CDU Kreisverband Musterstadt
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CDA - Sozialausschüsse in der CDU, LV Berlin
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Unsere Politik

Die Leitsätze der CDA Berlin

Unsere christlich-sozialen Grundsätze

1. Jeder Mensch ist einmalig. Seine Würde ist unantastbar, vom Anfang bis zum Ende des Lebens.
Wir wollen, dass alle Menschen, ungeachtet ihrer Unter-schiedlichkeit, gleichberechtigt, in gegenseitiger Toleranz, frei von Armut, in Frieden, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit leben können.
Das ungeborene Leben muss geschützt werden, das Klonen von Menschen verboten sein.
Wir wollen, dass jedem Menschen ein Sterben in Würde, Geborgenheit und Schmerzfreiheit möglich ist.

2. Familien, in denen Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung tragen, sind das Fundament von Gesellschaft und Staat.
Wir wollen für Familien ein gesellschaftliches Umfeld, das ein Ja zu Kindern erleichtert. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein.
Das Wohl des Kindes muss jede Erziehung leiten. Die Erziehungsfähigkeit der Eltern muss unterstützt werden, ihnen müssen Erziehungshilfen zur Verfügung stehen. Das Wohl des Kindes überragt das Elternrecht.
Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Pflege in der Familie nachhaltig unterstützt wird.

3. Die Schöpfung ist dem Menschen anvertraut. Wir wollen den Auftrag zur Weltgestaltung mit dem Gebot verbinden, die Schöpfung zu bewahren.
Alle Entscheidungen müssen dem Prinzip der Nachhaltigkeit gerecht werden. Eine gesunde Umwelt mehrt den Wohlstand. Hohe Umweltstandards sichern die Zukunft.
Wir wollen den zukünftigen Generationen alle Optionen auf eine umweltverträgliche Entwicklung offen halten.

4. Der Mensch ist auf Gesellschaft angelegt. Er hat Anteil an deren kultureller Identität. Zugleich prägt er sie.
Wir wollen den Vorrang des Einzelnen, der Familie und der gesellschaftlichen Initiativen vor dem Staat.
Das bürgerschaftliche Engagement muss ermutigt und gefordert werden. Die Unternehmen müssen es als Bestandteil ihrer Unternehmenskultur verstehen.
Die Integration der Zuwanderer ist für die Gesellschaft schicksalhaft. Sie verlangt Offenheit für Fremde und deren religiöse Orientierung, zugleich die Achtung der kulturellen Identität unserer Gesellschaft.

5. Der Staat ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Gerechtigkeit ist Ziel und inneres Maß der Politik.
Wir wollen einen Staat, der Frieden und Freiheit seiner Bürger gewährleistet, die rechtsstaatliche Ordnung gegen jedermann durchsetzt und zur Entwicklung der Einen Welt beiträgt.
Demokratie und Soziale Marktwirtschaft, Rechtsstaat und Sozialstaat bedingen und ergänzen sich.
Wir wollen, dass sich der Staat der Schwachen annimmt, sich zugunsten der Zivilgesellschaft zurücknimmt und der schöpferischen Kraft der Menschen vertraut.

6. In der Einen Welt sind die Staaten und Völkergemein-schaften dem allgemeinen Wohl der Völker verpflichtet.
Wir wollen den globalen Akteuren einen Ordnungsrahmen vorgeben, der verbindliche Verhaltensregeln, gemeinsame Wettbewerbsvorschriften sowie soziale und ökologische Standards festlegt.
Die Vereinten Nationen müssen in ihrem Auftrag ebenso gestärkt werden wie die supranationalen Institutionen, die die Entwicklung der Völker unterstützen.
Wir wollen ein geeintes, föderal strukturiertes, demokratisch verfasstes und sozial gefestigtes Europa, das durch gemein-same Politik zum Weltfrieden beiträgt.

7. Die Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen. Erst der Mensch, dann der Markt.
Ökonomie ohne Ethik ist inhuman. Die Normen, auf denen die Wirtschaft fußt, liegen jenseits von Angebot und Nachfrage.
Wir wollen die Soziale Marktwirtschaft, die Leistung mit sozialer Gerechtigkeit, Wettbewerb mit Solidarität und Eigenverant-wortung mit sozialer Sicherheit verbindet.
Der geordnete Wettbewerb muss Macht verteilen und zu Innovation anreizen.

8. Arbeit ist ein Freiheitsrecht. Sie ist Teilhabe an der Schöpfung. Arbeit ist bedeutsamer als Besitz.
Wir wollen Arbeit für alle, nicht zuletzt die minder Leistungsfähigen, – Arbeit, die gesetzlich geschützt ist, Exi-stenz sichert und zur sozialen Sicherheit beiträgt.
Arbeit zu schaffen gelingt als Gemeinschaftswerk. Arbeit ist Verpflichtung des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft.
Wir wollen eine Arbeitswelt, in der für die Familie Erziehungs- und Arbeitszeit miteinander vereinbar sind. Familie muss Vorrang vor der Flexibilität der Arbeitswelt haben.

9. Bildung ist Weg zum Aufstieg. Sie vermittelt Orientierung und bestimmt Lebenswege.
Wir wollen, dass in unserem Bildungssystem jeder Mensch ungeachtet seiner Herkunft nach seiner Begabung gefordert und gefördert wird.
Bildung muss zur kulturellen Identität eines Volkes beitragen und zu Weltoffenheit führen.
Wir wollen, dass Bildung neben Wissen und Fertigkeiten Werte und Tugenden vermittelt. Bildung muss auch Bildung des Herzens sein.

10. Privates Eigentum ist Grundpfeiler des freiheitlichen Sozialstaates. Eigentum verpflichtet.
Wir wollen, dass jeder die Chance hat, Vermögen zu bilden und Eigentum zu erwerben. Wir wollen Eigentum für alle.
Die Ungerechtigkeit bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen muss abgebaut werden.
Wir wollen die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ertrag und Kapital ihres Unternehmens sowie den tariflich vereinbarten Investivlohn.

11. Mitbestimmung ist ein natürliches Recht, die soziale Partnerschaft unverzichtbarer Ordnungsfaktor.
Wir wollen starke, kompetente Betriebs- und Personalräte und die Mitbestimmung in den Unternehmen.
Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen gleichberechtigt zu-sammenwirken und ihre Interessensgegensatze fair ausglei-chen.
Die Tarifautonomie muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Der soziale Friede ist eine produktive Kraft.
Wir wollen verbindliche Vereinbarungen der Betriebs- und Tarifpartner, die die Chancen auf mehr Arbeit verbessern.

12. Soziale Sicherung gründet auf Eigenverantwortung und Solidarität. Sie befriedet und befreit.
Wir wollen, dass die grundlegenden Lebensrisiken solidarisch abgesichert bleiben. Ihre Finanzierung muss auf eine breitere Basis gestellt werden.
Der Staat muss die soziale Grundsicherung gewährleisten. Die Alterssicherung muss verlässlich sein und nach einem erfüllten Arbeitsleben vor Altersarmut schützen.
Wir wollen einen Sozialstaat, der den Dienst am und mit dem Hilfsbedürftigen unterstützt, und barmherzig gegenüber demjenigen ist, der seine Rechte nicht selbst vertreten kann oder zu einem eigenständigen Leben nicht fähig ist.


Gerechtigkeit bedeutet, die gleiche Chance zu haben, in möglichst hohem Umfang persönliche Fähigkeiten entwickeln zu können. Die Frage der sozialen Gerechtigkeit hängt in diesem Sinne im Wesentlichen von den Startbedingungen eines jeden Einzelnen ab. In den potentiellen Möglichkeiten und Qualitäten der Verwirklichungschancen spiegelt sich der von uns verstandene positive Freiheitsbegriff wider, etwas tun zu können.

Diese freiheitsorientierte Gerechtigkeit ist auf das Individu-um und sein eigenes Denken und Handeln bezogen und ent-spricht aus unserer Sicht am Besten der Individualisierung von Werten und Lebensstilen der Menschen im 21. Jahrhun-dert. Damit selbstbestimmte Optionen wahrgenommen wer-den können, muss die Politik Rahmenbedingungen setzen, die die Zukunftsfähigkeit eines modernen Berlin sichert. Dazu gehören Bildung, berufliche Integration und aktivierende Sozialstaatsangebote.

Unsere Politik wird sich daher an den folgenden Handlungsprämissen messen lassen:
1. Vermeidung von Armut, damit individuelle Würde, Integrität und Autonomie ausgebildet werden können.
2. Alle an Bildung und Ausbildung von Menschen Beteiligten so unterstützen, dass in hohem Maße die individuellen Lebenschancen ausgeschöpft werden.
3. Die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt muss grundsätzlich jedem Menschen ermöglicht werden, damit kein Bürger Berlins ausgeschlossen wird.
4. Die soziale Sicherheit bedarf solcher Chancenge-rechtigkeit und aktivierender Sozialstaatsangebote, die ein Abrutschen unter die Armutsgrenze verhindern hilft.
5. Einkommensunterschiede sind legitim, soweit sie nicht die demokratische Gleichheit und den sozialen Zusammenhalt der Berliner Bürgerschaft beschädigen.
6. Die schulischen und beruflichen Chancenstrukturen zwischen den Geschlechtern müssen für jede Schulart bzw. Branche neu organisiert und nachhaltig unterstützt werden.
7. Die Generationengerechtigkeit verlangt eine erhebliche Rückführung der Staatsverschuldung und wesentlich sorgsameren Umgang mit der Natur.


Gesundheit und Pflege

Der Sozialstaat mit der Sozialen Marktwirtschaft als Kernelement hat sich bewährt und Deutschland vor sozialen Unruhen über Jahrzehnte bewahrt.
Vor dem Hintergrund einer sich ändernden Welt sowie veränderten Lebensbedingungen sind jedoch Reformen und Weiterentwicklungen der sozialen Sicherungssysteme dringend notwendig, um auch für die nachfolgenden Generationen notwendige Grundlagen für Wohlstand und soziale Sicherheit zu schaffen. Dies gilt für die Lebensrisiken Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit.

Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Dennoch gibt es Reformbedarf, um Ineffizienzen, Fehlanreize und Fehlsteuerungen zu beseitigen. Ziel muss es sein, eine qualitativ hochwertige Versorgung im Krankheitsfall, die schnelle Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit und die Vermeidung von Unfällen, Behin-derungen und Pflegebedürftigkeit sicherzustellen, und dies flächendeckend. Die Eigenverantwortung der Versicherten darf dabei nicht ausgeblendet werden. Kein Gesundheitswesen der Welt kann darauf verzichten, dass sich der einzelne auch selber um seine Gesundheit kümmert. Neben der klassischen Kuration wird demzufolge die Prävention eine immer stärkere Rolle spielen. Hierzu gehört auch die betriebliche Gesund-heitsförderung. Denn es gilt: Gesunde Arbeitnehmer stärken den Faktor Arbeit!

Die Berliner Gesundheitspolitik muss mehr Freiheit zulassen, damit Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessert werden können. So sollten z.B. die Charite und Vivantes besser zusammenarbeiten und die Krankenversorgung effizienter gestalten.

Die Finanzierung der sozialen Krankenversicherung sollte weiterhin "Lohn und Gehalt" sein, denn diese Basis hat sich bewährt und ist grundsätzlich zukunftssicher. Die (teil)paritätische Mittelaufbringung durch Versicherte und Arbeit-geber sichert das Interesse der Unternehmer an einer wirtschaftlichen Krankenversicherung.

Innerhalb eines solidarisch gestalteten Gesundheitswesens ist Wettbewerb aber weder Ziel noch Selbstzweck. Innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt der Ausgleich über den sog. „Morbi-RSA“, so dass Kassen, die besonders viele kranke und alte Menschen versichern, möglichst gleich gute Bedingungen haben wie Kassen, die bessere „Risken“ aufweisen. Dieser Ausgleich ist richtig und hat sich über die Jahre bewährt. Zu achten ist zudem darauf, dass Arbeitnehmer durch Krankenkassenbeiträge und Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden. Beitragserhöhungen dürfen nicht einseitig durch die Arbeitnehmern aufgefangen werden – auch die Arbeitgeber sind hieran zu beteiligen. Denn eines ist klar: Gerade in einer Großstadt wie Berlin darf der Solidargedanke nicht außen vor bleiben. Dies gilt auch und erst Recht im Verhältnis von Wirtschaft zur Arbeitnehmerschaft.

Ganz entscheidend – und eine wirkliche Chance - für die gesundheitliche Entwicklung der Region Berlin/Brandenburg ist der Ausbau der Prävention. Die Region Berlin/ Brandenburg sollte sich als Gesundheitsland Nummer 1 versuchen zu etablieren. Dies gelingt nur, wenn alle staatliche Stellen miteinbezogen werden und sich aktiv beteiligen. „Be Berlin“ reicht hierfür nicht. „Berlin: be fit“ oder „Berlin – beweg Dich“ könnte die Überschrift für ein auf Dauer angelegtes Präventionsprogramm sein, das Kitas, Schulen, Betriebe, Seniorenwohnheime und weitere öffentliche Einrichtungen, aber auch Wirtschaft und Betriebe einbezieht mit dem Ziel, gesündere Menschen durch gesündere Verhaltenswiesen, gesünderes Kieze und gesündere Lebens- und Arbeits-bedingungen zu schaffen.

Voraussetzung hierfür ist zunächst einmal, den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) wieder zur vierten Säule der Gesundheitsversorgung aufzubauen. Die fatalen Entschei-dungen des rot-roten Senats, der durch Einsparmaßnahmen zum Ausbluten des ÖGD geführt hat, sind schnellstens zu korrigieren. Die Gesundheitsämter in den Bezirken sind stattdessen personell, organisatorisch, finanziell und technisch so auszustatten, dass sie als „Präventionsstützpunkte“ fungieren können. Sie sollen erste Anlaufstelle für Menschen – insbesondere auch Migranten – sein, die wissen wollen, was zu einer gesunden Lebensweise gehört, die Fragen zur Schwangerschaft, zur Krankheitsvorbeugung, zu Schutz-impfungen oder zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit haben. Eine Vernetzung der Gesundheitsämter mit Selbsthilfegruppen, Pflegestützpunkten und den zahlreichen privaten Anbietern von Gesundheitsleistungen in Berlin ist unerlässlich. Gesundheitsämter haben somit auch die Funktion eines Lotsen.

Eine derartig ausgerichtet Gesundheitspolitik hätte bundesweit Signalwirkung. Unbestritten ist, dass hierfür eine Menge Geld in die Hand genommen werden muss. Diese Investition wird sich aber schon mittelfristig auszahlen.

Eine Rationierung medizinischer Leistungen wird entschieden abgelehnt. Es existieren weiterhin ausreichend Wirtschaft-lichkeitsreserven im Leistungsangebot, insbesondere in der Arzneimittelversorgung, sowie in den Prozessen der Leistungserbringung, die vor allem auf regionaler Ebene unter Einbeziehung aller Kostenträger, Leistungserbringer und der Versicherten evaluiert und erschlossen werden müssen.

Dies erst recht vor dem Hintergrund ständig steigender Arzneimittelausgaben. Ökonomische Differenzen zwischen den Bundesländern dürfen nicht das Versorgungsniveau der Bürge-rinnen und Bürger beeinflussen und zu regional bedingten Leistungszuschüssen führen.

Regionale Gesundheitsversorgung muss mit dem Ziel betrieben werden, die gesundheitliche Versorgungsqualität und die Lebensqualität der Patienten und Versicherten zu stärken. Eine regional organisierte Gesundheitsversorgung muss neben den Leistungserbringern (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Apotheken etc) und Patienten immer auch die regionale Gesundheitsindustrie einbeziehen. Ebenso soll der Pharma-bereich durch Bundesgesetz besser und kostengünstiger gesteuert werden. Eine Positivliste, wie in anderen europä-ischen Ländern, wäre eine möglicher Lösungsansatz.


Soziale Kapitalpartnerschaft –
für mehr Arbeitnehmerbeteiligung am Gewinn und Kapital


1. Einleitung
Wir wollen Beteiligung für alle – Beteiligung an Arbeit und Eigentum, an Einkommen und an wirtschaftlichen Chancen.
Die CDA Berlin bekennt sich zum Ziel „Vorfahrt für Arbeit“. Unsere Politik ist darauf gerichtet, die zu hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland zu senken. Arbeit dient nicht nur der Einkommenserzielung, sondern sie ist zugleich Grundlage für Selbstverwirklichung und gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss sich jede politische Maßnahme insbesondere daran messen lassen, ob sie die Voraus-setzungen für mehr Beschäftigung verbessert oder nicht.
Die CDA Berlin bekennt sich zum Eigentum und zum freien und verantwortlichen Unternehmertum. Verfügbares Eigen-tum erweitert den Freiheitsraum des einzelnen für eine persönliche und eigenverantwortliche Lebensgestaltung; sie erleichtert die Anpassung an wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen und stärkt die Unab-hängigkeit des Einzelnen. Deshalb wollen wir die Bildung von personenbezogenem und privatem Eigentum für möglichst viele fördern.
Die CDA Berlin bekennt sich zur Sozialen Marktwirtschaft und Sozialpartnerschaft. Das heißt auch, dass die Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer einen fairen Anteil am Volks-einkommen erhalten müssen. Doch gerade der internationale Wettbewerb macht zur Sicherung von Arbeitsplätzen Standortvereinbarungen notwendig. Deshalb sind Maßnahmen erforderlich, die die Teilhabe der Beschäftigten am Erwirtschafteten auf wettbewerbsverträgliche Weise gewährleisten.
Deshalb wächst die Bedeutung von erfolgsabhängigen Entgeltbestandteilen und Gewinnbeteiligungen. Und deshalb wirbt die CDA für eine Soziale Kapitalpartnerschaft.
Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Kapital und am Erfolg der Wirtschaft ist ein Instrument, das zur Erreichung der zuvor genannten Ziele beizutragen vermag.
Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg und / oder Kapital beteiligen, sind produktiver – und damit wettbewerbsfähiger. Das zeigen eine Reihe von Studien, etwa des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit. Denn gelebte Partnerschaft im Unternehmen fördert eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens und erhöht die Motivation und stärkt die Bindung der Mitarbeiter an ihr Unternehmen.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken und ist somit auch hinsichtlich der Anforderungen aus „Basel II“ sinnvoll. Sie kann, falls erforderlich und gewollt, zugleich ein Baustein zur Lösung des Nachfolge-Problems gerade mittelständischer Unternehmen sein.
Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zugleich ein Weg der Eigentumsbildung. Eigentum ist eine Grundlage für Einkommen und dient der Altersvorsorge.
Und vor allem: Gewinn- und Kapitalbeteiligung vermag einen fairen Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg auch dann sicherzustellen, wenn sie um der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherung willen zu Zugeständnissen in der Nominallohnpolitik bereit sind. Gewinne und Kapitaleinkommen sind in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als Arbeitseinkommen. Dieser Trend wird sich im Zuge der Globalisierung verstärken. Deswegen gilt es, möglichst vielen Menschen, insbesondere auch den Beschäftigten, Kapitaleinkommen als weitere Einkommensquelle zu eröffnen.
Die Mitarbeiterbeteiligung ist aber nicht ohne Risiken. Das Anlagerisiko kann sich im Falle der Mitarbeiter-kapitalbeteiligung mit dem Arbeitsplatzrisiko zum „doppelten Risiko“ kumulieren. Richtig indes ist auch, dass die Ausfallrisiken abgesichert bzw. auf die eingezahlten Beträge begrenzt werden können. Und die betriebliche Praxis zeigt, dass Unternehmen mit einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung seltener scheitern, da sie wettbewerbsfähiger sind.

2. Forderungen
Wir sind davon überzeugt: Mitarbeiterbeteiligung spricht für sich selbst – und davon wollen wir auch andere überzeugen. Wir wollen Beschäftigte und Unternehmen, Gewerkschaften und Arbeitgeber für diese Idee gewinnen. Gerade deshalb sind wir über positive Signale der Wirtschaft, aber auch der Gewerkschaften erfreut.
Der Staat muss Stolpersteine, die der Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung im Wege stehen, beiseite räumen. Und er muss die Rahmenbedingungen für die Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung nachhaltig verbessern. Wir werben für Erfolgs- und Kapitalbeteiligungen gleichermaßen, wobei der Gesetzgeber insbesondere mit Blick auf Kapitalbeteiligungen gefordert ist.
Wir wollen eine breite gesellschaftliche Debatte über die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung anstoßen und – unter Wahrung der Tarifautonomie – über dieses Thema in einen Dialog mit den Tarifvertragsparteien treten. Im Zentrum einer modernen Tarifpolitik sollten nicht nur der nominale Arbeitslohn, sondern (neben qualitativen Elementen wie etwa die Weiterbildung) auch der Leistungslohn und erfolgslohnorientierte Gestaltungselemente stehen.
Wir wollen den Teil des Vermögensbildungsgesetzes, der die Produktivkapitalbeteiligung zum Inhalt hat, zu einem Mitar-beiterbeteiligungsgesetz weiterentwickeln. Darin sollen alle gesetzlichen Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung zusam-mengefasst werden. Dies ist ein Beitrag zur Rechtsver-einfachung und Entbürokratisierung; dadurch werden die Voraussetzungen dafür verbessert, dass sich Unternehmen und Belegschaften für die Mitarbeiterbeteiligung entscheiden.
Wir wollen die steuerliche Behandlung von Mitarbeiter-beteiligungen verändern. Wir wollen für Mitarbeiterkapital-beteiligungen bis zu einer noch festzulegenden Höhe die nachgelagerte Besteuerung. Es sollen erst dann Steuern und Sozialbeiträge fällig werden, wenn die vereinbarte Beteiligung zur Auszahlung kommt bzw. verkauft wird.
Die Mitarbeiterbeteiligung soll auch in die steuerlich geförderte Altersvorsorge integriert und die bloße Steuerförderung – wie bei der Förderung nach dem Altersvermögensgesetz – um eine Zulagenkomponente ergänzt werden, die besonders im Interesse der Geringverdiener ist.
Die Umwandlung einer Mitarbeiterbeteiligung in eine betrieb-liche Altersversorgung soll ebenso nachgelagert besteuert werden.
Die vertragsgemäß mögliche Mitnahme von Kapitalbe-teiligungen zu einem anderen Unternehmen im Falle des Arbeitgeberwechsels soll „steuerunschädlich“, also brutto, möglich sein. Besteht beim neuen Arbeitgeber keine Möglichkeit der Kapitalbeteiligung, so sollte die Beteiligung brutto in einer Kapitalsammelstelle geparkt werden können. Die freie Beweglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung ist sinnvoll.
Der §19a Einkommensteuergesetz (Steuerfreibetrag von 135 Euro) ist in seiner jetzigen Form wenig effektiv. Gelingt eine umfassende Regelung zum Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, so wird die Förderung über den §19a Einkommensteuergesetz mittel- bis langfristig an Bedeutung verlieren.
Wir wollen Regelungen zur Insolvenzsicherung, die nach der Form der Mitarbeiterbeteiligungen zu differenzieren sind und damit dem jeweiligen Charakter der Beteiligungsformen gerecht werden. Damit besteht für Unternehmen und Mitarbeiter die Möglichkeit, diejenige Form der Mitarbeiterbeteiligung zu wählen, die ihren Präferenzen und ihrer jeweiligen Risikoneigung am ehesten entspricht.
Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen sind als voll haftendes Eigenkapital Risikokapital; es entspräche nicht ihrem Cha-rakter, sie abzusichern.
Wir wollen, dass die bisherige Förderung nach dem Vermö-gensbildungsgesetz auch weiterhin für außerbetriebliche Beteiligungen genutzt werden kann.
Wir wollen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Kreditprogramm zur Finanzierung der Firmenübernahme durch Belegschaften auflegt – insbesondere mit Blick auf mittelständische Unternehmen, in denen es keinen Nachfolger für den Firmeninhaber gibt.
Wir wollen das Wertpapierprospektgesetz mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung entbürokratisieren. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien darf nicht an aufwändigen und teuren Vorschriften scheitern.
Informations- und Mitwirkungsrechte der am arbeitgebenden Unternehmen beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer ergeben sich im Wesentlichen aus dem Gesellschaftsrecht. Wegen der besonderen Situation der Beschäftigten (doppeltes Risiko) ist es aber sinnvoll, auch ihrer gewählten Interessenvertretung ein Informationsrecht einzuräumen.


Mindestlohn
 

Beschluss der Bundestagung der CDA in Karlsruhe 2007

Zur Sicherung der Einkommen in unteren Einkom-mensbereichen ist ein Mindestlohn in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich zu regeln. 
Die CDA spricht sich dafür aus, dass einer tariflichen Lösung gemäß Tarifvertragsgesetz der Vorrang in jedem Fall einzuräumen ist. Wenn es nicht zu einem Tarifvertrag kommt, der für jeden Betrieb bzw. jede Branche den Mindestlohn darstellt, soll nach Tarifvertragsgesetz eine Allgemeinverbindlicherklärung angestrebt werden.
Ist auch diese nicht möglich, soll eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf den jeweiligen Wirt-schaftsbereich vorgenommen werden, um hierdurch branchenbezogene Mindestlöhne zu ermöglichen.
Erst wenn diese Maßnahmen nicht gegriffen haben, soll der gesetzlich festgelegte Mindestlohn, der regional gestaffelt sein muss, greifen.


Kulturpolitische Leitsätze

Mit der äußeren Rekonstruierung und Wiederaufbau des Schlosses wird Berlin seine lang ersehnte Mitte erhalten. Die Nutzung als Humboldt-Forum wird jedoch als nicht ideal betrachtet. Die wundervolle Sammlung der Gemäldegalerie sollte vielmehr ihren Sitz im Schloss erhalten, damit der Rang der Sammlung zur Geltung kommt und mit der Präsentation der Alten Nationalgalerie eine inhaltliche Einheit bildet.
Gleichzeitig sollten die wunderbaren Ausstellungsräume der architektonisch erstklassigen Gemäldegalerie der Architekten Hilmer & Sattler z.B. durch aktuelle, hochwertige Wechselausstellungen stärker in das Bewusstsein von Berlinern und Touristen gerückt werden. Durch eine ästhetisch anspruchsvolle, kreative Gestaltung des Vorgeländes sollte mittelfristig das Kulturforum mit all seinen wichtigen Gebäuden (Neue Nationalgalerie, St. Matthäus-Kirche, Gemäldegalerie, Kunstgewerbemuseum, Kupferstichkabinett, Kunstbibliothek, Philharmonie, Neue Staatsbibliothek u.a.) auch städtebaulich als Kulturquartier zusammenwachsen und erlebbar werden.
Der Potsdamer Platz und seine Umgebung haben noch keinen architektonisch urbanen Mittelpunkt erhalten. Das ehemalige Wertheim-Grundstück sollte hierzu als Chance genutzt werden. Berlin ist durch seine Menschen attraktiv geworden, nicht durch seine Architektur. Die Lebendigkeit Berlins muss sich auch in großer
Architektur widerspiegeln.


Wohnungsmarkt- und Mietpolitik

Auf dem Berliner Wohnungsmarkt wächst weiterhin der Wohnungsleerstand. Er betrifft nunmehr rd. 104.500 Wohnungen, die mehr als 6 Monate leer stehen. Der Stichtagsleerstand im Juli 2006 betrug 152.300 Wohnungen (ohne Abzug der Fluktuationsreserve). Dennoch kann von einer ausgeglichenen Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit Wohnungen nicht gesprochen werden. Das Verhältnis der Zahl der Wohnungen zur Zahl der Haushalte ist in den letzten Jahren gesunken und dürfte sich auch in Zukunft weiter vermindern, vor allem im unteren Mietbereich für Ein- und Zweipersonenhaushalte. In diesem Wohnungssegment sinkt der Anteil preiswerten Wohnraums, da trotz des „entspannten“ Wohnungsmarktes erhebliche Mieterhöhungen durchgesetzt werden.
Zudem ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Berlin weiterhin prekär. Die Arbeitslosenquote steigt weiterhin an und beträgt derzeit rd. 18 v. H. Bei gleich bleibendem oder auch sinkendem Nettoeinkommen bedeuten steigende Wohnungsunterhaltskosten für viele Mieter ein Anstieg der Mietbelastung. Gerade in den Innenstadtbezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln beträgt die Arbeitslosenquote bis zu 23 v.H. Hier liegen viele Haushalte mit einem Einkommen unter 900 Euro monatlich., so dass fast 70 v. H. zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt sind .

 


Verkehrspolitik

Rund 10 Prozent aller Verkehrstoten sind Radfahrer/-innen. Damit diese Zahl gemindert wird, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich:
a) Die Bedürfnisse von Radfahrern müssen bei der Straßenplanung besser berücksichtigt werden.
b) Den häufigsten Vergehen von Radfahrern (Missachten roter Ampeln, Fahren auf dem Bürgersteig, Fahren auf der falschen Straßenseite) muss durch Kontrollen stärker Einhalt geboten werden. Radfahrer dürfen diese Verhaltensweise nicht als rechtsfreie Räume erfahren.
c) Festlegung verbindlicher Zulassungsregeln für Fahrräder sowie regelmäßige Sicherheits- und Qualitätsprüfungen.
d) Der Verkehrsunterricht an Kindergärten und Schulen ist auszuweiten.
e) Die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 m zwischen Pkw-Fahrer/-innen und Fahrradfahrer/-innen ist ebenso zu ahnden wie das Parken auf Fahrradwegen.


Bundesstiftung Baukultur

Der Landesverband der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft begrüßt die Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ und wird sich an der Diskussion über die Qualitätsverbesserung im Wohnungsbau aktiv beteiligen. Hierbei wird es für die CDU-Sozialausschüsse vor allem darauf ankommen, dass in den Erörterungen die Ästhetik und urbane Gestaltung ein Schwerpunkt bildet, aber auch die technischen, funktionalen und ökologischen Anforderungen und vor allem die Bezahlbarkeit, Größe und Lage hinreichend beachtet werden.
In der Entscheidungsfindung um mehr Energieeffizienz in Gebäuden bzw. einzelnen Wohnungen darf nicht nur auf Wärmedämmung gesetzt werden. Wir fordern eine auf den Einzelfall, die Gebäudeorientierung, die vorhandene Gebäudesubstanz und vor allem die auf Bewohner abgestellte Solar- und Gebäudeleittechnik. In Berlin brauchen wir eine transparente, flexible Bewegungsarchitektur, die sich den Interessen der Bewohner immer wieder anpassen kann. In diesem Zusammenhang ist die Technikausstattung zur Entlastung notwendiger Arbeiten verstärkt auszubauen; sie dient auch einer verbesserten Kommunikationsfähigkeit zwischen den Menschen. Auf Grund der Pluralität der Lebensstile der Generationen kann und darf es aber keinen einheitlichen Wohnungstyp geben, dennoch sollte man darüber nachdenken, ob bei der Neukonzipierung oder Umgestaltung von Wohnraum der Küchenbereich wie auch Balkone in ihrem Ausmaß nicht erheblich zu erweitern wären. Arbeitsküchenzeilen könnten in Wohnküchen und winzige Außenbereiche in Balkone umgewandelt werden, wenn es gewünscht wird.
Architektonische Entwürfe von Wohnungshaushalten, die sie als Betriebe ansehen oder als eine Analyse von Arbeitsabläufen, dürfen keinen Zuschlag erhalten. Zudem darf die „gebaute Schönheit“ nicht nur Architekten vorbehalten bleiben. Es bedarf eines verstärkten Dialoges zwischen Bauschaffenden und Nutzern von Wohnarchitektur. Wir brauchen wieder eine urbane Hochkultur des Bauens!


Sprache, Bildung, Integration

Bildung ist die wesentliche Voraussetzung für Integration. Ohne Schulabschluss gibt es keine würdige Arbeit, ohne Arbeit keine gesellschaftliche Integration. Jugendliche ohne Berufsausbildung führen zu einem weiteren Anwachsen von Parallelgesellschaften.
Am Anfang der Bildung steht die Sprachfähigkeit. Es liegt an den Eltern, ihren Kindern von Beginn an „gutes“ Deutsch, die Sprache dieses Landes zu vermitteln. Viel zu oft müssen heute Kindertagesstätten und Schulen einspringen. Der deutliche Anstieg mangelnder Sprachfähigkeit ist eine Herausforderung aller.
Das Niveau obligatorischer Sprachtests ist in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Sie müssen nachhaltig angehoben und bereits ab dem 2. Lebensjahr verpflichtend eingeführt werden. Für jene Eltern, die sich ihrer primären Bildungsaufgabe entziehen, sind Bußgelder oder ggf. Kürzungen der Transferleistungen zu erheben.
Für Kinder ohne die nötigen Deutschkenntnisse werden familienorientierte Förderkurse eingeführt, die ebenso für die Eltern und Geschwister verpflichtend sind und durch eine sozialpädagogische Hausberatung ergänzt werden. Zudem wird das Land Berlin in Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit bzw. JobCentern eine Förderung zur beruflichen Integration dann anbieten, wenn kein Elternteil einer sozialversicherungspflichtigen und zeitlich unbegrenzten Arbeit nachgeht. Würdige Arbeit muss wieder für jedes Familienmitglied erfahrbar sein!
Allerdings ist die Sprach- und damit die Bildungsfähigkeit allein keine Garantie für eine gesellschaftliche Integration. Sie ist aber ein wichtiges Basiselement.


Gesundheitspolitik in Berlin

Wachstumsmarkt Gesundheitswesen
• Das Gesundheitswesen ist ein Wachstumsmarkt, dessen Chancen wir in Zukunft intensiv nutzen müssen. Einen positiven Wachstumsbeitrag für unsere Volkswirtschaft leistet gerade ein effektives und effizientes Gesund-heitswesen. Die Gesundheitsregion Berlin / Brandenburg trägt dem mit der Entwicklung des Masterplanes Rechnung.
• Große Wachstumspotentiale liegen im technischen Fortschritt und in möglichen Produktivitätssteigerungen. Durch Innovationen bei Medizinprodukten und im Pharmabereich kann sich Deutschland weltweit neue Märkte erschließen. Der medizinische Fortschritt mit seinen Produkt- und Prozessinnovationen muss - wie auf anderen Märkten – auch für Kostensenkungen genutzt werden.
• Eine qualitativ hochwertige Versorgung im Krankheitsfall, die schnelle Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit oder die Vermeidung von Unfällen durch Arbeitsschutzmaßnahmen stärken stets auch den Faktor Arbeit. Mit Investitionen in den Gesundheitsmarkt kann sich Deutschland einen wichtigen Wettbewerbsvorsprung sichern. Es entstehen neue Arbeitsplätze und der Fortschritt wird in Gang gesetzt.
• Das Gesundheitswesen ist einer der dynamischsten Dienstleistungssektoren in Deutschland. Dies gilt insbesondere für die personalintensive Pflege. Hier sind schon in der Vergangenheit viele neue Arbeitsplätze und Berufsbilder entstanden. Ein weiterer Ausbau entspricht auch den Präferenzen der Bevölkerung.
Soziale Sicherheit ist ein wichtiger Produktionsfaktor
• Je mehr Flexibilität und Mobilität der Bevölkerung abverlangt wird, umso bedeutender wird für die Menschen das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherung. Erst dieses Vertrauen stärkt die Bereitschaft des Einzelnen, Risiken wie z.B. Arbeitsplatzwechsel einzugehen.
• Eine verlässliche soziale Sicherung bildet den Rückhalt und Ordnungsrahmen für die Menschen, um die ökonomischen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen. Sie trägt entscheidend dazu bei, dass die volkswirtschaftliche Produktivität gesteigert und die Zukunft gemeistert wird. Dabei muss auch das Gesundheitswesen an neue soziale, ökonomische und demographische Entwicklungen angepasst werden.
Mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen
• Unser Gesundheitswesen muss mehr Wettbewerb zulassen, damit Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessert werden können. Denn ein finanziell stabiles Gesundheitswesen setzt eine effektive und effiziente Erbringung von Gesundheitsleistungen voraus.
Dabei darf gerade in einer Großstadt wie Berlin der Solidargedanke nicht außen vor bleiben.
• Für eine stabile Krankenversicherung ist entscheidend, dass zukünftig Gesundheitsleistungen wirtschaftlich erbracht und kostenbewusst in Anspruch genommen werden. Finanzierungsgrundlage für die soziale Kranken-versicherung sollte weiterhin „Lohn und Gehalt“ sein. Denn diese Basis ist grundsätzlich zukunftssicher. Die (teil-)paritätische Mittelaufbringung durch Versicherte und Arbeitgeber sichert das Interesse der Unternehmen an einer wirtschaftlichen Krankenversicherung.
• Innerhalb eines solidarisch gestalteten Gesundheitswesens ist Wettbewerb aber weder Ziel noch Selbstzweck. Er hat in der sozialen Krankenversicherung auch sozialen Zielen zu dienen. Wettbewerb ist der Motor zur ständigen Verbesserung der Versorgung für die Patienten in wirtschaftlicher, qualitativer und humaner Hinsicht. Er findet seine Grenzen, wo er eine schädliche Risikoselektion um Gesunde auslöst.
• Wettbewerb in der GKV darf daher nicht auf der Grundlage eines unterschiedlichen Leistungsniveaus für Kranke erfolgen. Um ein gleichmäßiges Versorgungsniveau für alle Versicherten zu gewährleisten und kostentreibenden Wettbewerb zu verhindern, ist innerhalb der solidarisch finanzierten GKV ein einheitlicher Leistungsrahmen unabdingbar.
 


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