert oder nicht.
Die CDA Berlin bekennt sich zum Eigentum und zum freien
und verantwortlichen Unternehmertum. Verfügbares
Eigen-tum erweitert den Freiheitsraum des einzelnen für
eine persönliche und eigenverantwortliche
Lebensgestaltung; sie erleichtert die Anpassung an
wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen und
stärkt die Unab-hängigkeit des Einzelnen. Deshalb wollen
wir die Bildung von personenbezogenem und privatem
Eigentum für möglichst viele fördern.
Die CDA Berlin bekennt sich zur Sozialen Marktwirtschaft
und Sozialpartnerschaft. Das heißt auch, dass die
Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer einen fairen Anteil
am Volks-einkommen erhalten müssen. Doch gerade der
internationale Wettbewerb macht zur Sicherung von
Arbeitsplätzen Standortvereinbarungen notwendig. Deshalb
sind Maßnahmen erforderlich, die die Teilhabe der
Beschäftigten am Erwirtschafteten auf
wettbewerbsverträgliche Weise gewährleisten.
Deshalb wächst die Bedeutung von erfolgsabhängigen
Entgeltbestandteilen und Gewinnbeteiligungen. Und
deshalb wirbt die CDA für eine Soziale
Kapitalpartnerschaft.
Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
am Kapital und am Erfolg der Wirtschaft ist ein
Instrument, das zur Erreichung der zuvor genannten Ziele
beizutragen vermag.
Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
am Erfolg und / oder Kapital beteiligen, sind
produktiver – und damit wettbewerbsfähiger. Das zeigen
eine Reihe von Studien, etwa des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für
Arbeit. Denn gelebte Partnerschaft im Unternehmen
fördert eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens und
erhöht die Motivation und stärkt die Bindung der
Mitarbeiter an ihr Unternehmen.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann die Eigenkapitalbasis
der Unternehmen stärken und ist somit auch hinsichtlich
der Anforderungen aus „Basel II“ sinnvoll. Sie kann,
falls erforderlich und gewollt, zugleich ein Baustein
zur Lösung des Nachfolge-Problems gerade
mittelständischer Unternehmen sein.
Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ist zugleich ein Weg der Eigentumsbildung.
Eigentum ist eine Grundlage für Einkommen und dient der
Altersvorsorge.
Und vor allem: Gewinn- und Kapitalbeteiligung vermag
einen fairen Anteil der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg auch dann
sicherzustellen, wenn sie um der Wettbewerbsfähigkeit
und Beschäftigungssicherung willen zu Zugeständnissen in
der Nominallohnpolitik bereit sind. Gewinne und
Kapitaleinkommen sind in den vergangenen Jahren deutlich
stärker gestiegen als Arbeitseinkommen. Dieser Trend
wird sich im Zuge der Globalisierung verstärken.
Deswegen gilt es, möglichst vielen Menschen,
insbesondere auch den Beschäftigten, Kapitaleinkommen
als weitere Einkommensquelle zu eröffnen.
Die Mitarbeiterbeteiligung ist aber nicht ohne Risiken.
Das Anlagerisiko kann sich im Falle der
Mitarbeiter-kapitalbeteiligung mit dem Arbeitsplatzrisiko
zum „doppelten Risiko“ kumulieren. Richtig indes ist
auch, dass die Ausfallrisiken abgesichert bzw. auf die
eingezahlten Beträge begrenzt werden können. Und die
betriebliche Praxis zeigt, dass Unternehmen mit einer
Mitarbeiterkapitalbeteiligung seltener scheitern, da sie
wettbewerbsfähiger sind.
2. Forderungen
Wir sind davon überzeugt: Mitarbeiterbeteiligung spricht
für sich selbst – und davon wollen wir auch andere
überzeugen. Wir wollen Beschäftigte und Unternehmen,
Gewerkschaften und Arbeitgeber für diese Idee gewinnen.
Gerade deshalb sind wir über positive Signale der
Wirtschaft, aber auch der Gewerkschaften erfreut.
Der Staat muss Stolpersteine, die der Verbreitung der
Mitarbeiterbeteiligung im Wege stehen, beiseite räumen.
Und er muss die Rahmenbedingungen für die Verbreitung
der Mitarbeiterbeteiligung nachhaltig verbessern. Wir
werben für Erfolgs- und Kapitalbeteiligungen
gleichermaßen, wobei der Gesetzgeber insbesondere mit
Blick auf Kapitalbeteiligungen gefordert ist.
Wir wollen eine breite gesellschaftliche Debatte über
die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung anstoßen und –
unter Wahrung der Tarifautonomie – über dieses Thema in
einen Dialog mit den Tarifvertragsparteien treten. Im
Zentrum einer modernen Tarifpolitik sollten nicht nur
der nominale Arbeitslohn, sondern (neben qualitativen
Elementen wie etwa die Weiterbildung) auch der
Leistungslohn und erfolgslohnorientierte
Gestaltungselemente stehen.
Wir wollen den Teil des Vermögensbildungsgesetzes, der
die Produktivkapitalbeteiligung zum Inhalt hat, zu
einem Mitar-beiterbeteiligungsgesetz weiterentwickeln.
Darin sollen alle gesetzlichen Regelungen zur
Mitarbeiterbeteiligung zusam-mengefasst werden. Dies ist
ein Beitrag zur Rechtsver-einfachung und
Entbürokratisierung; dadurch werden die Voraussetzungen
dafür verbessert, dass sich Unternehmen und
Belegschaften für die Mitarbeiterbeteiligung
entscheiden.
Wir wollen die steuerliche Behandlung von
Mitarbeiter-beteiligungen verändern.
Wir wollen für Mitarbeiterkapital-beteiligungen bis zu
einer noch festzulegenden Höhe die nachgelagerte
Besteuerung. Es sollen erst dann Steuern und
Sozialbeiträge fällig werden, wenn die vereinbarte
Beteiligung zur Auszahlung kommt bzw. verkauft wird.
Die Mitarbeiterbeteiligung soll auch in die steuerlich
geförderte Altersvorsorge integriert und die bloße
Steuerförderung – wie bei der Förderung nach dem
Altersvermögensgesetz – um eine Zulagenkomponente
ergänzt werden, die besonders im Interesse der
Geringverdiener ist.
Die Umwandlung einer Mitarbeiterbeteiligung in eine
betrieb-liche Altersversorgung soll ebenso nachgelagert
besteuert werden.
Die vertragsgemäß mögliche Mitnahme von
Kapitalbe-teiligungen zu einem anderen Unternehmen im
Falle des Arbeitgeberwechsels soll „steuerunschädlich“,
also brutto, möglich sein. Besteht beim neuen
Arbeitgeber keine Möglichkeit der Kapitalbeteiligung, so
sollte die Beteiligung brutto in einer
Kapitalsammelstelle geparkt werden können. Die freie
Beweglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung ist sinnvoll.
Der §19a Einkommensteuergesetz (Steuerfreibetrag von 135
Euro) ist in seiner jetzigen Form wenig effektiv.
Gelingt eine umfassende Regelung zum Übergang zur
nachgelagerten Besteuerung, so wird die Förderung über
den §19a Einkommensteuergesetz mittel- bis langfristig
an Bedeutung verlieren.
Wir wollen Regelungen zur Insolvenzsicherung, die nach
der Form der Mitarbeiterbeteiligungen zu differenzieren
sind und damit dem jeweiligen Charakter der
Beteiligungsformen gerecht werden. Damit besteht für
Unternehmen und Mitarbeiter die Möglichkeit, diejenige
Form der Mitarbeiterbeteiligung zu wählen, die ihren
Präferenzen und ihrer jeweiligen Risikoneigung am
ehesten entspricht.
Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen sind als voll
haftendes Eigenkapital Risikokapital; es entspräche
nicht ihrem Cha-rakter, sie abzusichern.
Wir wollen, dass die bisherige Förderung nach dem
Vermö-gensbildungsgesetz auch weiterhin für
außerbetriebliche Beteiligungen genutzt werden kann.
Wir wollen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein
Kreditprogramm zur Finanzierung der Firmenübernahme
durch Belegschaften auflegt – insbesondere mit Blick auf
mittelständische Unternehmen, in denen es keinen
Nachfolger für den Firmeninhaber gibt.
Wir wollen das Wertpapierprospektgesetz mit Blick auf
die Mitarbeiterbeteiligung entbürokratisieren. Die
Ausgabe von Belegschaftsaktien darf nicht an aufwändigen
und teuren Vorschriften scheitern.
Informations- und Mitwirkungsrechte der am
arbeitgebenden Unternehmen beteiligten Arbeitnehmerinnen
und Arbeit-nehmer ergeben sich im Wesentlichen aus dem
Gesellschaftsrecht. Wegen der besonderen Situation der
Beschäftigten (doppeltes Risiko) ist es aber sinnvoll,
auch ihrer gewählten Interessenvertretung ein
Informationsrecht einzuräumen.
Mindestlohn
Beschluss der Bundestagung der CDA in Karlsruhe 2007
Zur Sicherung der Einkommen
in unteren Einkom-mensbereichen ist ein Mindestlohn in
der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich zu regeln.
Die CDA spricht sich dafür aus, dass einer tariflichen
Lösung gemäß Tarifvertragsgesetz der Vorrang in jedem
Fall einzuräumen ist. Wenn es nicht zu einem
Tarifvertrag kommt, der für jeden Betrieb bzw. jede
Branche den Mindestlohn darstellt, soll nach
Tarifvertragsgesetz eine Allgemeinverbindlicherklärung
angestrebt werden.
Ist auch diese nicht möglich, soll eine Ausweitung des
Arbeitnehmerentsendegesetzes auf den jeweiligen
Wirt-schaftsbereich vorgenommen werden, um hierdurch
branchenbezogene Mindestlöhne zu ermöglichen.
Erst wenn diese Maßnahmen nicht gegriffen haben, soll
der gesetzlich festgelegte Mindestlohn, der regional
gestaffelt sein muss, greifen.
Gesundheit und Pflege
Der Sozialstaat mit der Sozialen Marktwirtschaft als
Kerne-lement hat sich bewährt und Deutschland vor
sozialen Un-ruhen über Jahrzehnte bewahrt. Vor dem
Hintergrund einer sich ändernden Welt sowie veränderten
Lebensbedingungen sind jedoch Reformen und
Weiterentwicklungen der sozialen Sicherungssysteme
dringend notwendig, um auch für die nachfolgenden
Generationen notwendige Grundlagen für Wohlstand und
soziale Sicherheit zu schaffen. Dies gilt für die
Lebensrisiken Krankheit, Arbeitslosigkeit,
Erwerbsunfä-higkeit und Pflegebedürftigkeit.
Deutschland
hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.
Dennoch gibt es Reformbedarf, um Ineffizienzen,
Fehl-anreize und Fehlsteuerungen zu beseitigen. Ziel
muss es sein, eine qualitativ hochwertige Versorgung im
Krankheits-fall, die schnelle Wiederherstellung von
Gesundheit und Ar-beitsfähigkeit und die Vermeidung von
Unfällen, Behinderun-gen und Pflegebedürftigkeit
sicherzustellen, und dies flä-chendeckend und unabhängig
vom individuellen Einkommen.
Die Eigenverantwortung der Versicherten darf dabei nicht
ausgeblendet werden. Kein Gesundheitswesen der Welt kann
darauf verzichten, dass sich der einzelne auch selbst um
seine Gesundheit kümmert. Neben der klassischen
Kura-tion wird der Prävention im deutschen
Gesundheitssystem ein deutlich höherer Stellenwert
eingeräumt werden müs-sen. Hierzu gehören
gleichbedeutend
-
individuelle Prävention
-
Prävention in Lebenswelten („settings“)
-
betriebliche Gesundheitsförderung sowie
-
Maßnahmen des Arbeitsschutzes,
denn gesunde Arbeitnehmer stärken den Faktor Arbeit! Die
Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen
Krankenversiche-rung sollte weiterhin "Lohn und Gehalt"
sein, denn diese Ba-sis hat sich bewährt und ist
grundsätzlich zukunftssicher. Die
(teil)paritätische Mittelaufbringung durch Versicherte
und Arbeitgeber sichert das Interesse der Unternehmer an
einer wirtschaftlichen Krankenversicherung.
Innerhalb eines solidarisch gestalteten
Gesundheitswesens ist Wettbewerb weder Ziel noch
Selbstzweck. Innerhalb des Systems der gesetzlichen
Krankenversicherung erfolgt der Ausgleich zwischen den
einzelnen Kassen über den sog. „Morbi-RSA“:
Krankenversicherungen, die besonders viele kranke und
alte Menschen versichern, möglichst gleich gute
Bedingungen haben wie Kassen, die bessere „Risken“
auf-weisen. Dieser Ausgleich ist richtig und hat sich
über die Jahre bewährt. Zu achten ist zudem darauf, dass
Arbeit-neh-mer durch Krankenkassenbeiträge und
Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden.
Beitragserhöhungen dür-fen nicht einseitig durch die
Arbeitnehmern aufgefangen werden – auch die Arbeitgeber
sind hieran zu beteiligen. Denn eines ist klar: Gerade
in einer Großstadt wie Berlin darf der Solidargedanke
nicht außen vor bleiben. Dies gilt auch und erst Recht
im Verhältnis von Wirtschaft zur Arbeitneh-merschaft.
Eine Rationierung medizinischer Leistungen wird
entschieden abgelehnt. Es existieren weiterhin
ausreichend Wirtschaft-lichkeitsreserven im
Leistungsangebot, insbesondere in der
Arzneimittelversorgung, sowie in den Prozessen der
Lei-stungserbringung, die vor allem auf regionaler Ebene
unter Einbeziehung aller Kostenträger,
Leistungserbringer und der Versicherten evaluiert und
erschlossen werden müssen. Dies erst recht vor dem
Hintergrund ständig steigender Arznei-mittelausgaben.
Ökonomische Differenzen zwischen den Bundesländern
dürfen nicht das Versorgungsniveau der Bür-gerinnen und
Bürger beeinflussen und zu regional bedingten
Leistungszuschüssen führen. Regionale
Gesundheitsversor-gung muss mit dem Ziel betrieben
werden, die gesundheitli-che Versorgungsqualität und die
Lebensqualität der Patien-ten und Versicherten zu
stärken. Eine regional organisierte
Gesundheitsversorgung muss neben den Leistungserbringern
(Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Apotheken etc)
und Patienten immer auch die regionale
Gesundheitsindustrie einbeziehen.
Neuausrichtung der Berliner Gesundheitspolitik
Die Berliner Gesundheitspolitik muss mehr Freiheit
zulassen, damit Qualität und Wirtschaftlichkeit
verbessert werden können. So sollten z.B. die Charite
und Vivantes durch För-derung der Kooperation und
Prüfung von Aufgabenüber-schneidungen besser
zusammenarbeiten mit dem Ziel, die Krankenversorgung
effizienter zu gestalten.
Ganz entschei-dend – und eine wirkliche Chance - für die
gesundheitliche Entwicklung der Region
Berlin/Brandenburg ist der Ausbau der Prävention. Die
Region Berlin/ Brandenburg sollte sich als
Gesundheitsland Nummer 1 versuchen zu etablieren.Dies
gelingt nur, wenn alle staatlichen Stellen miteinbezogen
werden und sich aktiv beteiligen. „Be Berlin“ reicht
hierfür nicht. „Berlin: be fit“ oder „Berlin bewegt sich
– sei dabei!“ könnte die Überschrift für ein auf Dauer
angelegtes Präven-tionsprogramm sein, das Kitas,
Schulen, Betriebe, Senioren-wohnheime und weitere
öffentliche Einrichtungen, aber auch Wirtschaft und
Betriebe einbezieht mit dem Ziel, ge-sündere Menschen
durch gesündere Verhaltenswiesen, ge-sünderes Kieze und
gesündere Lebens- und Arbeitsbedin-gungen zu
schaffen.
Voraussetzung hierfür ist zunächst einmal, den
öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) wieder zur
vierten Säule der Ge-sundheitsversorgung aufzubauen. Die
fatalen Entscheidun-gen des rot-roten Senats, der durch
Einsparmaßnahmen zum Ausbluten des ÖGD geführt hat, sind
schnellstens zu korrigieren. Die Gesundheitsämter in den
Bezirken sind stattdessen personell, organisatorisch,
finanziell und tech-nisch so auszustatten, dass sie als
„Präventionsstützpun-kte“ fungieren können. Sie sollen
erste Anlaufstelle für Men-schen – insbesondere auch
Migranten – sein, die wissen wollen, was zu einer
gesunden Lebensweise gehört, die Fra-gen zur
Schwangerschaft, zur Krankheitsvorbeugung, zu
Schutzimpfungen oder zur Vermeidung von
Pflegebedürftig-keit haben. Eine Vernetzung der
Gesundheitsämter mit Pfle-gestützpunkten und den
zahlreichen privaten Anbietern von Gesundheitsleistungen
in Berlin (Vereine und Selbsthilfe-gruppen) ist
unerlässlich. Gesundheitsämter haben somit auch die
Funktion eines Lotsen. Eine derartig ausgerichtet
Gesundheitspolitik hätte bundesweit Signalwirkung.
Unbestri-tten ist, dass hierfür eine Menge Geld in die
Hand genommen werden muss. Diese Investition wird sich
aber schon mittelfristig auszahlen.
Wohnungsmarkt- und
Mietpolitik
Auf dem Berliner Wohnungsmarkt wächst weiterhin der
Wohnungsleerstand. Er betrifft nunmehr rd. 104.500
Wohnungen, die mehr als 6 Monate leer stehen. Der
Stichtagsleerstand im Juli 2006 betrug 152.300 Wohnungen
(ohne Abzug der Fluktuationsreserve). Dennoch kann von
einer ausgeglichenen Versorgung der Berlinerinnen und
Berliner mit Wohnungen nicht gesprochen werden. Das
Verhältnis der Zahl der Wohnungen zur Zahl der Haushalte
ist in den letzten Jahren gesunken und dürfte sich auch
in Zukunft weiter vermindern, vor allem im unteren
Mietbereich für Ein- und Zweipersonenhaushalte. In
diesem Wohnungssegment sinkt der Anteil preiswerten
Wohnraums, da trotz des „entspannten“ Wohnungsmarktes
erhebliche Mieterhöhungen durchgesetzt werden.
Zudem ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Berlin
weiterhin prekär. Die Arbeitslosenquote steigt weiterhin
an und beträgt derzeit rd. 18 v. H. Bei gleich
bleibendem oder auch sinkendem Nettoeinkommen bedeuten
steigende Wohnungsunterhaltskosten für viele Mieter ein
Anstieg der Mietbelastung. Gerade in den
Innenstadtbezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte
und Neukölln beträgt die Arbeitslosenquote bis zu 23
v.H. Hier liegen viele Haushalte mit einem Einkommen
unter 900 Euro monatlich., so dass fast 70 v. H. zum
Bezug einer Sozialwohnung berechtigt sind.
Kulturpolitische
Leitsätze
Mit der äußeren Rekonstruierung und
Wiederaufbau des Schlosses wird Berlin seine lang
ersehnte Mitte erhalten. Die Nutzung als Humboldt-Forum
wird jedoch als nicht ideal betrachtet. Die wundervolle
Sammlung der Gemäldegalerie sollte vielmehr ihren Sitz
im Schloss erhalten, damit der Rang der Sammlung zur
Geltung kommt und mit der Präsentation der Alten
Nationalgalerie eine inhaltliche Einheit bildet.
Gleichzeitig sollten die wunderbaren
Ausstellungsräume der architektonisch erstklassigen
Gemäldegalerie der Architekten Hilmer & Sattler z.B.
durch aktuelle, hochwertige Wechselausstellungen stärker
in das Bewusstsein von Berlinern und Touristen gerückt
werden. Durch eine ästhetisch anspruchsvolle,
kreative Gestaltung des Vorgeländes sollte mittelfristig
das Kulturforum mit all seinen wichtigen Gebäuden (Neue
Nationalgalerie, St. Matthäus-Kirche, Gemäldegalerie,
Kunstgewerbemuseum, Kupferstichkabinett,
Kunstbibliothek, Philharmonie, Neue Staatsbibliothek u.a.)
auch städtebaulich als Kulturquartier zusammenwachsen
und erlebbar werden.
Der Potsdamer Platz und seine Umgebung haben noch keinen
architektonisch urbanen Mittelpunkt erhalten. Das
ehemalige Wertheim-Grundstück sollte hierzu als Chance
genutzt werden. Berlin ist durch seine Menschen
attraktiv geworden, nicht durch seine Architektur. Die
Lebendigkeit Berlins muss sich auch in großer
Architektur widerspiegeln.
Verkehrspolitik
Rund
10 Prozent aller Verkehrstoten sind Radfahrer/-innen.
Damit diese Zahl gemindert wird, sind verschiedene
Maßnahmen erforderlich:
a) Die Bedürfnisse von Radfahrern müssen bei der
Straßenplanung besser berücksichtigt werden.
b) Den häufigsten Vergehen von Radfahrern (Missachten
roter Ampeln, Fahren auf dem Bürgersteig, Fahren auf der
falschen Straßenseite) muss durch Kontrollen stärker
Einhalt geboten werden. Radfahrer dürfen diese
Verhaltensweise nicht als rechtsfreie Räume erfahren.
c) Festlegung verbindlicher Zulassungsregeln für
Fahrräder sowie regelmäßige Sicherheits- und
Qualitätsprüfungen.
d) Der Verkehrsunterricht an Kindergärten und Schulen
ist auszuweiten.
e) Die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5
m zwischen Pkw-Fahrer/-innen und Fahrradfahrer/-innen
ist ebenso zu ahnden wie das Parken auf Fahrradwegen.
Energiekonzept für das Bundesland Berlin
Einführung:
Seit Anfang der 80-iger Jahre hat Deutschland kein
ener-giepolitisches Konzept mehr. Dasführt dazu, dass
sich die einzelnen Bundesländer separate Energiekonzepte
schaffen, diesich nur schwer zu einem einheitlichen
Konzept für Deutschland, zusammenführen lassen.
Von einem ernsthaften Energiekonzept erwartet die CDA
Berlin einen ganzheitlichen Ansatz und klare
Rahmenbe-dingungen für den künftigen Energiemix. Wie
lässt sich eine sichere und wettbewerbsfähige
Energieversorgung mit der Begrenzung der Erderwärmung
vereinbaren? Wie abhängig machen wir uns von Importen?
Woher bekommt die ener-gieintensive Industrie die
Energie für ihre Produktionspro-zesse und waswird sie
kosten? Das sind nur einige Fragen die ein
Energiekonzept beantworten muss.
Ein Energiekonzept für Berlin kann also nur im
Zusammen-spiel mit einem Energiekonzept für Brandenburg,
dass Berlin räumlich vollständig umschließt, entstehen.
Beide wiederum
sind in das Energiekonzept für Deutschland, dass durch
die Bundesregierung zu erarbeiten ist und für den Herbst
2010 angekündigt ist, zu integrieren.
Nachhaltige und klimaverträgliche Industrie- und
Energiepolitik in der Hauptstadtregion
Die CDA Berlin fordern ein schlüssiges Gesamtkonzept
einer klimaverträglichen Industrie- und Energiepolitik
für Berlin und Brandenburg. Dabei müssen die Potenziale
der Hauptstadt-region gezielt genutzt werden, um
Klimaschutz mit wirt-schaftlicher Entwicklung und
Beschäftigung zu verbinden. Ein solches integriertes
Gesamtkonzept muss, basierend
auf den Säulen Klima- und Umweltschutz,
Versorgungssi-cherheit und preiswerte Energieversorgung,
sich an folgen-den Eckpunkten orientieren:
1. sichere und klimaverträgliche Energieversorgung
2. strukturelle Verknüpfung von Industrie- und
Energiepolitik
3. integrierte Konzeptentwicklung für Berlin und
Branden-burg
4. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
5. Nutzung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten
sowie deren Ausbau
In den kommenden Jahren geht es darum, die
industrie-politische Diskussion für die gesamte
Hauptstadtregion inhaltlich anhand der neuen
Herausforderungen zu unterfüttern. Erfolgreiche
Industriepolitik kann nur das Ergebnis der
ressortübergreifenden Mobilisierung von Poten-zialen und
Mitteln sein. Dazu ist eine stärkere Abstimmung der
energiepolitischen Strategien beider Bundesländer, u. a.
bei der Erstellung und Umsetzung der
industriepolitischen Masterpläne für Berlin und
Brandenburg, dringend erforderlich. Dies gilt in
besonderem Maße für die Sicherung und Schaffung von
qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen. Hohe
Arbeitszeiten und niedrigere Löhne sind aus Sicht der
CDA Berlin keine Standortvorteile. Im Gegenteil, sie
beför-dern die Abwanderung von qualifizierten
Fachkräften.
Klimaschutz als Chance für die Bundesländer Berlin und
Brandenburg
Die Energiewirtschaft und damit die Energiepolitik
spielen in Berlin und Brandenburg in doppeltem Sinne
eine zentrale Rolle. Vor der Energieversorgung steht die
Herausforderung, die Versorgungssicherheit von
Bevölkerung und Wirtschaft mit den Anforderungen des
Klimaschutzes sinnvoll zu verbinden und den Klimaschutz
als Wirtschaftsfaktor zu nutzen.
In der Diskussion über eine zukunftsfähige
Energie-versorgung stehen sich scheinbar zwei
strategische Ansät-ze konträr gegenüber. Der eine Ansatz
setzt darauf, möglichst schnell eine 100 %-Versorgung
mit Erneuerbaren
Energien (EE) zu erreichen. Der andere Ansatz setzt
darauf, fossile Brennstoffe weiterhin zu nutzen.
Voraussetzung da-für ist, eine Entcarbonisierung der
Kohleverstromung, dass heißt CO2 aus dem
Verstromungsprozess abzuspalten und sicher einzulagern (CCS-Technologie).
Die Bundesregierung und die Landesregierung von
Brandenburg sollten umgehend hierfür die rechtlichen
Rahmenbedingungen festschreiben.
Ein Energiekonzept für Berlin und Brandenburg kann nur
auf einem ausgewogenen Energiemix (bestehend aus allen
z. Z. verfügbaren Energieträgern: Erneuerbaren Energien,
Kohle, Gas, Kernkraft) basieren. Eine
verantwortungsbewusste Industrie- und Energiepolitik
muss bei der Weiternutzung fossiler Brennstoffe zwingend
die klimapolitisch gebotene Reduzierung des
CO2-Ausstoßes beachten.
Die Energiepolitik der CDA Berlin basiert damit auf
folgenden Prämissen:
• Aus Gründen der Versorgungssicherheit Vorrang für
heimi-sche Energieträger. Das sind in Berlin-Brandenburg
Erneuerbare Energien (Sonne, Wind, Erdwärme, Biomasse)
und die Braunkohle.
• Weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien um neue
Beschäftigungschancen in der Region zu schaffen. Deshalb
befürwortet die CDA Berlin eine weitere, ökonomisch
sinnvolle, Förderung. Allerdings sind hierbei auch die
Arbeitsbedingungen zu beachten. Der DGB-Slogan „Gute
Arbeit“ muss auch für Solaranlagen-Hersteller und andere
Unternehmen in der EE-Branche gelten.
• Transparente Forschung und Entwicklung, um die
Effizienz Erneuerbarer Energien zu erhöhen und die
strukturellen Probleme zur Versorgungssicherheit zu
lösen (Grundlast, Netzanforderungen).
• Schaffung klarer rechtlichen Rahmenbedingungen für
eine transparente Forschung und Entwicklung der
CCS-Technologie und der dazugehörigen Speicherung des
abgeschiedenen CO2.
Neben der Frage der Energieerzeugung wächst die
Be-deutung der Energieeinsparung, insbesondere bei
Gebäuden. Die Energetische Gebäudesanierung ist eines
der zentralen
Aktionsfelder, um die angestrebten CO2-Minderungsziele
zu erreichen. Dabei muss die öffentliche Hand endlich
mit gutem Beispiel vorangehen. Die CDA Berlin wird
hierbei alle ökonomisch und ökologisch sinnvollen
Initiativen des Landes Berlin unterstützen.
Ein weiterer Baustein einer klimaverträglichen
Energieversorgung ist die Kraft-Wärme-Kopplung. Diese
muss aus Sicht der CDA Berlin konsequent weiter
ausgebaut werden, sowohl für den Ballungsraum Berlin als
auch für den ländlichen Raum in Brandenburg. Für die
weitere ökologische Umgestaltung der Energiewirtschaft
spielen die rege-nerativen Energien eine immer
wichtigere Rolle. In Berlin wird statt der Nutzung von
Windenergie die Nutzung von Bioenergien im Vordergrund
stehen. Ob allerdings beim Ersatz von Kohlekraftwerken
durch Biomassekraftwerke, die mit importiertem Holz aus
Afrika betrieben werden, sowohl die energetische, als
auch die ökologische Gesamtbilanz noch stimmen, ist
kritisch zu hinterfragen.
Um allen Anforderungen einer künftig, mehr ökologisch
ausgerichteten Energieversorgung gerecht zu werden, ist
es erforderlich die Stromnetze in allen
Versorgungsbereichen und Spannungsebenen
anforderungsgerecht anzupassen und auszubauen.
Fazit:
Jede Form der Energieversorgung hat Folgen für Mensch,
Umwelt und Wirtschaft, die weit über die reine
Ener-gieerzeugung hinausgehen. Die öffentlichen
Auseinander-setzungen der letzten Jahrzehnte haben immer
wieder die Notwendigkeit einer umfassenden
Folgenabschätzung deut-lich gemacht. Die Entwicklung
eines tatsächlich nachhal-tigen Konzepts der
Energieversorgung dient nicht nur dem Klimaschutz vor
Ort, sondern wird auch in vielen anderen Regionen der
Welt auf großes Interesse stoßen.
Bundesstiftung Baukultur
Der Landesverband der Christlich Demokratischen
Arbeitnehmerschaft begrüßt die Errichtung einer
„Bundesstiftung Baukultur“ und wird sich an der
Diskussion über die Qualitätsverbesserung im Wohnungsbau
aktiv beteiligen. Hierbei wird es für die
CDU-Sozialausschüsse vor allem darauf ankommen, dass in
den Erörterungen die Ästhetik und urbane Gestaltung ein
Schwerpunkt bildet, aber auch die technischen,
funktionalen und ökologischen Anforderungen und vor
allem die Bezahlbarkeit, Größe und Lage hinreichend
beachtet werden.
In der Entscheidungsfindung um mehr Energieeffizienz in
Gebäuden bzw. einzelnen Wohnungen darf nicht nur auf
Wärmedämmung gesetzt werden. Wir fordern eine auf den
Einzelfall, die Gebäudeorientierung, die vorhandene
Gebäudesubstanz und vor allem die auf Bewohner
abgestellte Solar- und Gebäudeleittechnik. In Berlin
brauchen wir eine transparente, flexible
Bewegungsarchitektur, die sich den Interessen der
Bewohner immer wieder anpassen kann. In diesem
Zusammenhang ist die Technikausstattung zur Entlastung
notwendiger Arbeiten verstärkt auszubauen; sie dient
auch einer verbesserten Kommunikationsfähigkeit zwischen
den Menschen. Auf Grund der Pluralität der Lebensstile
der Generationen kann und darf es aber keinen
einheitlichen Wohnungstyp geben, dennoch sollte man
darüber nachdenken, ob bei der
Neukonzipierung oder Umgestaltung von Wohnraum der
Küchenbereich wie auch Balkone in ihrem Ausmaß nicht erheblich
zu erweitern wären. Arbeitsküchenzeilen könnten in Wohnküchen und
winzige Außenbereiche in Balkone umgewandelt werden,
wenn es gewünscht wird.
Architektonische Entwürfe von Wohnungshaushalten, die
sie als Betriebe ansehen oder als eine Analyse von
Arbeitsabläufen, dürfen keinen Zuschlag erhalten. Zudem
darf die „gebaute Schönheit“ nicht nur Architekten
vorbehalten bleiben. Es bedarf eines verstärkten
Dialoges zwischen Bauschaffenden und Nutzern von
Wohnarchitektur. Wir brauchen wieder eine urbane
Hochkultur des Bauens!
Sprache, Bildung, Integration
Bildung ist die wesentliche Voraussetzung für
Integration. Ohne Schulabschluss gibt es keine würdige
Arbeit, ohne Arbeit keine gesellschaftliche Integration.
Jugendliche ohne Berufsausbildung führen zu einem
weiteren Anwachsen von Parallelgesellschaften.
Am Anfang der Bildung steht die Sprachfähigkeit. Es
liegt an den Eltern, ihren Kindern von Beginn an „gutes“
Deutsch, die Sprache dieses Landes zu vermitteln. Viel
zu oft müssen heute Kindertagesstätten und Schulen
einspringen. Der deutliche Anstieg mangelnder
Sprachfähigkeit ist eine Herausforderung aller.
Das Niveau obligatorischer Sprachtests ist in den
vergangenen Jahren erheblich gesunken. Sie müssen
nachhaltig angehoben und bereits ab dem 2. Lebensjahr
verpflichtend eingeführt werden. Für jene Eltern, die
sich ihrer primären Bildungsaufgabe entziehen, sind
Bußgelder oder ggf. Kürzungen der Transferleistungen zu
erheben.
Für Kinder ohne die nötigen Deutschkenntnisse werden
familienorientierte Förderkurse eingeführt, die ebenso
für die Eltern und Geschwister verpflichtend sind und
durch eine sozialpädagogische Hausberatung ergänzt
werden. Zudem wird das Land Berlin in Zusammenarbeit mit
den Agenturen für Arbeit bzw. JobCentern eine Förderung
zur beruflichen Integration dann anbieten, wenn kein
Elternteil einer sozialversicherungspflichtigen und
zeitlich unbegrenzten Arbeit nachgeht. Würdige Arbeit
muss wieder für jedes Familienmitglied erfahrbar sein!
Allerdings ist die Sprach- und damit die
Bildungsfähigkeit allein keine Garantie für eine
gesellschaftliche Integration. Sie ist aber ein
wichtiges Basiselement.
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