CDU Kreisverband Musterstadt
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CDA - Sozialausschüsse in der CDU, LV Berlin
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Unsere Politik

Die Leitsätze der CDA Berlin

Unsere christlich-sozialen Grundsätze

1. Jeder Mensch ist einmalig. Seine Würde ist unantastbar, vom Anfang bis zum Ende des Lebens.
Wir wollen, dass alle Menschen, ungeachtet ihrer Unter-schiedlichkeit, gleichberechtigt, in gegenseitiger Toleranz, frei von Armut, in Frieden, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit leben können.
Das ungeborene Leben muss geschützt werden, das Klonen von Menschen verboten sein.
Wir wollen, dass jedem Menschen ein Sterben in Würde, Geborgenheit und Schmerzfreiheit möglich ist.

2. Familien, in denen Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung tragen, sind das Fundament von Gesellschaft und Staat.
Wir wollen für Familien ein gesellschaftliches Umfeld, das ein Ja zu Kindern erleichtert. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein.
Das Wohl des Kindes muss jede Erziehung leiten. Die Erziehungsfähigkeit der Eltern muss unterstützt werden, ihnen müssen Erziehungshilfen zur Verfügung stehen. Das Wohl des Kindes überragt das Elternrecht.
Wir wollen eine Gesellschaft, in der die Pflege in der Familie nachhaltig unterstützt wird.

3. Die Schöpfung ist dem Menschen anvertraut. Wir wollen den Auftrag zur Weltgestaltung mit dem Gebot verbinden, die Schöpfung zu bewahren.
Alle Entscheidungen müssen dem Prinzip der Nachhaltigkeit gerecht werden. Eine gesunde Umwelt mehrt den Wohlstand. Hohe Umweltstandards sichern die Zukunft.
Wir wollen den zukünftigen Generationen alle Optionen auf eine umweltverträgliche Entwicklung offen halten.

4. Der Mensch ist auf Gesellschaft angelegt. Er hat Anteil an deren kultureller Identität. Zugleich prägt er sie.
Wir wollen den Vorrang des Einzelnen, der Familie und der gesellschaftlichen Initiativen vor dem Staat.
Das bürgerschaftliche Engagement muss ermutigt und gefordert werden. Die Unternehmen müssen es als Bestandteil ihrer Unternehmenskultur verstehen.
Die Integration der Zuwanderer ist für die Gesellschaft schicksalhaft. Sie verlangt Offenheit für Fremde und deren religiöse Orientierung, zugleich die Achtung der kulturellen Identität unserer Gesellschaft.

5. Der Staat ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Gerechtigkeit ist Ziel und inneres Maß der Politik.
Wir wollen einen Staat, der Frieden und Freiheit seiner Bürger gewährleistet, die rechtsstaatliche Ordnung gegen jedermann durchsetzt und zur Entwicklung der Einen Welt beiträgt.
Demokratie und Soziale Marktwirtschaft, Rechtsstaat und Sozialstaat bedingen und ergänzen sich.
Wir wollen, dass sich der Staat der Schwachen annimmt, sich zugunsten der Zivilgesellschaft zurücknimmt und der schöpferischen Kraft der Menschen vertraut.

6. In der Einen Welt sind die Staaten und Völkergemein-schaften dem allgemeinen Wohl der Völker verpflichtet.
Wir wollen den globalen Akteuren einen Ordnungsrahmen vorgeben, der verbindliche Verhaltensregeln, gemeinsame Wettbewerbsvorschriften sowie soziale und ökologische Standards festlegt.
Die Vereinten Nationen müssen in ihrem Auftrag ebenso gestärkt werden wie die supranationalen Institutionen, die die Entwicklung der Völker unterstützen.
Wir wollen ein geeintes, föderal strukturiertes, demokratisch verfasstes und sozial gefestigtes Europa, das durch gemein-same Politik zum Weltfrieden beiträgt.

7. Die Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen. Erst der Mensch, dann der Markt.
Ökonomie ohne Ethik ist inhuman. Die Normen, auf denen die Wirtschaft fußt, liegen jenseits von Angebot und Nachfrage.
Wir wollen die Soziale Marktwirtschaft, die Leistung mit sozialer Gerechtigkeit, Wettbewerb mit Solidarität und Eigenverant-wortung mit sozialer Sicherheit verbindet.
Der geordnete Wettbewerb muss Macht verteilen und zu Innovation anreizen.

8. Arbeit ist ein Freiheitsrecht. Sie ist Teilhabe an der Schöpfung. Arbeit ist bedeutsamer als Besitz.
Wir wollen Arbeit für alle, nicht zuletzt die minder Leistungsfähigen, – Arbeit, die gesetzlich geschützt ist, Exi-stenz sichert und zur sozialen Sicherheit beiträgt.
Arbeit zu schaffen gelingt als Gemeinschaftswerk. Arbeit ist Verpflichtung des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft.
Wir wollen eine Arbeitswelt, in der für die Familie Erziehungs- und Arbeitszeit miteinander vereinbar sind. Familie muss Vorrang vor der Flexibilität der Arbeitswelt haben.

9. Bildung ist Weg zum Aufstieg. Sie vermittelt Orientierung und bestimmt Lebenswege.
Wir wollen, dass in unserem Bildungssystem jeder Mensch ungeachtet seiner Herkunft nach seiner Begabung gefordert und gefördert wird.
Bildung muss zur kulturellen Identität eines Volkes beitragen und zu Weltoffenheit führen.
Wir wollen, dass Bildung neben Wissen und Fertigkeiten Werte und Tugenden vermittelt. Bildung muss auch Bildung des Herzens sein.

10. Privates Eigentum ist Grundpfeiler des freiheitlichen Sozialstaates. Eigentum verpflichtet.
Wir wollen, dass jeder die Chance hat, Vermögen zu bilden und Eigentum zu erwerben. Wir wollen Eigentum für alle.
Die Ungerechtigkeit bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen muss abgebaut werden.
Wir wollen die Beteiligung der Arbeitnehmer am Ertrag und Kapital ihres Unternehmens sowie den tariflich vereinbarten Investivlohn.

11. Mitbestimmung ist ein natürliches Recht, die soziale Partnerschaft unverzichtbarer Ordnungsfaktor.
Wir wollen starke, kompetente Betriebs- und Personalräte und die Mitbestimmung in den Unternehmen.
Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen gleichberechtigt zu-sammenwirken und ihre Interessensgegensatze fair ausglei-chen.
Die Tarifautonomie muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Der soziale Friede ist eine produktive Kraft.
Wir wollen verbindliche Vereinbarungen der Betriebs- und Tarifpartner, die die Chancen auf mehr Arbeit verbessern.

12. Soziale Sicherung gründet auf Eigenverantwortung und Solidarität. Sie befriedet und befreit.
Wir wollen, dass die grundlegenden Lebensrisiken solidarisch abgesichert bleiben. Ihre Finanzierung muss auf eine breitere Basis gestellt werden.
Der Staat muss die soziale Grundsicherung gewährleisten. Die Alterssicherung muss verlässlich sein und nach einem erfüllten Arbeitsleben vor Altersarmut schützen.
Wir wollen einen Sozialstaat, der den Dienst am und mit dem Hilfsbedürftigen unterstützt, und barmherzig gegenüber demjenigen ist, der seine Rechte nicht selbst vertreten kann oder zu einem eigenständigen Leben nicht fähig ist.


Gerechtigkeit bedeutet, die gleiche Chance zu haben, in möglichst hohem Umfang persönliche Fähigkeiten entwickeln zu können. Die Frage der sozialen Gerechtigkeit hängt in diesem Sinne im Wesentlichen von den Startbedingungen eines jeden Einzelnen ab. In den potentiellen Möglichkeiten und Qualitäten der Verwirklichungschancen spiegelt sich der von uns verstandene positive Freiheitsbegriff wider, etwas tun zu können.

Diese freiheitsorientierte Gerechtigkeit ist auf das Individu-um und sein eigenes Denken und Handeln bezogen und ent-spricht aus unserer Sicht am Besten der Individualisierung von Werten und Lebensstilen der Menschen im 21. Jahrhun-dert. Damit selbstbestimmte Optionen wahrgenommen wer-den können, muss die Politik Rahmenbedingungen setzen, die die Zukunftsfähigkeit eines modernen Berlin sichert. Dazu gehören Bildung, berufliche Integration und aktivierende Sozialstaatsangebote.

Unsere Politik wird sich daher an den folgenden Handlungsprämissen messen lassen:
1. Vermeidung von Armut, damit individuelle Würde, Integrität und Autonomie ausgebildet werden können.
2. Alle an Bildung und Ausbildung von Menschen Beteiligten so unterstützen, dass in hohem Maße die individuellen Lebenschancen ausgeschöpft werden.
3. Die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt muss grundsätzlich jedem Menschen ermöglicht werden, damit kein Bürger Berlins ausgeschlossen wird.
4. Die soziale Sicherheit bedarf solcher Chancenge-rechtigkeit und aktivierender Sozialstaatsangebote, die ein Abrutschen unter die Armutsgrenze verhindern hilft.
5. Einkommensunterschiede sind legitim, soweit sie nicht die demokratische Gleichheit und den sozialen Zusammenhalt der Berliner Bürgerschaft beschädigen.
6. Die schulischen und beruflichen Chancenstrukturen zwischen den Geschlechtern müssen für jede Schulart bzw. Branche neu organisiert und nachhaltig unterstützt werden.
7. Die Generationengerechtigkeit verlangt eine erhebliche Rückführung der Staatsverschuldung und wesentlich sorgsameren Umgang mit der Natur.


Soziale Kapitalpartnerschaft –
für mehr Arbeitnehmerbeteiligung am Gewinn und Kapital


1. Einleitung
Wir wollen Beteiligung für alle – Beteiligung an Arbeit und Eigentum, an Einkommen und an wirtschaftlichen Chancen.
Die CDA Berlin bekennt sich zum Ziel „Vorfahrt für Arbeit“. Unsere Politik ist darauf gerichtet, die zu hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland zu senken. Arbeit dient nicht nur der Einkommenserzielung, sondern sie ist zugleich Grundlage für Selbstverwirklichung und gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb muss sich jede politische Maßnahme insbesondere daran messen lassen, ob sie die Voraus-setzungen für mehr Beschäftigung verbessert oder nicht.
Die CDA Berlin bekennt sich zum Eigentum und zum freien und verantwortlichen Unternehmertum. Verfügbares Eigen-tum erweitert den Freiheitsraum des einzelnen für eine persönliche und eigenverantwortliche Lebensgestaltung; sie erleichtert die Anpassung an wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen und stärkt die Unab-hängigkeit des Einzelnen. Deshalb wollen wir die Bildung von personenbezogenem und privatem Eigentum für möglichst viele fördern.
Die CDA Berlin bekennt sich zur Sozialen Marktwirtschaft und Sozialpartnerschaft. Das heißt auch, dass die Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer einen fairen Anteil am Volks-einkommen erhalten müssen. Doch gerade der internationale Wettbewerb macht zur Sicherung von Arbeitsplätzen Standortvereinbarungen notwendig. Deshalb sind Maßnahmen erforderlich, die die Teilhabe der Beschäftigten am Erwirtschafteten auf wettbewerbsverträgliche Weise gewährleisten.
Deshalb wächst die Bedeutung von erfolgsabhängigen Entgeltbestandteilen und Gewinnbeteiligungen. Und deshalb wirbt die CDA für eine Soziale Kapitalpartnerschaft.
Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Kapital und am Erfolg der Wirtschaft ist ein Instrument, das zur Erreichung der zuvor genannten Ziele beizutragen vermag.
Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg und / oder Kapital beteiligen, sind produktiver – und damit wettbewerbsfähiger. Das zeigen eine Reihe von Studien, etwa des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit. Denn gelebte Partnerschaft im Unternehmen fördert eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens und erhöht die Motivation und stärkt die Bindung der Mitarbeiter an ihr Unternehmen.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken und ist somit auch hinsichtlich der Anforderungen aus „Basel II“ sinnvoll. Sie kann, falls erforderlich und gewollt, zugleich ein Baustein zur Lösung des Nachfolge-Problems gerade mittelständischer Unternehmen sein.
Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zugleich ein Weg der Eigentumsbildung. Eigentum ist eine Grundlage für Einkommen und dient der Altersvorsorge.
Und vor allem: Gewinn- und Kapitalbeteiligung vermag einen fairen Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg auch dann sicherzustellen, wenn sie um der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherung willen zu Zugeständnissen in der Nominallohnpolitik bereit sind. Gewinne und Kapitaleinkommen sind in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als Arbeitseinkommen. Dieser Trend wird sich im Zuge der Globalisierung verstärken. Deswegen gilt es, möglichst vielen Menschen, insbesondere auch den Beschäftigten, Kapitaleinkommen als weitere Einkommensquelle zu eröffnen.
Die Mitarbeiterbeteiligung ist aber nicht ohne Risiken. Das Anlagerisiko kann sich im Falle der Mitarbeiter-kapitalbeteiligung mit dem Arbeitsplatzrisiko zum „doppelten Risiko“ kumulieren. Richtig indes ist auch, dass die Ausfallrisiken abgesichert bzw. auf die eingezahlten Beträge begrenzt werden können. Und die betriebliche Praxis zeigt, dass Unternehmen mit einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung seltener scheitern, da sie wettbewerbsfähiger sind.

2. Forderungen
Wir sind davon überzeugt: Mitarbeiterbeteiligung spricht für sich selbst – und davon wollen wir auch andere überzeugen. Wir wollen Beschäftigte und Unternehmen, Gewerkschaften und Arbeitgeber für diese Idee gewinnen. Gerade deshalb sind wir über positive Signale der Wirtschaft, aber auch der Gewerkschaften erfreut.
Der Staat muss Stolpersteine, die der Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung im Wege stehen, beiseite räumen. Und er muss die Rahmenbedingungen für die Verbreitung der Mitarbeiterbeteiligung nachhaltig verbessern. Wir werben für Erfolgs- und Kapitalbeteiligungen gleichermaßen, wobei der Gesetzgeber insbesondere mit Blick auf Kapitalbeteiligungen gefordert ist.
Wir wollen eine breite gesellschaftliche Debatte über die Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung anstoßen und – unter Wahrung der Tarifautonomie – über dieses Thema in einen Dialog mit den Tarifvertragsparteien treten. Im Zentrum einer modernen Tarifpolitik sollten nicht nur der nominale Arbeitslohn, sondern (neben qualitativen Elementen wie etwa die Weiterbildung) auch der Leistungslohn und erfolgslohnorientierte Gestaltungselemente stehen.
Wir wollen den Teil des Vermögensbildungsgesetzes, der die Produktivkapitalbeteiligung zum Inhalt hat, zu einem Mitar-beiterbeteiligungsgesetz weiterentwickeln. Darin sollen alle gesetzlichen Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung zusam-mengefasst werden. Dies ist ein Beitrag zur Rechtsver-einfachung und Entbürokratisierung; dadurch werden die Voraussetzungen dafür verbessert, dass sich Unternehmen und Belegschaften für die Mitarbeiterbeteiligung entscheiden.
Wir wollen die steuerliche Behandlung von Mitarbeiter-beteiligungen verändern. Wir wollen für Mitarbeiterkapital-beteiligungen bis zu einer noch festzulegenden Höhe die nachgelagerte Besteuerung. Es sollen erst dann Steuern und Sozialbeiträge fällig werden, wenn die vereinbarte Beteiligung zur Auszahlung kommt bzw. verkauft wird.
Die Mitarbeiterbeteiligung soll auch in die steuerlich geförderte Altersvorsorge integriert und die bloße Steuerförderung – wie bei der Förderung nach dem Altersvermögensgesetz – um eine Zulagenkomponente ergänzt werden, die besonders im Interesse der Geringverdiener ist.
Die Umwandlung einer Mitarbeiterbeteiligung in eine betrieb-liche Altersversorgung soll ebenso nachgelagert besteuert werden.
Die vertragsgemäß mögliche Mitnahme von Kapitalbe-teiligungen zu einem anderen Unternehmen im Falle des Arbeitgeberwechsels soll „steuerunschädlich“, also brutto, möglich sein. Besteht beim neuen Arbeitgeber keine Möglichkeit der Kapitalbeteiligung, so sollte die Beteiligung brutto in einer Kapitalsammelstelle geparkt werden können. Die freie Beweglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung ist sinnvoll.
Der §19a Einkommensteuergesetz (Steuerfreibetrag von 135 Euro) ist in seiner jetzigen Form wenig effektiv. Gelingt eine umfassende Regelung zum Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, so wird die Förderung über den §19a Einkommensteuergesetz mittel- bis langfristig an Bedeutung verlieren.
Wir wollen Regelungen zur Insolvenzsicherung, die nach der Form der Mitarbeiterbeteiligungen zu differenzieren sind und damit dem jeweiligen Charakter der Beteiligungsformen gerecht werden. Damit besteht für Unternehmen und Mitarbeiter die Möglichkeit, diejenige Form der Mitarbeiterbeteiligung zu wählen, die ihren Präferenzen und ihrer jeweiligen Risikoneigung am ehesten entspricht.
Gesellschaftsrechtliche Beteiligungen sind als voll haftendes Eigenkapital Risikokapital; es entspräche nicht ihrem Cha-rakter, sie abzusichern.
Wir wollen, dass die bisherige Förderung nach dem Vermö-gensbildungsgesetz auch weiterhin für außerbetriebliche Beteiligungen genutzt werden kann.
Wir wollen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Kreditprogramm zur Finanzierung der Firmenübernahme durch Belegschaften auflegt – insbesondere mit Blick auf mittelständische Unternehmen, in denen es keinen Nachfolger für den Firmeninhaber gibt.
Wir wollen das Wertpapierprospektgesetz mit Blick auf die Mitarbeiterbeteiligung entbürokratisieren. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien darf nicht an aufwändigen und teuren Vorschriften scheitern.
Informations- und Mitwirkungsrechte der am arbeitgebenden Unternehmen beteiligten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmer ergeben sich im Wesentlichen aus dem Gesellschaftsrecht. Wegen der besonderen Situation der Beschäftigten (doppeltes Risiko) ist es aber sinnvoll, auch ihrer gewählten Interessenvertretung ein Informationsrecht einzuräumen.


Mindestlohn
 

Beschluss der Bundestagung der CDA in Karlsruhe 2007

Zur Sicherung der Einkommen in unteren Einkom-mensbereichen ist ein Mindestlohn in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich zu regeln. 
Die CDA spricht sich dafür aus, dass einer tariflichen Lösung gemäß Tarifvertragsgesetz der Vorrang in jedem Fall einzuräumen ist. Wenn es nicht zu einem Tarifvertrag kommt, der für jeden Betrieb bzw. jede Branche den Mindestlohn darstellt, soll nach Tarifvertragsgesetz eine Allgemeinverbindlicherklärung angestrebt werden.
Ist auch diese nicht möglich, soll eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf den jeweiligen Wirt-schaftsbereich vorgenommen werden, um hierdurch branchenbezogene Mindestlöhne zu ermöglichen.
Erst wenn diese Maßnahmen nicht gegriffen haben, soll der gesetzlich festgelegte Mindestlohn, der regional gestaffelt sein muss, greifen.


Gesundheit und Pflege

Der Sozialstaat mit der Sozialen Marktwirtschaft als Kerne-lement hat sich bewährt und Deutschland vor sozialen Un-ruhen über Jahrzehnte bewahrt. Vor dem Hintergrund einer sich ändernden Welt sowie veränderten Lebensbedingungen sind jedoch Reformen und Weiterentwicklungen der sozialen Sicherungssysteme dringend notwendig, um auch für die nachfolgenden Generationen notwendige Grundlagen für Wohlstand und soziale Sicherheit zu schaffen. Dies gilt für die Lebensrisiken Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfä-higkeit und Pflegebedürftigkeit.

Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Dennoch gibt es Reformbedarf, um Ineffizienzen, Fehl-anreize und Fehlsteuerungen zu beseitigen. Ziel muss es sein, eine qualitativ hochwertige Versorgung im Krankheits-fall, die schnelle Wiederherstellung von Gesundheit und Ar-beitsfähigkeit und die Vermeidung von Unfällen, Behinderun-gen und Pflegebedürftigkeit sicherzustellen, und dies flä-chendeckend und unabhängig vom individuellen Einkommen.

Die Eigenverantwortung der Versicherten darf dabei nicht ausgeblendet werden. Kein Gesundheitswesen der Welt kann darauf verzichten, dass sich der einzelne auch selbst um seine Gesundheit kümmert. Neben der klassischen Kura-tion wird der Prävention im deutschen Gesundheitssystem ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt werden müs-sen. Hierzu gehören gleichbedeutend

- individuelle Prävention

- Prävention in Lebenswelten („settings“) 

- betriebliche Gesundheitsförderung sowie

- Maßnahmen des Arbeitsschutzes,

denn gesunde Arbeitnehmer stärken den Faktor Arbeit!  Die Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Krankenversiche-rung sollte weiterhin "Lohn und Gehalt" sein, denn diese Ba-sis hat sich bewährt und ist grundsätzlich zukunftssicher. Die (teil)paritätische Mittelaufbringung durch Versicherte und Arbeitgeber sichert das Interesse der Unternehmer an einer wirtschaftlichen Krankenversicherung.

Innerhalb eines solidarisch gestalteten Gesundheitswesens ist Wettbewerb  weder Ziel noch Selbstzweck. Innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt der Ausgleich zwischen den einzelnen Kassen über den sog. „Morbi-RSA“: Krankenversicherungen, die besonders viele kranke und alte Menschen versichern, möglichst gleich gute Bedingungen haben wie Kassen, die bessere „Risken“ auf-weisen. Dieser Ausgleich ist richtig und hat sich über die Jahre bewährt. Zu achten ist zudem darauf, dass Arbeit-neh-mer durch Krankenkassenbeiträge und  Zuzahlungen nicht übermäßig belastet werden. Beitragserhöhungen dür-fen nicht einseitig durch die Arbeitnehmern aufgefangen werden – auch die Arbeitgeber sind hieran zu beteiligen. Denn eines ist klar: Gerade in einer Großstadt wie Berlin darf der Solidargedanke nicht außen vor bleiben. Dies gilt auch und erst Recht im Verhältnis von Wirtschaft zur Arbeitneh-merschaft.

Eine Rationierung medizinischer Leistungen wird entschieden abgelehnt. Es existieren weiterhin ausreichend Wirtschaft-lichkeitsreserven im Leistungsangebot, insbesondere in der Arzneimittelversorgung, sowie in den Prozessen der Lei-stungserbringung, die vor allem auf regionaler Ebene unter Einbeziehung aller Kostenträger, Leistungserbringer und der Versicherten evaluiert und erschlossen werden müssen. Dies erst recht vor dem Hintergrund ständig steigender Arznei-mittelausgaben. Ökonomische Differenzen zwischen den Bundesländern dürfen nicht das Versorgungsniveau der Bür-gerinnen und Bürger beeinflussen und zu regional bedingten Leistungszuschüssen führen. Regionale Gesundheitsversor-gung muss mit dem Ziel betrieben werden, die gesundheitli-che Versorgungsqualität und die Lebensqualität der Patien-ten und Versicherten zu stärken. Eine regional organisierte Gesundheitsversorgung muss neben den Leistungserbringern (Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Apotheken etc) und Patienten immer auch die regionale Gesundheitsindustrie einbeziehen.

Neuausrichtung der Berliner Gesundheitspolitik

Die Berliner Gesundheitspolitik muss mehr Freiheit zulassen, damit Qualität und Wirtschaftlichkeit verbessert werden können. So sollten z.B. die Charite und Vivantes durch För-derung der Kooperation und Prüfung von Aufgabenüber-schneidungen besser zusammenarbeiten mit dem Ziel, die Krankenversorgung effizienter zu gestalten. Ganz entschei-dend – und eine wirkliche Chance - für die gesundheitliche Entwicklung der Region Berlin/Brandenburg ist der Ausbau der Prävention. Die Region Berlin/ Brandenburg sollte sich als Gesundheitsland Nummer 1 versuchen zu etablieren.Dies gelingt nur, wenn alle staatlichen Stellen miteinbezogen werden und sich aktiv beteiligen. „Be Berlin“ reicht hierfür nicht. „Berlin: be fit“ oder „Berlin bewegt sich – sei dabei!“ könnte die Überschrift für ein auf Dauer angelegtes Präven-tionsprogramm sein, das Kitas, Schulen, Betriebe, Senioren-wohnheime und weitere öffentliche Einrichtungen, aber auch Wirtschaft und Betriebe einbezieht mit dem Ziel, ge-sündere Menschen durch gesündere Verhaltenswiesen, ge-sünderes Kieze und gesündere Lebens- und Arbeitsbedin-gungen zu schaffen.    

Voraussetzung hierfür ist zunächst einmal, den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) wieder zur vierten Säule der Ge-sundheitsversorgung aufzubauen. Die fatalen Entscheidun-gen des rot-roten Senats, der durch Einsparmaßnahmen zum Ausbluten des ÖGD geführt hat, sind schnellstens zu korrigieren. Die Gesundheitsämter in den Bezirken sind stattdessen personell, organisatorisch, finanziell und tech-nisch so auszustatten, dass sie als „Präventionsstützpun-kte“ fungieren können. Sie sollen erste Anlaufstelle für Men-schen – insbesondere auch Migranten – sein, die wissen wollen, was zu einer gesunden Lebensweise gehört, die Fra-gen zur Schwangerschaft, zur Krankheitsvorbeugung, zu Schutzimpfungen oder zur Vermeidung von Pflegebedürftig-keit haben. Eine Vernetzung der Gesundheitsämter mit Pfle-gestützpunkten und den zahlreichen privaten Anbietern von Gesundheitsleistungen in Berlin (Vereine und Selbsthilfe-gruppen) ist unerlässlich. Gesundheitsämter haben somit auch die Funktion eines Lotsen. Eine derartig ausgerichtet Gesundheitspolitik hätte bundesweit Signalwirkung. Unbestri-tten ist, dass hierfür eine Menge Geld in die Hand genommen werden muss. Diese Investition wird sich aber schon mittelfristig auszahlen. 


Wohnungsmarkt- und Mietpolitik

Auf dem Berliner Wohnungsmarkt wächst weiterhin der Wohnungsleerstand. Er betrifft nunmehr rd. 104.500 Wohnungen, die mehr als 6 Monate leer stehen. Der Stichtagsleerstand im Juli 2006 betrug 152.300 Wohnungen (ohne Abzug der Fluktuationsreserve). Dennoch kann von einer ausgeglichenen Versorgung der Berlinerinnen und Berliner mit Wohnungen nicht gesprochen werden. Das Verhältnis der Zahl der Wohnungen zur Zahl der Haushalte ist in den letzten Jahren gesunken und dürfte sich auch in Zukunft weiter vermindern, vor allem im unteren Mietbereich für Ein- und Zweipersonenhaushalte. In diesem Wohnungssegment sinkt der Anteil preiswerten Wohnraums, da trotz des „entspannten“ Wohnungsmarktes erhebliche Mieterhöhungen durchgesetzt werden.
Zudem ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt in Berlin weiterhin prekär. Die Arbeitslosenquote steigt weiterhin an und beträgt derzeit rd. 18 v. H. Bei gleich bleibendem oder auch sinkendem Nettoeinkommen bedeuten steigende Wohnungsunterhaltskosten für viele Mieter ein Anstieg der Mietbelastung. Gerade in den Innenstadtbezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Neukölln beträgt die Arbeitslosenquote bis zu 23 v.H. Hier liegen viele Haushalte mit einem Einkommen unter 900 Euro monatlich., so dass fast 70 v. H. zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt sind.


 Kulturpolitische Leitsätze

Mit der äußeren Rekonstruierung und Wiederaufbau des Schlosses wird Berlin seine lang ersehnte Mitte erhalten. Die Nutzung als Humboldt-Forum wird jedoch als nicht ideal betrachtet. Die wundervolle Sammlung der Gemäldegalerie sollte vielmehr ihren Sitz im Schloss erhalten, damit der Rang der Sammlung zur Geltung kommt und mit der Präsentation der Alten Nationalgalerie eine inhaltliche Einheit bildet.
Gleichzeitig sollten die wunderbaren Ausstellungsräume der architektonisch erstklassigen Gemäldegalerie der Architekten Hilmer & Sattler z.B. durch aktuelle, hochwertige Wechselausstellungen stärker in das Bewusstsein von Berlinern und Touristen gerückt werden. Durch eine ästhetisch anspruchsvolle, kreative Gestaltung des Vorgeländes sollte mittelfristig das Kulturforum mit all seinen wichtigen Gebäuden (Neue Nationalgalerie, St. Matthäus-Kirche, Gemäldegalerie, Kunstgewerbemuseum, Kupferstichkabinett, Kunstbibliothek, Philharmonie, Neue Staatsbibliothek u.a.) auch städtebaulich als Kulturquartier zusammenwachsen und erlebbar werden.
Der Potsdamer Platz und seine Umgebung haben noch keinen architektonisch urbanen Mittelpunkt erhalten. Das ehemalige Wertheim-Grundstück sollte hierzu als Chance genutzt werden. Berlin ist durch seine Menschen attraktiv geworden, nicht durch seine Architektur. Die Lebendigkeit Berlins muss sich auch in großer
Architektur widerspiegeln.


Verkehrspolitik

Rund 10 Prozent aller Verkehrstoten sind Radfahrer/-innen. Damit diese Zahl gemindert wird, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich:
a) Die Bedürfnisse von Radfahrern müssen bei der Straßenplanung besser berücksichtigt werden.
b) Den häufigsten Vergehen von Radfahrern (Missachten roter Ampeln, Fahren auf dem Bürgersteig, Fahren auf der falschen Straßenseite) muss durch Kontrollen stärker Einhalt geboten werden. Radfahrer dürfen diese Verhaltensweise nicht als rechtsfreie Räume erfahren.
c) Festlegung verbindlicher Zulassungsregeln für Fahrräder sowie regelmäßige Sicherheits- und Qualitätsprüfungen.
d) Der Verkehrsunterricht an Kindergärten und Schulen ist auszuweiten.
e) Die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 m zwischen Pkw-Fahrer/-innen und Fahrradfahrer/-innen ist ebenso zu ahnden wie das Parken auf Fahrradwegen.


Energiekonzept für das Bundesland Berlin

Einführung:
Seit Anfang der 80-iger Jahre hat Deutschland kein ener-giepolitisches Konzept mehr. Dasführt dazu, dass sich die einzelnen Bundesländer separate Energiekonzepte schaffen, diesich nur schwer zu einem einheitlichen Konzept für Deutschland, zusammenführen lassen.
Von einem ernsthaften Energiekonzept erwartet die CDA Berlin einen ganzheitlichen Ansatz und klare Rahmenbe-dingungen für den künftigen Energiemix. Wie lässt sich eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung mit der Begrenzung der Erderwärmung vereinbaren? Wie abhängig machen wir uns von Importen? Woher bekommt die ener-gieintensive Industrie die Energie für ihre Produktionspro-zesse und waswird sie kosten? Das sind nur einige Fragen die ein Energiekonzept beantworten muss.
Ein Energiekonzept für Berlin kann also nur im Zusammen-spiel mit einem Energiekonzept für Brandenburg, dass Berlin räumlich vollständig umschließt, entstehen. Beide wiederum
sind in das Energiekonzept für Deutschland, dass durch die Bundesregierung zu erarbeiten ist und für den Herbst 2010 angekündigt ist, zu integrieren.

Nachhaltige und klimaverträgliche Industrie- und Energiepolitik in der Hauptstadtregion
Die CDA Berlin fordern ein schlüssiges Gesamtkonzept einer klimaverträglichen Industrie- und Energiepolitik für Berlin und Brandenburg. Dabei müssen die Potenziale der Hauptstadt-region gezielt genutzt werden, um Klimaschutz mit wirt-schaftlicher Entwicklung und Beschäftigung zu verbinden. Ein solches integriertes Gesamtkonzept muss, basierend
auf den Säulen Klima- und Umweltschutz, Versorgungssi-cherheit und preiswerte Energieversorgung, sich an folgen-den Eckpunkten orientieren:
1. sichere und klimaverträgliche Energieversorgung
2. strukturelle Verknüpfung von Industrie- und Energiepolitik
3. integrierte Konzeptentwicklung für Berlin und Branden-burg
4. Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
5. Nutzung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten sowie deren Ausbau
In den kommenden Jahren geht es darum, die industrie-politische Diskussion für die gesamte Hauptstadtregion inhaltlich anhand der neuen Herausforderungen zu unterfüttern. Erfolgreiche Industriepolitik kann nur das Ergebnis der ressortübergreifenden Mobilisierung von Poten-zialen und Mitteln sein. Dazu ist eine stärkere Abstimmung der energiepolitischen Strategien beider Bundesländer, u. a. bei der Erstellung und Umsetzung der industriepolitischen Masterpläne für Berlin und Brandenburg, dringend erforderlich. Dies gilt in besonderem Maße für die Sicherung und Schaffung von qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen. Hohe Arbeitszeiten und niedrigere Löhne sind aus Sicht der CDA Berlin keine Standortvorteile. Im Gegenteil, sie beför-dern die Abwanderung von qualifizierten Fachkräften.

Klimaschutz als Chance für die Bundesländer Berlin und Brandenburg
Die Energiewirtschaft und damit die Energiepolitik spielen in Berlin und Brandenburg in doppeltem Sinne eine zentrale Rolle. Vor der Energieversorgung steht die Herausforderung, die Versorgungssicherheit von Bevölkerung und Wirtschaft mit den Anforderungen des Klimaschutzes sinnvoll zu verbinden und den Klimaschutz als Wirtschaftsfaktor zu nutzen.
In der Diskussion über eine zukunftsfähige Energie-versorgung stehen sich scheinbar zwei strategische Ansät-ze konträr gegenüber. Der eine Ansatz setzt darauf, möglichst schnell eine 100 %-Versorgung mit Erneuerbaren
Energien (EE) zu erreichen. Der andere Ansatz setzt darauf, fossile Brennstoffe weiterhin zu nutzen. Voraussetzung da-für ist, eine Entcarbonisierung der Kohleverstromung, dass heißt CO2 aus dem Verstromungsprozess abzuspalten und sicher einzulagern (CCS-Technologie). Die Bundesregierung und die Landesregierung von Brandenburg sollten umgehend hierfür die rechtlichen Rahmenbedingungen festschreiben.
Ein Energiekonzept für Berlin und Brandenburg kann nur auf einem ausgewogenen Energiemix (bestehend aus allen z. Z. verfügbaren Energieträgern: Erneuerbaren Energien, Kohle, Gas, Kernkraft) basieren. Eine verantwortungsbewusste Industrie- und Energiepolitik muss bei der Weiternutzung fossiler Brennstoffe zwingend die klimapolitisch gebotene Reduzierung des CO2-Ausstoßes beachten.
Die Energiepolitik der CDA Berlin basiert damit auf folgenden Prämissen:
• Aus Gründen der Versorgungssicherheit Vorrang für heimi-sche Energieträger. Das sind in Berlin-Brandenburg Erneuerbare Energien (Sonne, Wind, Erdwärme, Biomasse) und die Braunkohle.
• Weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien um neue Beschäftigungschancen in der Region zu schaffen. Deshalb befürwortet die CDA Berlin eine weitere, ökonomisch sinnvolle, Förderung. Allerdings sind hierbei auch die Arbeitsbedingungen zu beachten. Der DGB-Slogan „Gute Arbeit“ muss auch für Solaranlagen-Hersteller und andere Unternehmen in der EE-Branche gelten.
• Transparente Forschung und Entwicklung, um die Effizienz Erneuerbarer Energien zu erhöhen und die strukturellen Probleme zur Versorgungssicherheit zu lösen (Grundlast, Netzanforderungen).
• Schaffung klarer rechtlichen Rahmenbedingungen für eine transparente Forschung und Entwicklung der CCS-Technologie und der dazugehörigen Speicherung des abgeschiedenen CO2.
Neben der Frage der Energieerzeugung wächst die Be-deutung der Energieeinsparung, insbesondere bei Gebäuden. Die Energetische Gebäudesanierung ist eines der zentralen
Aktionsfelder, um die angestrebten CO2-Minderungsziele zu erreichen. Dabei muss die öffentliche Hand endlich mit gutem Beispiel vorangehen. Die CDA Berlin wird hierbei alle ökonomisch und ökologisch sinnvollen Initiativen des Landes Berlin unterstützen.
Ein weiterer Baustein einer klimaverträglichen Energieversorgung ist die Kraft-Wärme-Kopplung. Diese muss aus Sicht der CDA Berlin konsequent weiter ausgebaut werden, sowohl für den Ballungsraum Berlin als auch für den ländlichen Raum in Brandenburg. Für die weitere ökologische Umgestaltung der Energiewirtschaft spielen die rege-nerativen Energien eine immer wichtigere Rolle. In Berlin wird statt der Nutzung von Windenergie die Nutzung von Bioenergien im Vordergrund stehen. Ob allerdings beim Ersatz von Kohlekraftwerken durch Biomassekraftwerke, die mit importiertem Holz aus Afrika betrieben werden, sowohl die energetische, als auch die ökologische Gesamtbilanz noch stimmen, ist kritisch zu hinterfragen.
Um allen Anforderungen einer künftig, mehr ökologisch ausgerichteten Energieversorgung gerecht zu werden, ist es erforderlich die Stromnetze in allen Versorgungsbereichen und Spannungsebenen anforderungsgerecht anzupassen und auszubauen.

Fazit:
Jede Form der Energieversorgung hat Folgen für Mensch, Umwelt und Wirtschaft, die weit über die reine Ener-gieerzeugung hinausgehen. Die öffentlichen Auseinander-setzungen der letzten Jahrzehnte haben immer wieder die Notwendigkeit einer umfassenden Folgenabschätzung deut-lich gemacht. Die Entwicklung eines tatsächlich nachhal-tigen Konzepts der Energieversorgung dient nicht nur dem Klimaschutz vor Ort, sondern wird auch in vielen anderen Regionen der Welt auf großes Interesse stoßen.


Bundesstiftung Baukultur

Der Landesverband der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft begrüßt die Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ und wird sich an der Diskussion über die Qualitätsverbesserung im Wohnungsbau aktiv beteiligen. Hierbei wird es für die CDU-Sozialausschüsse vor allem darauf ankommen, dass in den Erörterungen die Ästhetik und urbane Gestaltung ein Schwerpunkt bildet, aber auch die technischen, funktionalen und ökologischen Anforderungen und vor allem die Bezahlbarkeit, Größe und Lage hinreichend beachtet werden.
In der Entscheidungsfindung um mehr Energieeffizienz in Gebäuden bzw. einzelnen Wohnungen darf nicht nur auf Wärmedämmung gesetzt werden. Wir fordern eine auf den Einzelfall, die Gebäudeorientierung, die vorhandene Gebäudesubstanz und vor allem die auf Bewohner abgestellte Solar- und Gebäudeleittechnik. In Berlin brauchen wir eine transparente, flexible Bewegungsarchitektur, die sich den Interessen der Bewohner immer wieder anpassen kann. In diesem Zusammenhang ist die Technikausstattung zur Entlastung notwendiger Arbeiten verstärkt auszubauen; sie dient auch einer verbesserten Kommunikationsfähigkeit zwischen den Menschen. Auf Grund der Pluralität der Lebensstile der Generationen kann und darf es aber keinen einheitlichen Wohnungstyp geben, dennoch sollte man darüber nachdenken, ob bei der Neukonzipierung oder Umgestaltung von Wohnraum der Küchenbereich wie auch Balkone in ihrem Ausmaß nicht erheblich zu erweitern wären. Arbeitsküchenzeilen könnten in Wohnküchen und winzige Außenbereiche in Balkone umgewandelt werden, wenn es gewünscht wird.
Architektonische Entwürfe von Wohnungshaushalten, die sie als Betriebe ansehen oder als eine Analyse von Arbeitsabläufen, dürfen keinen Zuschlag erhalten. Zudem darf die „gebaute Schönheit“ nicht nur Architekten vorbehalten bleiben. Es bedarf eines verstärkten Dialoges zwischen Bauschaffenden und Nutzern von Wohnarchitektur. Wir brauchen wieder eine urbane Hochkultur des Bauens!


Sprache, Bildung, Integration

Bildung ist die wesentliche Voraussetzung für Integration. Ohne Schulabschluss gibt es keine würdige Arbeit, ohne Arbeit keine gesellschaftliche Integration. Jugendliche ohne Berufsausbildung führen zu einem weiteren Anwachsen von Parallelgesellschaften.
Am Anfang der Bildung steht die Sprachfähigkeit. Es liegt an den Eltern, ihren Kindern von Beginn an „gutes“ Deutsch, die Sprache dieses Landes zu vermitteln. Viel zu oft müssen heute Kindertagesstätten und Schulen einspringen. Der deutliche Anstieg mangelnder Sprachfähigkeit ist eine Herausforderung aller.
Das Niveau obligatorischer Sprachtests ist in den vergangenen Jahren erheblich gesunken. Sie müssen nachhaltig angehoben und bereits ab dem 2. Lebensjahr verpflichtend eingeführt werden. Für jene Eltern, die sich ihrer primären Bildungsaufgabe entziehen, sind Bußgelder oder ggf. Kürzungen der Transferleistungen zu erheben.
Für Kinder ohne die nötigen Deutschkenntnisse werden familienorientierte Förderkurse eingeführt, die ebenso für die Eltern und Geschwister verpflichtend sind und durch eine sozialpädagogische Hausberatung ergänzt werden. Zudem wird das Land Berlin in Zusammenarbeit mit den Agenturen für Arbeit bzw. JobCentern eine Förderung zur beruflichen Integration dann anbieten, wenn kein Elternteil einer sozialversicherungspflichtigen und zeitlich unbegrenzten Arbeit nachgeht. Würdige Arbeit muss wieder für jedes Familienmitglied erfahrbar sein!
Allerdings ist die Sprach- und damit die Bildungsfähigkeit allein keine Garantie für eine gesellschaftliche Integration. Sie ist aber ein wichtiges Basiselement.

 


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