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Verhandlungsangebot
des Senat für den Öffentlichen Dienst
völlig unzureichend
Die CDA Berlin
kritisiert das Verhandlungsangebot des
Senats für die Tarifgespräche im
Öffentlichen Dienst als völlig
unzurei-chend. Eine einfache Rückkehr zu
den Arbeits- und Entgeltbe-dingungen von
2003 verbunden mit vagen Versprechungen
für 2011 ff ist inakzeptabel.
Das ließe völlig außer Acht, dass die
Berliner Beschäftigten des Öffentlichen
Dienstes über 6 Jahre eine sehr
einseitigen Bei-trag zur Konsolidierung
des Landeshaushaltes erbracht haben.
Deshalb ist es nur angemessen jetzt zu
fordern, dass der inzwischen entstandene
Lohnunterschied zu den anderen
Bundesländern ausgeglichen wird.
Die CDA Berlin bekräftigt daher ihre
früheren Forderungen u. a. nach einem
gerechten finanziellen Ausgleich,
unbefristetem Verzicht auf
betriebsbedingte Kündigungen und
Schaffung eines Einstellungskorridors
verbunden mit einem verstärkten
Ausbildungsangebot, das nach Abschluss
auch die Chance auf die Übernahme in den
Öffentlichen Dienst enthält.
Die bisher vorgelegten Vorschläge lassen
die mangelnde Wertschätzung des Senats
für die Beschäftigten Berlins
überdeutlich werden.
Für Berlin wie auch für die
Beschäftigten des Landes gilt daher:
Wir haben etwas Besseres als diesen
Senat verdient !
ViSP: Dagmar König,
Pressesprecherin der CDA Berlin, c./o.CDA
- Landesverband Berlin, Wallstr. 14a,
10179 Berlin,
Tel.: 3269 0438, mobil: 0171 485 44 10
e-mail: koenig@cdaberlin.de
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CDA Berlin:
Realistisches
Tarifangebot für den öffentlichen
Dienst vorlegen!
Die CDA Berlin fordert den Senat
auf, zur Fortsetzung der
Tarifgespräche für die Beschäftigten
des Öffentlichen Dienstes am 29.9.09
ein realistisches
Verhandlungsangebot vorzulegen.
Aus Sicht der CDA Berlin müssen zu
den Verhandlungspunkten zählen:
- die Leistungsfähigkeit des
öffentlichen Dienstes in Berlin
langfristig zu sichern, um die
gestellten Aufgaben auch erfüllen zu
können
- für die bis Ende 2009 befristeten
einseitigen Zugeständnisse der
Beschäftigten zur
Haushaltskonsoli-dierung einen
gerechten finanziellen Ausgleich
verbunden mit einer sozialen
Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu
schaffen
- alle Tarifbeschäftigten und
Beamtinnen und Beamte des
Öffentlichen Dienstes gleich zu
behandeln, z. B. bei der Rückführung
auf das Gehaltsniveau von 2003 und
der ausgebliebenen Entgelt bzw. der
Besoldungsanpassung
- Wiedereintritt in die
Tarifgemeinschaft der Länder
- Ausbau des Einstellungskorridors
zum vollständigen Ausgleich der
altersbedingten Personlabgänge von
rd. 20.000 Beschäftigten in den
nächsten 5 Jahren (2010 bis 2015)
Ausnahme der Bezirksverwaltungen von
den Per-sonaleinsparungen der
Allgemeinen Verwaltung wie sie vom
Senat beschlossen worden sind
- Verstärkung des
Ausbildungsangebots und Übernahme
der Auszubildenden und
Beamtenanwärter/-innen
- Überführung in ein einheitliches
Tarifrecht
- unbefristeter Verzicht auf
betriebsbedingte Kündigungen
- für das Einkommen muss egal sein,
in welchem Bezirk jemand lebt oder
arbeitet: Berlin ist eine
geeinte Stadt, wir
wollen keine Teilung mehr!
Bürgernähe darf nicht zum bloßen
Schlagwort verkommen.
Wer die Zukunft Berlins
verantwortungsvoll gestalten will,
kann das nur mit einer
dienstleistungsfähigen Ver-waltung
erreichen. Dafür müssen jetzt die
Vorausset-zungen geschaffen werden !
ViSP: Dagmar König,
Pressesprecherin der CDA Berlin, c./o.CDA
- Landesverband Berlin, Wallstr. 14a,
10179 Berlin,
Tel.: 3269 0438, mobil: 0171 485 44 10
e-mail: koenig@cdaberlin.de
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Verfassungsbeschwerde
gegen Versagung von Beratungshilfe
erfolgreich
Die Beschwerdeführerin beantragte beim
Amtsgericht Bera-tungshilfe nach dem
Beratungshilfegesetz (BerHG), um sich
mit einem Widerspruch gegen die Kürzung
von Arbeitslosengeld II zu wenden. Die
Beratungshilfe wurde ihr u.a. mit der
Begrün-dung versagt, dass ein
vernünftiger Ratsuchender ohne
an-waltliche Hilfe Widerspruch eingelegt
hätte; es sei der Be-schwerdeführerin
zumutbar, bei der Widerspruchsbehörde
vorzusprechen und deren kostenlose
Beratung in Anspruch zu nehmen, auch
wenn diese mit der Ausgangsbehörde
identisch sei. Der Bescheid werde im
Widerspruchsverfahren von Amts wegen
überprüft, ohne dass es rechtlicher
Ausführungen zur Begründung bedürfe.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungs-gerichts hat diesen
Beschluss des Amtsgerichts auf die
Verfassungsbeschwerde der
Beschwerdeführerin hin aufgeho-ben und
zur erneuten Entscheidung
zurückverwiesen. Die Entscheidung
verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem
An-spruch auf
Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 3
Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und
Art. 20 Abs. 3 GG), wonach eine
weitgehende Angleichung der Situation
von Bemittelten und Unbemittelten auch
im außergerichtlichen Rechtsschutz
gebo-ten ist. Vergleichsmaßstab ist das
Handeln eines Bemittelten, der bei der
Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die
Kosten vernünftig abwägt . Ein
vernünftiger Rechtsuchender darf sich
unabhängig von Begründungspflichten
aktiv am Verfahren beteiligen. Für die
Frage, ob er einen Anwalt hinzuziehen
wür-de, kommt es insbesondere darauf an,
inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven
Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht
oder selbst dazu in der Lage ist. Im
vorliegenden Fall benötigte die
Beschwerdeführerin fremde Hilfe wegen
eines rechtlichen Problems, das zum
Zeitpunkt der Antragstellung noch keine
höchstrichterliche Klärung erfahren
hatte.
Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts
kann es der Be-schwerdeführerin nicht
zugemutet werden, den Rat derselben
Behörde in Anspruch zu nehmen, deren
Entscheidung sie im
Widerspruchsverfahren angreifen will.
Auch bei einer organisa-torisch
getrennten und mit anderem Personal
ausgestatteten Widerspruchsstelle
entscheidet dann dieselbe Ausgangs- und
Widerspruchsbehörde über die Leistungen
der Beschwerde-führerin. Es besteht die
abstrakte Gefahr von
Interessenkon-flikten, die die
beratungsbedürftige Beschwerdeführerin
selbst nicht durchschauen kann. Aus
Sicht der Rechtsuchenden ist der
behördliche Rat nicht mehr dazu
geeignet, ihn zur Grundlage einer
selbständigen und unabhängigen
Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte im
Widerspruchsverfahren zu machen. Im
Hinblick auf die prozessrechtlichen
Grundsätze der Waffen-gleichheit und der
gleichmäßigen Verteilung des Risikos am
Verfahrensausgang im sich möglicherweise
anschließenden Gerichtsverfahren darf
der Beschwerdeführerin eine unabhän-gige
Beratung nicht vorenthalten werden.
Auch wenn sich im Einzelfall ein
objektiver Mehrwert anwalt-licher
Beteiligung gegenüber behördlicher
Beratung nicht empirisch voraussagen
lässt, handelt es sich bei einer
zusätz-lichen und von außen kommenden
Durchsetzungshilfe im
Widerspruchsverfahren grundsätzlich um
eine geeignete Maß-nahme zur
Effektivitätssteigerung des Verfahrens.
Dies ist insbesondere wegen des
existenzsichernden Charak-ters des
Arbeitslosengelds II von Bedeutung.
Wegen der grundsätzlich zeitverzögernden
Wirkung des Vorverfahrens und seiner
Verbindung zum Klageverfahren ist auf
eine möglichst effektive Gestaltung des
Vorverfahrens zu achten. Der fiskalische
Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann
nach den dargestellten Gründen nicht als
sachgerechter Rechtfer-tigungsgrund zur
Versagung der Beratungshilfe angesehen
werden.
Bundesverfassungsgericht -
Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 64/2009 vom 18.
Juni 2009
Beschluss vom 11. Mai 2009 –
1 BvR 1517/08 –
Copyright © 2009 BVerfG |
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MIT und CDA Pankow sowie der Ortsverband
Alt-Pankow diskutieren mit Joachim
Zeller, dem Spitzenkandidaten zur
Europawahl
Am
Dienstagabend haben die Christlich
Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA),
die Mittelstands- und
Wirtschaftsvereinigung (MIT) und der
Ortsverband Alt-Pankow zu einer
Diskussion mit dem Spitzenkandidaten der
Berliner CDU für die Wahlen zum
europäischen Parlament eingeladen und
mit ihm über die „Aktuelle Wirtschafts-
und Finanzkrise“ diskutiert.
Der Einladung in das
Landgasthaus Pankow kamen zahlreiche
Mitglieder und Freunde der Einladenden
nach und folgten dem ambitionierten
Eingangsreferat von Joachim Zeller, dem
stellvertretenden Bezirksbürgermeister
in Mitte. Bereits in seiner
Begrüßungsrede stellte der Vorsitzende
der CDA Pankow, Sascha Brok, fest, dass
insbesondere die Kombination von
kommunalpolitischer Erfahrung,
intensiver Öffentlichkeitsarbeit und des
beruflichen Werdeganges Joachim Zeller
zur „Stimme Berlins in Europa“
prädestinieren.
In der sich anschließenden lebhaften
Diskussion kristallisierte sich
insbesondere das Thema
Wirtschaftspolitik heraus. Herr Zeller
stellte die Bedeutung der europäischen
Fördermaßnahmen, auch für den Bezirk
Pankow, in den Mittelpunkt und sprach
sich entschieden gegen staatliche
Interventionen und weiteren
Protektionismus durch die EU aus.
Die von Regina Lendt, Vorsitzende des
Ortsverbandes Alt- Pankow, aufgeworfene
Frage nach den Beitrittsverhandlungen
mit der Türkei beantwortete Herr Zeller:
“Es kommt zunächst darauf an, eine
Konsolidierung innerhalb der jetzigen
EU- Staaten herbeizuführen. Hier sehen
wir uns nach wie vor großen
Herausforderungen gegenüber. Wir müssen
diese Dinge klären, bevor wir über einen
Beitritt eines Staates mit 80 Millionen
Menschen nachdenken können.“
Johannes Kraft, Vorsitzender der MIT
Pankow, fasste die zum Teil kontroverse
Debatte zusammen, indem er darauf
hinwies, dass es insbesondere darauf
ankomme, den Menschen zu vermitteln, in
welchem Ausmaß Entscheidungen, die auf
europäischer Ebene getroffen werden,
auch die Menschen in Pankow berühren und
dass das Thema Wirtschaftsförderung vor
dem Hintergrund globaler Entwicklungen
auch zukünftig eine zentrale Rolle
spielen müsse.verantwortlich:
Sascha Brok c./o. CDA Berlin |
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CDA Berlin: CDU / CSU
Bundestagsfraktion handelt unverantwortlich
Zustimmung zur Reform der ALG
II Neuorganisation eingefordert
Die als Folge der
Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom Dezember 2007
notwendige Neuordnung der JobCenter ist gescheitert. Damit
wird das mit den Hartz-Reformen verbundene Ziel,
erwerbsfähigen Arbeitslosen Leistungen aus einer Hand zu
gewähren, verfehlt. Alle Bundesländer und die
Bundesregierung hatten sich für die rechtlich zwingende
Neuorganisation der JobCenter auf einen Kompromiss geeinigt,
der durch Grundgesetzänderungen folgendes ermöglicht hätte:
-
Alle Leistungen der
Grundsicherung und der Arbeitsförderung/-vermittlung
werden aus einer Hand gewährt. Es gibt für alle
Leistungen nur einen Ansprechpartner: die JobCenter.
-
Die bestehenden
Optionskommunen wären verfassungsrechtlich abgesichert
worden.
-
Die Länder hätten bisher
fehlende gesetzlich verankerte Mitwirkungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in der Arbeitsmarktpolitik
erhalten.
-
Die JobCenter in einer
neuen Rechtsform wären verfassungsrechtlich verankert
worden und hätten endlich einen einheitlichen
Personalkörper.
Natürlich hätte man sich eine
noch bessere Lösung mit mehr kommunaler Beteiligung
vorstellen können, der von allen Bundesländern mit dem Bund
gefundene Kompromiss jedoch hätte Rechtssicherheit für die
betroffenen Bürger und die Mitarbeiter bedeutet, die sich
jetzt zu Recht im Stich gelassen fühlen.
Die Ablehnung ist Wasser auf
die Mühlen der Radikalen von Links und Rechts, weil damit
der Eindruck erweckt wird, die Union ließe gerade die sozial
Schwachen im Stich.
Der Beschluss der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diesem Kompromiss nicht
zuzustimmen, ist auch
fachpolitisch nicht
nachvollziehbar und
unverantwortlich. Nach
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss die
Gestaltung der JobCenter gesetzlich neu geregelt werden. Die
Frist hierzu läuft am 31.12.2010 ab. Für jede Art einer
Umstellung ist eine Zeit von zwei Jahren nötig, wenn
Qualitätsverluste bei der Arbeit für die Bürgerinnen und
Bürger vermieden werden sollen. Auch ist für notwendige
Grundgesetzänderungen eine 2/3-Mehrheit im Bundestag und
Bundesrat notwendig, deren Erreichen nach der kommenden
Bundestagswahl eher unwahrscheinlich ist.
Die fehlende Einigung wird fatale Folgen haben:
-
Die Bürgerinnen und
Bürger müssen die Leistungen der Grundsicherung und der
Miete gesondert beantragen und erhalten gesonderte
Bescheide vom Bund und von den Kommunen.
-
Die schon jetzt sehr hohe
Zahl von Klagen bei den Sozialgerichten in Deutschland
wird sich verdoppeln.
-
Die jetzt notwendige
getrennte Aufgabenwahrneh-mung kostet auch zusätzliche
Steuergelder, denn zusätzliche Computerprogramme müssen
in den Kommunen entwickelt und dann eingesetzt werden.
-
Der sinnvolle Einsatz von
Arbeitsfördermitteln zur Unterstützung der regionalen
Wirtschaftspolitik wird zusätzlich erschwert.
-
Die Bundesländer haben
keinen direkten Einfluss auf die Arbeit der JobCenter,
müssen aber gemeinsam mit den Kommunen den Bürgerinnen
und Bürgern direkt Rede und Antwort stehen.
Die Zahl der Arbeitslosen
wird sich in diesem und im nächsten Jahr als Folge der
Weltwirtschaftskrise erhöhen. Der jetzt unterbleibende Umbau
der bisherigen JobCenter zu zukunftsfähigen Zentren für
Arbeit und Grundsicherung ist gegenüber diesen Sachproblemen
aber auch den Bürgerinnen und Bürgern unverantwortlich
V.i.S.d.P: Joachim Specht,
stellv. Landesvorsitzender der CDA
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CDA Berlin zum Equal-Pay-Day
Gleicher Lohn für gleiche
Arbeit
Für Frauen und Männer
Es ist tatsächlich kaum vorstellbar: Noch
immer erhalten
Frauen für die gleiche Arbeit niedrigere Löhne als Männer,
liegen frauentypische Berufe ganz unten in der
Bewertungs-skala und ist der Frauenanteil in
Führungspositionen der Wirtschaft nach wie vor gering.
Eine EU-Studie hat mehr als 20% Lohndifferenz ermittelt,
Deutschland liegt dabei europaweit an viertletzter Stelle.
Wir wollen gerechte und existenzsichernde Löhne für alle und
eine partnerschaftliche Gesellschaft.
Dafür setzen wir uns gemeinsam mit einem bundesweiten
Aktionsbündnis ein, dass vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.
Equal pay day
Freitag, 20. März 2009
Joachimstaler Platz
(U-Bahn Kurfürstendamm)
Strassenaktion
16 – 18 Uhr
Eine gemeinsame Aktion der Frauen in der CDA,
der CDA, der CDU, der FrauenUnion
V.i.S.d.P.: Dagmar König, stellv.
Landesvorsitzende
der CDA
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CDA Berlin begrüßt Urteil
des Sozialgerichts Dortmund gegen
Dumpinglöhne
ALG 2 Empfängerin braucht
keine Arbeit zu sittenwidrigem Lohn
anzunehmen
Verweigert ein
Langzeitarbeitsloser Jobangebote zu
Dumpinglöhnen, darf das Arbeitslosengeld II
nicht gekürzt werden. Das entschied das
Sozialgericht Dortmund. Im konkreten Fall
sollte eine Frau aus Bochum bei einem
Textildiscounter für 4,50 € eine Arbeit
aufnehmen. Da der unterste Tariflohn jedoch
9,82 € beträgt, seien nach Auffassung des
Gerichts solche Stundenlöhne sittenwidriger
Lohnwucher. Deshalb brauchen Arbeitslose
solche Stellen nicht anzunehmen.
Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von
Sanktionen aufzuzwingen, hieße, Lohndumping
behördlich noch zu unterstützen und das
Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben,
urteilten die Richter.
Der stellv. Landesvorsitzende
der Christlich-Demokratische
Arbeitnehmerschaft (CDA) Berlin Joachim
Specht begrüßte dieses Urteil als einen
wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von
Lohndumping. Specht erklärte dazu: „ Die
immer größer werdende Zahl von
Arbeitnehmern, die zu Dumping – Löhnen
arbeiten müssen, mit denen niemand
auskömmlich leben kann, kann nicht
hingenommen werden. Betriebe, die glauben
mit Dumpinglöhnen ihre Profite auf Kosten
der Arbeitnehmer steigern zu können, sind
Totengräber der sozialen Marktwirtschaft,
weil sie das Vertrauen in das Funktionieren
unseres Wirtschaftssystems zerstören.
Deshalb ist dieses Urteil ein wichtiger
Meilenstein zu mehr Lohngerechtigkeit in
unserem Land.“ Specht, der auch Mitglied des
Bundesvorstandes der CDA ist, äußerte die
Hoffnung, dass dass die Bundesagentur für
Arbeit die Arbeitsagenturen und Jobcenter
anweist, in Zukunft dieses Urteil bei ihren
Arbeitsvermittlungen zu Grunde zu legen und den
Armutslohn-Arbeitgebern die Rote Karte
zu zeigen.
V.i.S.d.P.: Joachim Specht,
stellv. Landesvorsitzender der CDA Berlin |
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Es
reicht, Herr Mißfelder
CDA Berlin
ist empört über die Geringschätzung von ALG 2 Empfänger
Mit großer
Empörung hat die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft
(CDA) Berlin die Äußerung des Bundesvorsitzenden der Jungen
Union Philipp
Mißfelder aufgenommen, der auf einer
Parteiveranstaltung in Haltern am See im Ruhrgebiet die
Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze als einen "Anschub für die
Tabak- und Spirituosenindustrie“ bezeichnet hat. Dazu
erklärte der stellv. Landesvorsitzende Joachim Specht: „Dies
ist ja nicht der erste unverzeihliche verbale Ausfall gegen
sozial Schwache dieses Herrn. Viel deutlicher kann man es
nicht sagen, was Herr Mißfelder von den Millionen zum
größten Teil unverschuldet arbeitslos gewordenen Mitbürgern
hält, die gezwungen sind, vom Arbeitslosengeld II zu leben
und deren Kinder die wirtschaftlichen Nachteile ertragen
müssen, weil die Erhöhung der Regelsätze nicht einmal die
Teuerungsrate ausgleicht. “
„Während auf der einen Seite CDA Bundesvorsitzender und CDU
– Präsidiumsmitglied Karl-Josef Laumann als NRW – Minister
für kindgerechte Regelsätze kämpft, qualifiziert der
Bundesvorsitzende der CDU – Jugendorganisation die von Hartz
IV abhängigen Menschen in menschenverachtender Weise ab,“,
empört sich Specht, der auch Bundesvorstandsmitglied der CDA
ist. Dies sei eines Vertreters der CDU unwürdig, meint er
und fragt, ob Herr Mißfelder nicht einmal über einen
Austritt und Rücktritt nachdenken sollte.
Berlin,
den 20. Febr. 2009
V.i.S.d.P.: Joachim Specht, stellv.
Landesvorsitzender der CDA |
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CDA beschließt
Plakat-Aktion
gegen Sarrazin
Die CDA
Berlin kündigte heute in
einem Pressegespräch eine
Plakat-Aktion gegen die
unsoziale Politik des
rot-roten Senats an. Vor dem
Hintergrund der schändlichen
Äußerung des Berliner
Finanzsenators Thilo
Sarrazin „Pullover statt
Heizung“ hat die CDA Berlin
eindrückliche Forderungen
für ein sozialeres Klima in
Berlin vorgestellt.
„Von den zynischen
Forderungen Sarrazins sind
besonders alte Menschen und
Kinder betroffen“, so die
stellv. CDA-Bundes- und
Landesvorsitzende Silke
Striezel-Wolff im Gespräch.
Auch für Arbeitnehmer/innen
sei Sarrazins
Energiespar-Tipp nicht
hinnehmbar. „16 Grad Celsius
sind weniger als in der
Arbeitsstättenverordnung für
Arbeitsplätze vorgesehen
ist“, mahnte Striezel-Wolff.
CDA-Hauptgeschäftsführer
Martin Kamp betonte „Ob nun
die steten unwürdigen
Äußerungen Sarrazins oder
Wowereits Abbruch der
Tarifverhandlungen: Rot-rot
betreibt eine Politik der
Spaltung und Ausgrenzung.
Das ist das Letzte, was
Berlin braucht.“
Berlin, den
01.08.2008
V.i.S.d.P.:
Silke Striezel, c./o. CDA
Berlin, Wallstraße 14a,
10179 Berlin
e-mail:
Striezel@cdaberlin.de,
Tel.:
0177 274 85 78
Unsere Plakate
Unsere Forderungen:
Mehr soziales
Klima in Berlin
Horst Gedack,
Landesvorsitzender der CDA
Berlin
Silke Striezel,
stellvertretende
CDA-Bundesvorsitzende und
stellvertretende
Landesvorsitzende der CDA
Berlin und
Martin Kamp,
CDA-Hauptgeschäftsführer
erklären:
Vor dem Hintergrund der
jüngsten Äußerungen des
Finanzsenators stellen wir
heute zwei Plakatmotive vor.
Wir werden die Plakate an
geeigneten Stellen
präsentieren, in CDA/CDU -
Schaukästen, bei
Veranstaltungen und Ständen.
Und wir werden die Motive
außerdem als Postkarten
drucken. Plakate und
Postkarten können bei der
CDA angefordert werden.
Die Verbalausfälle des
Finanzsenators sind
unerträglich. Und mindestens
so unerträglich ist, dass
der Regierende
Bürger-meister dem tatenlos
zusieht. Die bloße Äußerung,
manchmal wäre es besser,
wenn er schweigen würde,
kann nicht darü-ber
hinwegtäuschen, dass der
Regierende von einer
Promi-Hochzeit zur nächsten
jettet, während der
Finanzsenator sozial
Schwachen in geradezu
zynischer Weise Tipps gibt,
wie sie angesichts hoher
Energie- und
Lebensmittelpreise über die
Runden kommen können.
Was dem Finanzsenator die
Bezieher von
Arbeitslosengeld II, sind
dem Regierenden offenbar die
Landesbediensteten. Die
einseitige Verordnung einer
lächerlichen Einmalzahlung
und der Abbruch der
Tarifverhandlungen für den
öffentlichen Dienst – also
Lohndiktat statt
Verhandlungen auf Augenhöhe
- stellen eine
Kriegserklärung an die
Tarifautonomie dar. Dem
Finanzsenator und dem
Regierenden Bürgermeister
fehlt der Bezug zur
Situation der Menschen. Sie
betreiben eine Politik der
Spaltung und Ausgrenzung.
Wir fordern mehr Gemeinsinn,
mehr Miteinander und mehr
soziale Partnerschaft. Wir
wollen eine Politik, die
jeden Menschen mit seiner
Würde respektiert. Wir
treten dafür ein, dass jeder
eine Chance auf Teilhabe
bekommt. Wir wollen mehr
soziales Klima für Berlin.
1. Konkret fordern wir als
ersten Schritt die sofortige
Entlassung des
Finanzsenators. Das wäre ein
erstes klares Signal gegen
eine Politik der
Ausgrenzung.
2. Wir fordern den Senat
auf, unverzüglich die
Tarifverhand-lungen für den
öffentlichen Dienst wieder
aufzunehmen.
3. Die CDA will Bezieher von
Arbeitslosengeld II und
sozial Schwache nicht
ausgrenzen, sondern sie
unterstützen. Vorbildlich
arbeitet die Sozialberatung
der CDA in Treptow -
Köpenick.
4. Wir fordern den Senat
auf, wieder ein
zinsgünstiges
Exi-stenzgründungsdarlehens-
und Coaching - Programm
aufzu-legen. Hierzu sind
vorhandene EFRE-Mittel
heranzuziehen und so
inhaltlich auszurichten,
dass ein 50proz.
Frauenanteil ermöglicht
wird.
5. Die Haushaltssperre für
die Beschäftigungsförderung
im Land Berlin in Höhe von 9
Mio. Euro ist sofort
aufzuheben.
Berlin, den
01.08.2008
Verantwortlich:
CDA-Landesverband Berlin /
CDA-Hauptgeschäftsstelle,
Oranienburger Straße 65,
10117 Berlin
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CDA Berlin
fordert den Rücktritt des
RCDS
Bundesvorsitzenden Ludewig
Berliner Sozialausschüsse
empört über die
verfassungsfeindliche
Diskriminierung Arbeitsloser
und Rentner durch den
Repräsentanten des CDU-nahen
Studentenverband
Empört
und fassungslos zeigte sich
der stellv.
Landesvorsitzende der CDA
(Sozialausschüsse in der
CDU) Joachim Specht über die
Forderungen des
Bundesvorsitzenden des
Ringes Christlich
Demokratischer Studenten
(RCDS) Gottfried Ludewig,
das Wahlrecht der Rentner
und ALG II Empfänger bei
Bundestags- und
Landtagswahlen
einzuschränken. Dazu sollten
nach Ludewigs kruden
Vorstellungen, die in einer
mail allen Vereinigungen in
der CDU zugeschickt worden
waren und per „Bild-Zeitung“
öffentlich gemacht wurden,
sogenannte Leistungsträger
mit doppeltem Stimmrecht
ausgestattet werden.
„Damit verlässt Herr Ludewig
nicht nur den Boden unserer
Verfassung, sondern verstößt
auch gegen eine der
wichtigsten Errungenschaften
unserer abendländischen
politisch-demokratischen
Kultur, dem Grundprinzip der
„gleichen Wahl“.“ erklärte
Specht, der auch Mitglied
des CDA – Bundesvorstandes
ist. „Deshalb fordere ich
ihn auf, umgehend vom
Bundesvorsitz des RCDS
zurückzutreten. Wer solche
allen demokratischen
Überzeugungen diametral
widersprechende Forderungen
stellt, hat außerdem in der
Christlich Demokratischen
Union nichts mehr zu suchen.
Darum erwarte ich, dass die
CDU gegen ihn ein
Parteiordnungsverfahren
einleitet.“ Dies sei auch
deshalb wichtig, weil
Ludewig als kooptiertes
Mitglied dem Bundesvorstand
der CDU angehöre.
V.i.S.d.P.:
Joachim Specht, c./o. CDA
Berlin, Wallstraße 14a,
10179 Berlin
e-mail:
specht@cdaberlin.de,
Tel.: 0176 / 51 40 78 53 |
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CDA
Berlin setzt sich für die Berliner
Kulturszene ein -
“BeBop“ muss erhalten bleiben
Nachhaltig setzt sich der Landesvorsitzende der Berliner
CDU-Sozialausschüsse (CDA Berlin), Horst Gedack, für den
Fortbestand de bekannten Berliner Jazz-Standortes „Bebop
Bar“ ein und fordert gleichzeitig den Berliner Senat
auf, endlich bessere strukturelle Rahmenbedingungen für
den Jazz in der Hauptstadt zu entwickeln. „Wir haben in
Berlin
einen reichhaltigen Nährboden für Kreativität und
Innova-tionsgeist im Kulturbetrieb Jazz, der bereits ein
attraktiver wirtschaftlicher Standortvorteil ist und als
solcher von den Verantwortlichen erkannt sein will“, so
Horst Gedack wei-ter. Berlin und insbesondere der
Bezirksteil Kreuzberg kann auf ein Jazzlokal wie die –
jetzt seit 10 Jahren als fester Bestandteil der Berliner
Jazzszene bestehende – Bebop Bar in der
Willibald-Alexis-Str. 14 nicht verzichten.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird von den CDU
Sozialausschüssen aufgerufen, mit dem Vermieter des
Jazzlokals unverzüglich Gespräche mit dem Ziel
aufzuneh-men, die Räumungsklage aufzuheben und der
Betreiberin eine Verlängerung des Mietvertrages zu
ermöglichen.
Darüber hinaus fordert Horst Gedack den Senat von Berlin
auf, endlich die strukturellen Rahmenbedingungen für die
rd. 1.000 in der Hauptstadt lebenden Jazz-Musiker
erheb-lich zu verbessern. Das bisherige Förderbudget für
den Jazz von rd. 100.000 Euro reiche bei weitem nicht
aus. Die bereits jetzt schon entstandenen
„Versorgungslücken“ im Bezug auf Spielstätten, gerade im
Westteil der Stadt, die sehr hörenswerten heimischen
Jazzmusiker regelmäßig ein Podium boten, bedürfen
unterstützender Rahmenbedingun-gen durch die Politik.
Wir brauchen, wie auch das Beispiel der Bebop Bar zeigt,
Fürsprecher der Kulturtreibenden und Vermittler zwischen
ihnen und der Nachbarschaft dieser Lokalitäten.
„Die Bebop Bar ist ein wunderbares Wohnzimmer des Jazz,
klein, aber fein, ein Jazzlokal mit niveauvoller und
gehör-verträglicher Livemusik bei auch für studentische
Budgets
erschwinglichen Preisen, eine sog. angesagte location,
zu deren Jamsessions sich einfindet, wer in Berlin als
Jazzmu-siker Rang und Namen hat – das ist für mich die
Bebop
Bar", so der CDA-Landesvorsitzende Horst Gedack.
V. i. S. d. P.: Horst Gedack, CDA-Landesvorsitzender,
Wallstr. 14a, 10179 Berlin, Tel.: 0172-9487117
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CDA Berlin solidarisch mit den Tarifbeschäftigten
im öffentlichen Dienst
Resolution der Landestagung vom 23.
Februar 2008
Die Tarifbeschäftigten beim Bund und bei den Kommunen
kämpfen gemeinsam mit den Beamten um eine Anpassung
ihrer Einkommen. Die Delegierten der Landestagung der CDA Berlin erklären
sich solidarisch mit den Zielen der Tarifbeschäftigten
und Beamten.
Die Einkommen dieser Beschäftigten sind seit Jahren
nicht mehr ange- passt worden. Angesichts der positiven
Wirtschaftsentwicklung ist die Einkommenssituation
dieser Beschäftigten in eine Schieflage geraten. Hier
bedarf es einer Korrektur durch eine kräftige
Verbesserung der Einkommen. Zugleich wird mit einer
kräftigen Einkommensver- besserung die Binnenkonjunktur
gestützt.
V. i. S.
d. P.: Egbert Biermann, stellv. CDA-Landesvorsitzender, Wallstr.
14a, Berlin-Mitte, Tel.:
0170 / 914 82 37
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Senat versündigt sich an der Altenpflegeausbildung
Augenwischerei statt einer
Qualitätsoffensive in der Altenpflege!
In einer
gemeinsamen Erklärung kritisieren die Berliner Christlich-Demokratischen
Arbeitnehmerschaft (CDA), der Fachbereich Gesundheit,
Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) und der
Gesamtbetriebsrat der Vitanas GmbH & Co. KGaA die
Entscheidung des Senats, zukünftig die Anrechnung der Auszubildenden auf den mit den Pflegekassen vereinbarten
Pflegeschlüssel zuzulassen. Vorbereitet wurde die
Senatsentscheidung durch eine Vereinbarung zwischen
Vertretern der Kostenträger (Pflegekassen) und der Verbände
der Leistungserbringer (Altenheimbetreiber). Konkret können
demnach ab dem 1. Januar 2008 je 3 Auszubildende für eine
nicht examinierte Pflegekraft im Pflegeschlüssel angerechnet
werden.
Horst
Gedack, Landesvorsitzender der CDA Berlin:
„Drei
Auszubildende sollten und können gerade im ersten Jahr
nicht annähernd die Leistung am Bewohner erbringen wie
eine erfahrene Pflegekraft. Durch die Anrechnung der
Auszubildenden wird nun auch noch die Zahl derjenigen,
die den Auszubildenden und den Praxisanleitern für eine
qualifizierte und gründliche Lehrzeit den Rücken
freihalten und stärken sollen, reduziert. Denn durch
diese Entscheidung wird eine weitere Reduzierung der
ohnehin schon zu wenigen Pflegekräfte bewirkt. Die
Anrechung der Auszubildenden auf den Pflegeschlüssel
wird zur Folge haben, dass noch mehr Auszubildende als
billige Arbeitskräfte missbraucht werden.
Michael
Musall, Ver.di-Sekretär und Mitglied im
Landespfle-geausschuss:
„Diese
Entscheidung ist ein erneuter Beweis für die mangelnde
Bereitschaft des Senats, konsequent
qualitätsverbessernde Maßnahmen durchzusetzen. Wieder
einmal haben „Bock und Gärtner“, nämlich die Vertreter
der Kostenträger und die Verbände der Leistungserbringer
mit dem Segen der zuständigen Senats- verwaltung eine
Vereinbarung zu Lasten der Pflegequalität und des
verbleibenden Pflegepersonals getroffen. Dies dürfen
sich die Kolleginnen und Kollegen in der Altenpflege
nicht gefallen lassen. Wir jedenfalls stehen an ihrer
Seite. Anspruch und Wirklichkeit, Reden und Handeln des
Rot-Roten Senats und insbesondere der zuständigen
Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner klaffen mal wieder
weit auseinander!“
Friedrich Podzun, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats
und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Vitanas GmbH & Co. KGaA
„’Entsorgen Sie Ihre Notdurft in die Windel. Uns fehlt
die Zeit, Sie zur Toilette zu bringen.’
Wer möchte das hören, erleben, gar erleiden? ‚DIE’
Altenpflege ist in aller Munde. Und ihr Ruf ist wenig
schmeichelhaft. Kostenträger, Heimbetreiber und der
Berliner Senat setzen nun offenkundig in einer
konzertierten Aktion alles daran, den maladen Leumund
fett zu unterstreichen. Noch weniger erfahrene
Pflegekräfte, dafür mehr Azubis, die wenig lernen, aber
als „Hiwis“ herhalten dürfen, und alte, gebrechliche und
kranke Menschen, die notdürftig satt und sauber
‚versorgt’ werden.
‚Notdurft in vielerlei Gestalt.’ – eine
geschmacklose Formulierung? Ja! Weil
Geschmacklosigkeiten bei ihrem Namen genannt werden
müssen. Da geben sich Altenpflegeschulen alle
erdenkliche Mühe, ihren Schüler/innen das notwendige
Rüstzeug auf den Weg zu geben. Und da konterkarieren
Kostenträger, Heimbetreiber und der Berliner Senat alle
Mühen und verwehren eine qualitative betriebliche
Ausbildung.
Ich frage die Kostenträger, die Heimbetreiber und den
Berliner Senat: Welchen Stellenwert haben ganz alte und
ganz junge Menschen? Wenn sie nur noch als
‚Schachfiguren’ im allgemeinen Kosten-Nutzen-Denken
herhalten dürfen, erleiden sie den Verfall guter
Sitten.“
V. i.
S. d. P.: Horst Gedack, CDA-Landesvorsitzender, Wallstr.
14a, Berlin-Mitte, Tel.: 0172/948 71 17 |
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Berliner CDA für Erhaltung der vollen Mitbestimmung
im öffentlichen Dienst Berlins
Solidarität mit Gewerkschaften und Personalräten
Die
Berliner Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft
(CDA) steht solidarisch an der Seite aller
Personalräte des Landes Berlin und des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB), des Deutschen
Beamtenbundes (DBB) und des Christlichen
Gewerkschaftsbundes (CGB) in ihrer Ablehnung
wesentlicher Teile des vom Berliner Senat am 23.
Oktober 2007 beschlossenen Entwurfs zum siebten
Gesetz zur Änderung des Berliner
Personalvertretungsgesetzes. Die Berliner CDA
fordert den Berliner Senat auf, die vom Berliner
Hauptpersonalrat (HPR) und den Gewerkschaften
erhobenen Einwände im Gesetzgebungsverfahren zu
berücksichtigen und entsprechende Änderungen
vorzunehmen.
Denn der Berliner Senat beabsichtigt, das erst durch
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März
2007 (BVerwG 6 P 4.06) für alle Personalräte in
Deutschland verbindlich festgestellte
Mitbestimmungsrecht bei der Beschäftigung von so-
genannten „Ein-Euro-Jobbern“ wieder abzuschaffen.
„Damit wird dem massenhaften Einsatz von
Ein-Euro-Jobbern in allen Behörden und Verwaltungen
Berlins Tür und Tor geöffnet, anstatt den seit
etlichen Jahren stattfindenden drastischen
Personalabbau endlich aufzugeben“, erklärt der
innenpolitische Sprecher der CDA Berlin, Markus
Bolsch. „Personalräte und Gewerkschaften kritisieren
völlig zu Recht, dass dies die Situation der
Beschäftigten im öffentlichen Dienst ganz erheblich
verschlechtert. Es bedarf daher der vollen
Beteiligung der Personalräte“, so Markus Bolsch
weiter.
Weiterhin beabsichtigt der Berliner Senat, die
Verbindlichkeit von Entscheidungen der
„Einigungsstelle“ zwischen HPR und Dienststelle, die
unter Vorsitz eines neutralen Richters Kompromisse
bei strittigen Personalentscheidungen erarbeitet,
abzuschaffen und der Dienststelle das alleinige "Letztentscheidungsrecht"
einzuräumen. „Der Berliner Senat zieht unzutreffende
Schlussfolge-rungen aus einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 (BVerfGE
93, 37) zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein,
weil dieses mit dem Berliner
Personalver-tretungsgesetz nicht vergleichbar ist“,
meint CDA-Landesvorstands-mitglied Markus Bolsch.
„Personalräte und Gewerkschaften kritisieren völlig
zutreffend, dass dadurch die demokratischen
Teilhaberechte der Beschäftigten in wesentlichen
Teilen beseitigt werden“, so der Innenpolitische
CDA-Sprecher.
Diese geplanten, ganz erheblichen Verschlechterungen
im Berliner Personalvertretungsrecht können die
vorgesehenen punktuellen Verbesserungen, z. B. das
erweiterte Informationsrecht der Personalräte bei
Wirtschafts- und Haushaltsplanung der Dienststelle
und die Möglichkeit zur Hinzuziehung von
Sachverständigen durch die Personalräte nicht einmal
annähernd aufwiegen. „Daher steht die Berliner CDA
in ihrer konsequenten Ablehnung des vom Berliner
Senat beschlossenen Gesetzentwurfs solidarisch an
der Seite der Gewerkschaften und Personalräte“,
betont der CDA-Landesvorsitzende Horst Gedack
nachdrücklich.
V.
i. S. d. P.: Markus Bolsch, Innenpolitischer
Sprecher der CDA Berlin, Telefon: (01520) 1866017
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Berliner
Landesverband höchst erfolgreich auf der 32. Bundestagung der CDA
Erneut drei Berliner
Vertreter im Bundesvorstand
„Die Bundestagung der CDA an diesem Wochenende in
Karlsruhe war eine großartiger Erfolg!“, so der Landesvorsitzende der
Berliner CDU-Sozialausschüsse Horst Gedack. Die stellvertretende
Bundesvorsitzenden Silke Striezel-Wolff aus Köpenick, die im
Bundesvorstand die Bereiche „Bildung und Familie“ betreut, wurde ebenso
mit einem hervorragenden Ergebnis wiedergewählt, wie ein weiterer
Köpenicker, der CDA- Kreisvorsitzende Joachim Specht, der wie bisher die
Politikfelder „Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme“, „IT-Berufe“
und „Grundsatzarbeit“ bearbeiten wird. Mit Dagmar König aus dem KV
Charlottenburg-Wilmersdorf, die für die AG „Frauen in der CDA“ antrat
und sich der Frauen- und Familienpolitik annehmen will, gelang einer
weiteren Berlinerin der Einzug in das höchste Leitungsgremium der CDA
Deutschlands. „Nach dem gesundheitlich bedingten Ausscheiden des
Pankowers Egbert Biermann sind die Berliner CDU-Sozialausschüsse damit
erneut mit drei Mitgliedern in der Führungsspitze der CDA Deutschlands
vertreten, eine großartige Anerkennung unserer Arbeit im Landesverband
und die unserer Vertreter im Bund“, so der CDA-Landesvorsitzende.
Ein Schwerpunkt der inhaltlichen Debatte war naturgemäß
die Forderung nach einem Mindestlohn in Deutschland. Mit großer Mehrheit
stimmte die CDA einem Antrag zu, in dem gefordert wird, dass angesichts
der Tatsache, dass viele Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung vom Lohn
nicht auskömmlich leben können, dass in manchen Bereichen „Hungerlöhne“
gezahlt werden, die Einführung eines solchen Mindestlohns unabdingbar
ist. Dieser soll dann greifen, wenn Tarifverträge, ihre
Allgemeingültigkeitserklärung sowie die Möglichkeiten des
Entsendegesetzes keine ausreichenden Löhne sichern können. Auch aus
Berlin waren verschiedene Sachanträge, u.a. zum ALG 2, zur
Suchtproblematik bei Jugend-lichen und zur Gleichbehandlung von
EU-Rentnern eingebracht worden, die alle von der Bundestagung mit großer
Mehrheit angenommen wurden.
Nicht zuletzt durch die hervorragende programmatische
Rede des Bundesvorsitzenden, Minister Karl-Josef Laumann war die
Bundestagung gekennzeichnet von einer Aufbruchstimmung in den Reihen der
CDA. Die Diskussionen mit dem CDU - Generalsekretär Roland Pofalla MdB
und dem Ministerpräsiden des gastgebenden Bundeslandes Günther Öttinger
sowie die Impulsreferate von Dr. Josef Schlarmann, dem Vorsitzenden der
Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT), und Dr. Heiner
Geißler, Bundesminister a.D, und ehemaliger Generalsekretär der CDU,
rundeten die CDA – Bundestagung ab, so dass der Berliner
Lan-desvorsitzende Horst Gedack resumieren konnte:
„Die CDA Deutschlands und besonders der
Berliner Landesverband der CDU-Sozialausschüsse können auf eine
gelungene und erfolgreiche Bundestagung zurückblicken.“
V. i. S. d.
P.: Horst Gedack, CDA-Landesvorsitzender, Wallstr. 14a, Berlin-Mitte,
Tel.: 0172/948 71 17
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