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CDA - Sozialausschüsse in der CDU, LV Berlin
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CDU Sozialausschüsse für gerechte Lastenverteilung

Die CDU Sozialausschüsse (CDA) setzen sich für eine sozial ausgewogene Konsolidierung des Bundeshaushalts ein. Einsparungen sind nicht nur im Sozialetat sondern vor allem bei den vielfältigen Förderprogrammen des Bundes möglich. Diese sind auf Doppel- und Mehrfachförderungen zu über-prüfen und gegebenenfalls bei einem Bundesministerium zu konzentrieren (z. b. Energieforschung, E- Mobilität). Die im Zusammenhang mit den Konjunkturpaketen eingeführten Programme sind konsequent zurück zu führen.
Grundsätzlich ist bei der Förderung der Wirtschaft auf einen angemessenen Eigenanteil der geförderten Unternehmen und Institutionen zu achten. Die bildungspolitischen Pro-gramme des Bundes sind, soweit sie in die Länderhoheit ein-greifen und zu Parallelstrukturen führen, auf den Prüfstand zu stellen (z.B. Bildungslotsen).
Im Interesse einer gerechten Lastenverteilung ist sicher zu stellen, dass die Finanzmarktbranche als Verursacher der Krise und die Spitzenverdiener angemessen einbezogen werden. Das Engagement der Bundesregierung für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, wird von den CDU Sozialausschüssen ausdrücklich begrüßt. Sollte die angestrebte Realisierung auf internationaler bzw. europäischer Ebene nicht zum Erfolg führen, ist die Einführung einer nationalen Börsenumsatzsteuer wie in Großbritannien sinnvoll.
Die Anhebung des Spitzensteuersatzes für Spitzenverdiener ab einem Einkommen von 250 000 Euro ist notwendig um diese an der Konsolidierung zu beteiligen. Zur Erinnerung: der Spitzensteuersatz hatte zum Ende der Ära "Kohl" 1998 bei 53 Prozent gelegen hat. Alle folgenden Absenkungen erfolgten unter Verantwortung der SPD und der Grünen.
Die Abschaffung des Rentenversicherungsbeitrags für Langzeitarbeitslose führt bei den späteren Rentenbezieher auf den ersten Blick  zu vergleichsweise geringen Einbußen von 2,17 Euro pro Jahr bei der späteren Rente. Gleichzeitig würde damit aber auch der Zugang zu Erwerbs-minderungsrenten und Rehabilitation für diese Menschen versperrt. Dies lehnen die CDU Sozialausschüsse ab. Zudem würden mit einer solchen Regelung die Kosten lediglich auf die Kommunen als Kostenträger für die Grundsicherung im Alter verlagert. Darüber hinaus ist zu klären, welchen Stellenwert der im Koalitionsvertrag festgeschriebene "Kampf gegen die Altersarmut"  für die Zukunft auf der Bundesebene hat.
Der Rentenversicherung entstehen durch die Abschaffung jährliche Einnahmenausfälle in Höhe von 1,8 Mrd. Euro. Auch wenn die Ausfälle kurzfristig aus der Schwankungsreserve der Rentenversicherung bestritten werden, wirken sie sich mittelfristig auf den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Im Ergebnis handelt es sich hier um eine Lastenverschiebung vom Bundeshaushalt auf die gesetzliche Rentenversicherung und die Kommunen.
Die Auswirkungen der Abschaffung des befristeten Zuschlags beim Arbeitslosengeld II werden dadurch gemildert, dass es  auf Initiative der CDA und gegen den Widerstand der SPD zu einer Verlängerung des Arbeitslosengeld I - Bezuges für ältere Arbeitnehmer von 12 auf bis zu 24 Monate - abhängig von der Dauer der Erwerbstätigkeit - gekommen ist. Dennoch wird auch diese Maßnahme langjährige Beitragszahler treffen und zu einer Lastenverlagerung auf die Kommunen als Träger der Grundsicherung führen.
Die grundsätzliche Erhaltung des Elterngeldes mit dem derzeit gültigen Höchstbetrag von maximal 1.800 Euro wird von den CDU Sozialausschüsse begrüßt. Die Abschaffung des Elterngeldes für Langzeitarbeitslose trifft aber vor allem Alleinerziehende. Damit wird ein Signal gegen Familien und Kinder gesetzt. Dies lehnen die CDU Sozialausschüsse eben so wie eine Begrenzung des Elterngeldes auf berufstätige Eltern ab.
Das Elterngeld sollte als Lohn für Erziehungsleistung und nicht allein als Lohnersatzleistung verstanden werden. Die Abschaffung des Elterngeldes für Langzeitarbeitslose ist nur dann vertretbar, wenn diese bei der Neuregelung der Grundsicherung für Kinder gerade in den ersten Lebensjahren voll ausgeglichen wird. An Kindern darf nicht gespart werden. Auch die Kinderbetreuung muss wie beschlossen weiter ausgebaut werden, da Deutschland sonst den demografischen Wandel nicht bewältigen kann.
Die CDU Sozialausschüsse halten es in der Volkspartei CDU für unverzichtbar, die soziale Balance zu wahren, Altersarmut vorzubeugen und die Familienförderung nicht einzuschränken.

 Verantwortlich: Silke Striezel, stv. Landesvorsitzende
für Rückfragen: 030-65660886; 0177-2748578


CDU Sozialausschüsse sagen Ja zur Finanztransaktionssteuer

Das Engagement des Ministerpräsidenten von Baden Würt-temberg Stefan Mappus (CDU) und des CDA-Landesvorsit-zenden Baden-Württembergs Christian Bäumler zur Bändi-gung der internationalen Finanzmärkte findet die uneinge-schränkte Zustimmung der CDU Sozialausschüsse (CDA) Berlins. Die CDU Arbeitnehmerorganisation hatte sich schon mehrfach für die Finanztransaktionssteuer und das Verbot von hoch riskanten Finanzprodukten eingesetzt.

"Die Finanztransaktionssteuer ist notwendig um die Finanzströme zu verteuern und damit zu bändigen. Leerverkäufe und der Handel mit Kreditausfallversicherungen müssen verboten werden, um Spekulationen gegen Währungen zu erschweren. Schon der Nestor der Christlichen Soziallehre, der Nationalökonom und Sozialphilosoph Oswald von Nell-Breuning hat erklärt , dass Spekulationen gegen Währungen gemeinschädlich und ein Verbrechen gegen die Menschheit sind. Wenn man die Spekulanten schon nicht vor Gericht bringen kann, muss man Ihnen wenigstens die Geschäfte erschweren und sie an den Folgekosten beteiligen," erklärt der stellv. Landesvorsitzende der CDU-Sozialausschüsse Joachim Specht.

Verantwortlich: Joachim Specht, c./o. CDA Berlin, Wallstraße 14a, 10179 Berlin.
Bei Nachfragen: specht@cdaberlin.de oder Tel.: 0176 / 51 40 78 53


SG Detmold: JobCenter muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen

CDU - Sozialausschüsse fordern Anwendung auch für Berlin

Die CDA Berlin (CDU – Sozialausschüsse) fordert die Sena-torin für Integration, Arbeit und Soziales von Berlin auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Schüler-monatskarten von Sozialgeldbeziehern von den Jobcentern als laufender, unabweisbarer Bedarf angesehen werden, der neben der Regelleistung zu finanzieren ist. Damit möchte die CDA durchgesetzt sehen, dass in Berlin entsprechend einem Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 09. April 2010 abwei-chend von der bisherigen Praxis die Monatskarte nicht mehr aus der laufenden Regelleistung bezahlt werden muss, wenn der Schulweg zu weit ist. Dazu erklärt der stellv. Landes-vorsitzende der CDA, Joachim Specht: „Offensichtlich han-delt es sich bei den Kosten für Schülermonatskarten zumin-dest, wenn der Schulweg zu Fuß nicht zu bewältigen ist, um einen laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf zur Dek-kung des menschenwürdigen Existenzminimums, wie das Bundesverfassungsgericht es formuliert hat.“ Mit seinem Urteil, so Specht, der auch Mitglied des Bundesvorstandes der CDA ist, habe das Sozialgericht Detmold nur eine auf Grund der Härtefallverordnung des Bundesarbeitsministe-riums geübte nach Auffassung der Berliner CDA rechtswi-drige Praxis korrigiert. „Das sollte nun auch für Berlin und die Bezieher von ALG II über die hiesigen Jobcenter umgesetzt werden,“ fordert Specht.
(AZ des Urteils des SG Detmold: S 12 AS 126/07)

Verantwortlich: Joachim Specht, c./o. CDA Berlin, Wallstraße 14a, 10179 Berlin.
Bei Nachfragen: specht@cdaberlin.de oder Tel.: 0176 / 51 40 78 53


Entgeltdiskriminierung von Frauen muss bekämpft werden

(Straßen)-Aktion der CDA zum equal pay day

 

Am Freitag, den 26. März, wird sich die CDA Berlin in der Zeit von 16 bis 18 Uhr an der Gedächtniskirche an den bundesweiten Aktionen zum equal pay day beteiligen.

Frauen bekommen in Deutschland nicht, was sie verdienen.

Laut EU-Statistik erhalten Frauen in Deutschland für die gleiche Arbeit wie Männer rund 23 % weniger Gehalt - und das nur wegen ihres Geschlechtes. Deutschland liegt damit im europäischen Vergleich auf dem viertletzten Platz.

Das darf nicht länger hingenommen werden, auch nicht, dass

  • frauentypische Berufsfelder besonders gering entlohnt werden
  • fast zwei Drittel der sozialversicherungspflichtigen vollzeitbeschäftigten Frauen im Niedriglohnsektor arbeiten
  • Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft und Gesellschaft nach wie vor erheblich seltener sind.

Alle könnten von Entgeltgleichheit profitieren:

  • höhere Einkommen bedeuten zusätzliche Einnahmen für die Sozialversicherungssysteme
  • Unternehmen denken zukunftsorientiert und sichern sich langfristig leistungswillige und
    leistungsfähige Mitarbeiterinnen
  • Frauen können ihren Lebensunterhalt eigenständig absichern und müssen nicht länger Altersarmut trotz langjähriger Berufstätigkeit fürchten

Die CDA engagiert sich für gerechte und existenzsichernde Löhne und eine Gesellschaft, in der Frauen nicht nur gleiche Rechte haben, sondern auch gleiche Teilhabe in allen Bereichen.

Lohngerechtigkeit und eine partnerschaftliche Gesellschaft sind entscheidende Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Dafür steht die CDA.
 

ViSP: Dagmar König, Pressesprecherin der CDA Berlin

c./o. CDA - Landesverband Berlin, Wallstr. 14a, 10179 Berlin

Für Rückfragen: Tel: 852 34 08 (AB). mobil: 0171 485 44 10

e-mail:dagmar.koenig@berlin.de oder koenig@cdaberlin.de


Peter Weiß MdB, Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bei der CDA-Landestagung Berlin:
Sozialpartnerschaft bewährt sich in der Krise – Kurzarbeit und Eingliederungstitel für Arbeitslose verbessern

„Das Modell der Sozialpartnerschaft in Deutschland bewährt sich jetzt in der Krise besser den je“, erklärte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß am Freitag, 19. März 2010, bei der Landestagung der Christlich - Demokratischen-Arbeitnehmerschaft (CDA) Berlin im Rathaus Charlottenburg. „Wir Deutschen können stolz sein auf unser Krisenmanagement – gerade auch im Vergleich zu anderen Industrienationen“, sagte der CDU-Sozialpolitiker. Mit dem ebenfalls am Freitag, 19. März 2010, vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Bundeshaushalt für 2010 würde die Sozialversicherung durch eine „staatliche Solidarleistung ohne Beispiel“ stabilisiert: rund 80,8 Milliarden Euro für die Rente, 20,7 Milliarden Euro für die Agentur für Arbeit, 38,3 Milli-arden Euro für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssu-chende, 15,7 Milliarden Euro für den Gesundheitsfonds. „Mehr Soziales im Bundeshaushalt gab es noch nie!“, resümierte Peter Weiß.
Gleichzeitig praktizierten die Tarifpartner ein Höchstmaß an Solidarität und Selbstdisziplin. Vorbildlich sei der Metall Tarifvertrag, der der Beschäftigungssicherung absoluten Vorrang vor der Lohnpolitik einräume. „Das alles trägt dazu bei, dass die Prognosen für die Entwicklung am Arbeitsmarkt mittlerweile merklich besser ausfallen als noch vor Monaten“, zeigte sich der Arbeitnehmergruppenvorsitzende überzeugt. Trotzdem werde für den Winter 2010/2011 der Höhepunkt der krisenversursachten Arbeitslosigkeit erwartet. „Deshalb müssen wie weiterhin gegensteuern, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren“, forderte Peter Weiß. Konkret will der CDU-Abgeordnete die Sozialversicherungsbefreiung bei Kurzarbeit in des Jahr 2011 verlängern. „Der Beschluss dazu muss möglichst bald gefasst werden“, erklärte Peter Weiß. Auch die im Bundeshaushalt verankerte Sperrung eines Teils der Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose müsse in den nächsten Wochen durch den Haushaltsausschuss wieder aufgehoben werden. „In der Krise wird jetzt entgegen aller Vorurteile durch konkretes Handeln der Beweis angetreten: Nicht rot-rot, sondern christlich-demokratisch und christlich-sozial, das ist das Synonym für soziale Gerechtigkeit in unserem Land“, stellt Peter Weiß fest.

Peter Weiß MdB (rechts) und der Landesvorsitzen-
de der Berliner
CDU-Sozialaus-schüsse (CDA)
Horst Gedack
(links)
(Foto: Zwiener)

 



ViSP:
Büro Peter Weiß, Mitglied des Deutschen Bundestages Abgeordneter des Wahlkreises Emmendingen/Lahr Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion


Verhandlungsangebot des Senat für den Öffentlichen Dienst völlig unzureichend

Die CDA Berlin kritisiert das Verhandlungsangebot des Senats für die Tarifgespräche im Öffentlichen Dienst als völlig unzurei-chend. Eine einfache Rückkehr zu den Arbeits- und Entgeltbe-dingungen von 2003 verbunden mit vagen Versprechungen für 2011 ff ist inakzeptabel.
Das ließe völlig außer Acht, dass die Berliner Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes über 6 Jahre eine sehr einseitigen Bei-trag zur Konsolidierung des Landeshaushaltes erbracht haben.
Deshalb ist es nur angemessen jetzt zu fordern, dass der inzwischen entstandene Lohnunterschied zu den anderen Bundesländern ausgeglichen wird.
Die CDA Berlin bekräftigt daher ihre früheren Forderungen u. a. nach einem gerechten finanziellen Ausgleich, unbefristetem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und Schaffung eines Einstellungskorridors verbunden mit einem verstärkten Ausbildungsangebot, das nach Abschluss auch die Chance auf die Übernahme in den Öffentlichen Dienst enthält.
Die bisher vorgelegten Vorschläge lassen die mangelnde Wertschätzung des Senats für die Beschäftigten Berlins überdeutlich werden.
Für Berlin wie auch für die Beschäftigten des Landes gilt daher:
Wir haben etwas Besseres als diesen Senat verdient !

ViSP: Dagmar König, Pressesprecherin der CDA Berlin, c./o.CDA - Landesverband Berlin, Wallstr. 14a, 10179 Berlin,
Tel.: 3269 0438, mobil: 0171 485 44 10
e-mail: koenig@cdaberlin.de


CDA Berlin: Realistisches Tarifangebot für den öffentlichen Dienst vorlegen!

Die CDA Berlin fordert den Senat auf, zur Fortsetzung der Tarifgespräche für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes am 29.9.09 ein realistisches Verhandlungsangebot vorzulegen.

Aus Sicht der CDA Berlin müssen zu den Verhandlungspunkten zählen:
- die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Berlin langfristig zu sichern, um die gestellten Aufgaben auch erfüllen zu können
- für die bis Ende 2009 befristeten einseitigen Zugeständnisse der Beschäftigten zur Haushaltskonsoli-dierung einen gerechten finanziellen Ausgleich verbunden mit einer sozialen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu schaffen
- alle Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamte des Öffentlichen Dienstes gleich zu behandeln, z. B. bei der Rückführung auf das Gehaltsniveau von 2003 und der ausgebliebenen Entgelt bzw. der Besoldungsanpassung
- Wiedereintritt in die Tarifgemeinschaft der Länder
- Ausbau des Einstellungskorridors zum vollständigen Ausgleich der altersbedingten Personlabgänge von rd. 20.000 Beschäftigten in den nächsten 5 Jahren (2010 bis 2015)
     Ausnahme der Bezirksverwaltungen von den Per-sonaleinsparungen der Allgemeinen Verwaltung wie sie vom Senat beschlossen worden sind
- Verstärkung des Ausbildungsangebots und Übernahme der Auszubildenden und Beamtenanwärter/-innen
- Überführung in ein einheitliches Tarifrecht
- unbefristeter Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen
- für das Einkommen muss egal sein, in welchem Bezirk jemand lebt oder arbeitet: Berlin ist eine geeinte Stadt, wir wollen keine Teilung mehr!

Bürgernähe darf nicht zum bloßen Schlagwort verkommen.
Wer die Zukunft Berlins verantwortungsvoll gestalten will, kann das nur mit einer dienstleistungsfähigen Ver-waltung erreichen. Dafür müssen jetzt die Vorausset-zungen geschaffen werden !

ViSP: Dagmar König, Pressesprecherin der CDA Berlin, c./o.CDA - Landesverband Berlin, Wallstr. 14a, 10179 Berlin,
Tel.: 3269 0438, mobil: 0171 485 44 10
e-mail: koenig@cdaberlin.de

 


Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

Die Beschwerdeführerin beantragte beim Amtsgericht Bera-tungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG), um sich mit einem Widerspruch gegen die Kürzung von Arbeitslosengeld II zu wenden. Die Beratungshilfe wurde ihr u.a. mit der Begrün-dung versagt, dass ein vernünftiger Ratsuchender ohne an-waltliche Hilfe Widerspruch eingelegt hätte; es sei der Be-schwerdeführerin zumutbar, bei der Widerspruchsbehörde vorzusprechen und deren kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, auch wenn diese mit der Ausgangsbehörde identisch sei. Der Bescheid werde im Widerspruchsverfahren von Amts wegen überprüft, ohne dass es rechtlicher Ausführungen zur Begründung bedürfe.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungs-gerichts hat diesen Beschluss des Amtsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hin aufgeho-ben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem An-spruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG), wonach eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten auch im außergerichtlichen Rechtsschutz gebo-ten ist. Vergleichsmaßstab ist das Handeln eines Bemittelten, der bei der Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die Kosten vernünftig abwägt . Ein vernünftiger Rechtsuchender darf sich unabhängig von Begründungspflichten aktiv am Verfahren beteiligen. Für die Frage, ob er einen Anwalt hinzuziehen wür-de, kommt es insbesondere darauf an, inwieweit er fremde Hilfe zur effektiven Ausübung seiner Verfahrensrechte braucht oder selbst dazu in der Lage ist. Im vorliegenden Fall benötigte die Beschwerdeführerin fremde Hilfe wegen eines rechtlichen Problems, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine höchstrichterliche Klärung erfahren hatte.

Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts kann es der Be-schwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will. Auch bei einer organisa-torisch getrennten und mit anderem Personal ausgestatteten Widerspruchsstelle entscheidet dann dieselbe Ausgangs- und Widerspruchsbehörde über die Leistungen der Beschwerde-führerin. Es besteht die abstrakte Gefahr von Interessenkon-flikten, die die beratungsbedürftige Beschwerdeführerin selbst nicht durchschauen kann. Aus Sicht der Rechtsuchenden ist der behördliche Rat nicht mehr dazu geeignet, ihn zur Grundlage einer selbständigen und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte im Widerspruchsverfahren zu machen. Im Hinblick auf die prozessrechtlichen Grundsätze der Waffen-gleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren darf der Beschwerdeführerin eine unabhän-gige Beratung nicht vorenthalten werden.

Auch wenn sich im Einzelfall ein objektiver Mehrwert anwalt-licher Beteiligung gegenüber behördlicher Beratung nicht empirisch voraussagen lässt, handelt es sich bei einer zusätz-lichen und von außen kommenden Durchsetzungshilfe im Widerspruchsverfahren grundsätzlich um eine geeignete Maß-nahme zur Effektivitätssteigerung des Verfahrens.

Dies ist insbesondere wegen des existenzsichernden Charak-ters des Arbeitslosengelds II von Bedeutung. Wegen der grundsätzlich zeitverzögernden Wirkung des Vorverfahrens und seiner Verbindung zum Klageverfahren ist auf eine möglichst effektive Gestaltung des Vorverfahrens zu achten. Der fiskalische Gesichtspunkt, Kosten zu sparen, kann nach den dargestellten Gründen nicht als sachgerechter Rechtfer-tigungsgrund zur Versagung der Beratungshilfe angesehen werden.

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 64/2009 vom 18. Juni 2009

Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR 1517/08

Copyright © 2009 BVerfG


MIT und CDA Pankow sowie der Ortsverband Alt-Pankow diskutieren mit Joachim Zeller, dem Spitzenkandidaten zur Europawahl

Am Dienstagabend haben die Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) und der Ortsverband Alt-Pankow zu einer Diskussion mit dem Spitzenkandidaten der Berliner CDU für die Wahlen zum europäischen Parlament eingeladen und mit ihm über die „Aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise“ diskutiert.

MIT-Vorsitzender Kraft, Europa-Kandidat Zeller, CDA-Kreisvorsitzender Brok
Der Einladung in das Landgasthaus Pankow kamen zahlreiche Mitglieder und Freunde der Einladenden nach und folgten dem ambitionierten Eingangsreferat von Joachim Zeller, dem stellvertretenden Bezirksbürgermeister in Mitte. Bereits in seiner Begrüßungsrede stellte der Vorsitzende der CDA Pankow, Sascha Brok, fest, dass insbesondere die Kombination von kommunalpolitischer Erfahrung, intensiver Öffentlichkeitsarbeit und des beruflichen Werdeganges Joachim Zeller zur „Stimme Berlins in Europa“ prädestinieren.

In der sich anschließenden lebhaften Diskussion kristallisierte sich insbesondere das Thema Wirtschaftspolitik heraus. Herr Zeller stellte die Bedeutung der europäischen Fördermaßnahmen, auch für den Bezirk Pankow, in den Mittelpunkt und sprach sich entschieden gegen staatliche Interventionen und weiteren Protektionismus durch die EU aus.
Die von Regina Lendt, Vorsitzende des Ortsverbandes Alt- Pankow, aufgeworfene Frage nach den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beantwortete Herr Zeller: “Es kommt zunächst darauf an, eine Konsolidierung innerhalb der jetzigen EU- Staaten herbeizuführen. Hier sehen wir uns nach wie vor großen Herausforderungen gegenüber. Wir müssen diese Dinge klären, bevor wir über einen Beitritt eines Staates mit 80 Millionen Menschen nachdenken können.“

Johannes Kraft, Vorsitzender der MIT Pankow, fasste die zum Teil kontroverse Debatte zusammen, indem er darauf hinwies, dass es insbesondere darauf ankomme, den Menschen zu vermitteln, in welchem Ausmaß Entscheidungen, die auf europäischer Ebene getroffen werden, auch die Menschen in Pankow berühren und dass das Thema Wirtschaftsförderung vor dem Hintergrund globaler Entwicklungen auch zukünftig eine zentrale Rolle spielen müsse.

verantwortlich: Sascha Brok c./o. CDA Berlin


CDA Berlin: CDU / CSU Bundestagsfraktion handelt unverantwortlich
Zustimmung zur Reform der ALG II Neuorganisation eingefordert

Die als Folge der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom Dezember 2007 notwendige Neuordnung der JobCenter ist gescheitert. Damit wird das mit den Hartz-Reformen verbundene Ziel, erwerbsfähigen Arbeitslosen Leistungen aus einer Hand zu gewähren, verfehlt. Alle Bundesländer und die Bundesregierung hatten sich für die rechtlich zwingende Neuorganisation der JobCenter auf einen Kompromiss geeinigt, der durch Grundgesetzänderungen folgendes ermöglicht hätte:

  • Alle Leistungen der Grundsicherung und  der Arbeitsförderung/-vermittlung werden aus einer Hand gewährt. Es gibt für alle Leistungen nur einen Ansprechpartner: die JobCenter.

  • Die bestehenden Optionskommunen wären verfassungsrechtlich abgesichert worden.

  • Die Länder hätten bisher fehlende gesetzlich verankerte Mitwirkungs- und Gestaltungsmög­lichkeiten in der Arbeitsmarktpolitik erhalten.

  • Die JobCenter in einer neuen Rechtsform wären verfassungsrechtlich verankert worden und hätten endlich einen einheitlichen Personalkörper.

Natürlich hätte man sich eine noch bessere Lösung mit mehr kommunaler Beteiligung vorstellen können, der von allen Bundesländern mit dem Bund gefundene Kompromiss jedoch hätte Rechtssicherheit für die betroffenen Bürger und die Mitarbeiter bedeutet, die sich jetzt zu Recht im Stich gelassen fühlen. Die Ablehnung ist Wasser auf die Mühlen der Radikalen von Links und Rechts, weil damit der Eindruck erweckt wird, die Union ließe gerade die sozial Schwachen im Stich.
Der Beschluss
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, diesem Kompromiss nicht zuzustimmen, ist auch fachpolitisch nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss die Gestaltung der JobCenter gesetzlich neu geregelt werden. Die Frist hierzu läuft am 31.12.2010 ab. Für jede Art einer Umstellung ist eine Zeit von zwei Jahren nötig, wenn Qualitätsverluste bei der Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger vermieden werden sollen. Auch ist für notwendige Grundgesetzänderungen eine 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig, deren Erreichen nach der kommenden Bundestagswahl eher unwahrscheinlich ist.
Die fehlende Einigung wird fatale Folgen haben:

  • Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Leistungen der Grundsicherung und der Miete gesondert beantragen und erhalten gesonderte Bescheide vom Bund und von den Kommunen.

  • Die schon jetzt sehr hohe Zahl von Klagen bei den Sozialgerichten in Deutschland wird sich verdoppeln.

  • Die jetzt notwendige getrennte Aufgabenwahrneh-mung kostet auch zusätzliche Steuergelder, denn zusätzliche Computerprogramme müssen in den Kommunen entwickelt und dann eingesetzt werden.

  • Der sinnvolle Einsatz von Arbeitsfördermitteln zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftspolitik wird zusätzlich erschwert.

  • Die Bundesländer haben keinen direkten Einfluss auf die Arbeit der JobCenter, müssen aber gemeinsam mit den Kommunen den Bürgerinnen und Bürgern direkt Rede und Antwort stehen.

Die Zahl der Arbeitslosen wird sich in diesem und im nächsten Jahr als Folge der Weltwirtschaftskrise erhöhen. Der jetzt unterbleibende Umbau der bisherigen JobCenter zu zukunftsfähigen Zentren für Arbeit und Grundsicherung ist gegenüber diesen Sachproblemen aber auch den Bürgerinnen und Bürgern unverantwortlich

V.i.S.d.P: Joachim Specht, stellv. Landesvorsitzender der CDA
 


CDA Berlin zum Equal-Pay-Day
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Für Frauen und Männer

Es ist tatsächlich kaum vorstellbar: Noch immer erhalten
Frauen für die gleiche Arbeit niedrigere Löhne als Männer, liegen frauentypische Berufe ganz unten in der Bewertungs-skala und ist der Frauenanteil in Führungspositionen der Wirtschaft nach wie vor gering.
Eine EU-Studie hat mehr als 20% Lohndifferenz ermittelt,
Deutschland liegt dabei europaweit an viertletzter Stelle.
Wir wollen gerechte und existenzsichernde Löhne für alle und eine partnerschaftliche Gesellschaft.
Dafür setzen wir uns gemeinsam mit einem bundesweiten
Aktionsbündnis ein, dass vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.

Equal pay day
Freitag, 20. März 2009
Joachimstaler Platz
(U-Bahn Kurfürstendamm)
Strassenaktion
16 – 18 Uhr

Eine gemeinsame Aktion der Frauen in der CDA,
der CDA, der CDU, der FrauenUnion

V.i.S.d.P.: Dagmar König, stellv. Landesvorsitzende
der CDA

 


CDA Berlin begrüßt Urteil des Sozialgerichts Dortmund gegen Dumpinglöhne

ALG 2 Empfängerin braucht keine Arbeit zu sittenwidrigem Lohn anzunehmen

Verweigert ein Langzeitarbeitsloser Jobangebote zu Dumpinglöhnen, darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden. Das entschied das Sozialgericht Dortmund. Im konkreten Fall sollte eine Frau aus Bochum bei einem Textildiscounter für 4,50 € eine Arbeit aufnehmen. Da der unterste Tariflohn jedoch 9,82 € beträgt, seien nach Auffassung des Gerichts solche Stundenlöhne sittenwidriger Lohnwucher. Deshalb brauchen Arbeitslose solche Stellen nicht anzunehmen. Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen, hieße, Lohndumping behördlich noch zu unterstützen und das Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben, urteilten die Richter.

Der stellv. Landesvorsitzende der Christlich-Demokratische  Arbeitnehmerschaft (CDA) Berlin Joachim Specht begrüßte dieses Urteil als einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Lohndumping. Specht erklärte dazu: „ Die immer größer werdende Zahl von Arbeitnehmern, die zu Dumping – Löhnen arbeiten müssen, mit denen niemand auskömmlich leben kann, kann nicht hingenommen werden. Betriebe, die glauben mit Dumpinglöhnen ihre Profite auf Kosten der Arbeitnehmer steigern zu können, sind Totengräber der sozialen Marktwirtschaft, weil sie das Vertrauen in das Funktionieren unseres Wirtschaftssystems zerstören. Deshalb ist dieses Urteil ein wichtiger Meilenstein zu mehr Lohngerechtigkeit in unserem Land.“ Specht, der auch Mitglied des Bundesvorstandes der CDA ist, äußerte die Hoffnung, dass dass die Bundesagentur für Arbeit die Arbeitsagenturen und Jobcenter anweist, in Zukunft dieses Urteil bei ihren Arbeitsvermittlungen zu Grunde zu legen und den Armutslohn-Arbeitgebern die Rote Karte zu zeigen.

V.i.S.d.P.: Joachim Specht, stellv. Landesvorsitzender der CDA Berlin


Es reicht, Herr Mißfelder

CDA Berlin ist empört über die Geringschätzung von ALG 2 Empfänger

Mit großer Empörung hat die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) Berlin die Äußerung des Bundesvorsitzenden der Jungen Union Philipp Mißfelder aufgenommen, der  auf einer Parteiveranstaltung in Haltern am See im Ruhrgebiet die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze als einen "Anschub für die Tabak- und Spirituosenindustrie“ bezeichnet hat. Dazu erklärte der stellv. Landesvorsitzende Joachim Specht: „Dies ist ja nicht der erste unverzeihliche verbale Ausfall gegen sozial Schwache dieses Herrn. Viel deutlicher kann man es nicht sagen, was Herr Mißfelder  von den Millionen zum größten Teil unverschuldet arbeitslos gewordenen Mitbürgern hält, die gezwungen sind, vom Arbeitslosengeld II zu leben und deren Kinder die wirtschaftlichen Nachteile ertragen müssen, weil die Erhöhung der Regelsätze nicht einmal die Teuerungsrate ausgleicht. “

„Während auf der einen Seite CDA Bundesvorsitzender und  CDU – Präsidiumsmitglied Karl-Josef Laumann als NRW – Minister für kindgerechte Regelsätze kämpft, qualifiziert der Bundesvorsitzende der CDU – Jugendorganisation die von Hartz IV abhängigen Menschen in menschenverachtender Weise ab,“, empört sich Specht, der auch Bundesvorstandsmitglied der CDA ist. Dies sei eines Vertreters der CDU unwürdig, meint er und fragt, ob Herr Mißfelder nicht einmal über einen Austritt und Rücktritt nachdenken sollte.

Berlin, den 20. Febr. 2009
V.i.S.d.P.: Joachim Specht, stellv. Landesvorsitzender der CDA



CDA beschließt Plakat-Aktion gegen Sarrazin

Die CDA Berlin kündigte heute in einem Pressegespräch eine Plakat-Aktion gegen die unsoziale Politik des rot-roten Senats an. Vor dem Hintergrund der schändlichen Äußerung des Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin „Pullover statt Heizung“ hat die CDA Berlin eindrückliche Forderungen für ein sozialeres Klima in Berlin vorgestellt.
„Von den zynischen Forderungen Sarrazins sind besonders alte Menschen und Kinder betroffen“, so die stellv. CDA-Bundes- und Landesvorsitzende Silke Striezel-Wolff im Gespräch. Auch für Arbeitnehmer/innen sei Sarrazins Energiespar-Tipp nicht hinnehmbar. „16 Grad Celsius sind weniger als in der Arbeitsstättenverordnung für Arbeitsplätze vorgesehen ist“, mahnte Striezel-Wolff.
CDA-Hauptgeschäftsführer Martin Kamp betonte „Ob nun die steten unwürdigen Äußerungen Sarrazins oder Wowereits Abbruch der Tarifverhandlungen: Rot-rot betreibt eine Politik der Spaltung und Ausgrenzung. Das ist das Letzte, was Berlin braucht.“

Berlin, den 01.08.2008

V.i.S.d.P.: Silke Striezel, c./o. CDA Berlin, Wallstraße 14a, 10179 Berlin
e-mail: Striezel@cdaberlin.de, Tel.:
0177 274 85 78

Unsere Plakate


Unsere Forderungen:

Mehr soziales Klima in Berlin

Horst Gedack, Landesvorsitzender der CDA Berlin
Silke Striezel, stellvertretende CDA-Bundesvorsitzende und stellvertretende Landesvorsitzende der CDA Berlin und
Martin Kamp, CDA-Hauptgeschäftsführer
erklären:

Vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen des Finanzsenators stellen wir heute zwei Plakatmotive vor. Wir werden die Plakate an geeigneten Stellen präsentieren, in CDA/CDU - Schaukästen, bei Veranstaltungen und Ständen. Und wir werden die Motive außerdem als Postkarten drucken. Plakate und Postkarten können bei der CDA angefordert werden.

Die Verbalausfälle des Finanzsenators sind unerträglich. Und mindestens so unerträglich ist, dass der Regierende Bürger-meister dem tatenlos zusieht. Die bloße Äußerung, manchmal wäre es besser, wenn er schweigen würde, kann nicht darü-ber hinwegtäuschen, dass der Regierende von einer Promi-Hochzeit zur nächsten jettet, während der Finanzsenator sozial Schwachen in geradezu zynischer Weise Tipps gibt, wie sie angesichts hoher Energie- und Lebensmittelpreise über die Runden kommen können.
Was dem Finanzsenator die Bezieher von Arbeitslosengeld II, sind dem Regierenden offenbar die Landesbediensteten. Die einseitige Verordnung einer lächerlichen Einmalzahlung und der Abbruch der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst – also Lohndiktat statt Verhandlungen auf Augenhöhe - stellen eine Kriegserklärung an die Tarifautonomie dar. Dem Finanzsenator und dem Regierenden Bürgermeister fehlt der Bezug zur Situation der Menschen. Sie betreiben eine Politik der Spaltung und Ausgrenzung.
Wir fordern mehr Gemeinsinn, mehr Miteinander und mehr soziale Partnerschaft. Wir wollen eine Politik, die jeden Menschen mit seiner Würde respektiert. Wir treten dafür ein, dass jeder eine Chance auf Teilhabe bekommt. Wir wollen mehr soziales Klima für Berlin.

1. Konkret fordern wir als ersten Schritt die sofortige Entlassung des Finanzsenators. Das wäre ein erstes klares Signal gegen eine Politik der Ausgrenzung.
2. Wir fordern den Senat auf, unverzüglich die Tarifverhand-lungen für den öffentlichen Dienst wieder aufzunehmen.
3. Die CDA will Bezieher von Arbeitslosengeld II und sozial Schwache nicht ausgrenzen, sondern sie unterstützen. Vorbildlich arbeitet die Sozialberatung der CDA in Treptow - Köpenick.
4. Wir fordern den Senat auf, wieder ein zinsgünstiges Exi-stenzgründungsdarlehens- und Coaching - Programm aufzu-legen. Hierzu sind vorhandene EFRE-Mittel heranzuziehen und so inhaltlich auszurichten, dass ein 50proz. Frauenanteil ermöglicht wird.
5. Die Haushaltssperre für die Beschäftigungsförderung im Land Berlin in Höhe von 9 Mio. Euro ist sofort aufzuheben.

Berlin, den 01.08.2008

Verantwortlich: CDA-Landesverband Berlin / CDA-Hauptgeschäftsstelle, Oranienburger Straße 65, 10117 Berlin

 


CDA Berlin fordert den Rücktritt des RCDS Bundesvorsitzenden Ludewig
 Berliner Sozialausschüsse empört über die verfassungsfeindliche Diskriminierung Arbeitsloser und Rentner durch den Repräsentanten des CDU-nahen Studentenverband

 Empört und fassungslos zeigte sich der stellv. Landesvorsitzende der CDA (Sozialausschüsse in der CDU) Joachim Specht über die Forderungen des Bundesvorsitzenden des Ringes Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) Gottfried Ludewig, das Wahlrecht der Rentner und ALG II Empfänger bei Bundestags- und Landtagswahlen einzuschränken. Dazu sollten nach Ludewigs kruden Vorstellungen, die in einer mail allen Vereinigungen in der CDU zugeschickt worden waren und per „Bild-Zeitung“ öffentlich gemacht wurden, sogenannte Leistungsträger mit doppeltem Stimmrecht ausgestattet werden.
„Damit verlässt Herr Ludewig nicht nur den Boden unserer Verfassung, sondern verstößt auch gegen  eine der wichtigsten Errungenschaften unserer abendländischen politisch-demokratischen Kultur, dem Grundprinzip der „gleichen Wahl“.“ erklärte Specht, der auch Mitglied des CDA – Bundesvorstandes ist. „Deshalb fordere ich ihn auf, umgehend vom Bundesvorsitz des RCDS zurückzutreten. Wer solche allen demokratischen Überzeugungen diametral widersprechende Forderungen stellt, hat außerdem in der Christlich Demokratischen Union nichts mehr zu suchen. Darum erwarte ich, dass die CDU gegen ihn ein Parteiordnungsverfahren einleitet.“ Dies sei auch deshalb wichtig, weil Ludewig als kooptiertes Mitglied dem Bundesvorstand der CDU angehöre.

V.i.S.d.P.: Joachim Specht, c./o. CDA Berlin, Wallstraße 14a, 10179 Berlin
e-mail: specht@cdaberlin.de, Tel.: 0176 / 51 40 78 5
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CDA Berlin setzt sich für die Berliner Kulturszene ein -
“BeBop“ muss erhalten bleiben

Nachhaltig setzt sich der Landesvorsitzende der Berliner CDU-Sozialausschüsse (CDA Berlin), Horst Gedack, für den Fortbestand de bekannten Berliner Jazz-Standortes „Bebop
Bar“ ein und fordert gleichzeitig den Berliner Senat auf, endlich bessere strukturelle Rahmenbedingungen für den Jazz in der Hauptstadt zu entwickeln. „Wir haben in Berlin
einen reichhaltigen Nährboden für Kreativität und Innova-tionsgeist im Kulturbetrieb Jazz, der bereits ein attraktiver wirtschaftlicher Standortvorteil ist und als solcher von den Verantwortlichen erkannt sein will“, so Horst Gedack wei-ter. Berlin und insbesondere der Bezirksteil Kreuzberg kann auf ein Jazzlokal wie die – jetzt seit 10 Jahren als fester Bestandteil der Berliner Jazzszene bestehende – Bebop Bar in der Willibald-Alexis-Str. 14 nicht verzichten.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird von den CDU Sozialausschüssen aufgerufen, mit dem Vermieter des Jazzlokals unverzüglich Gespräche mit dem Ziel aufzuneh-men, die Räumungsklage aufzuheben und der Betreiberin eine Verlängerung des Mietvertrages zu ermöglichen.
Darüber hinaus fordert Horst Gedack den Senat von Berlin auf, endlich die strukturellen Rahmenbedingungen für die rd. 1.000 in der Hauptstadt lebenden Jazz-Musiker erheb-lich zu verbessern. Das bisherige Förderbudget für den Jazz von rd. 100.000 Euro reiche bei weitem nicht aus. Die bereits jetzt schon entstandenen „Versorgungslücken“ im Bezug auf Spielstätten, gerade im Westteil der Stadt, die sehr hörenswerten heimischen Jazzmusiker regelmäßig ein Podium boten, bedürfen unterstützender Rahmenbedingun-gen durch die Politik.
Wir brauchen, wie auch das Beispiel der Bebop Bar zeigt, Fürsprecher der Kulturtreibenden und Vermittler zwischen ihnen und der Nachbarschaft dieser Lokalitäten.
„Die Bebop Bar ist ein wunderbares Wohnzimmer des Jazz, klein, aber fein, ein Jazzlokal mit niveauvoller und gehör-verträglicher Livemusik bei auch für studentische Budgets
erschwinglichen Preisen, eine sog. angesagte location, zu deren Jamsessions sich einfindet, wer in Berlin als Jazzmu-siker Rang und Namen hat – das ist für mich die Bebop
Bar", so der CDA-Landesvorsitzende Horst Gedack.

V. i. S. d. P.: Horst Gedack, CDA-Landesvorsitzender, Wallstr. 14a, 10179 Berlin, Tel.: 0172-9487117


CDA Berlin solidarisch mit den Tarifbeschäftigten  im öffentlichen Dienst

Resolution der Landestagung vom 23. Februar 2008

Die Tarifbeschäftigten beim Bund und bei den Kommunen kämpfen gemeinsam mit den Beamten um eine Anpassung ihrer Einkommen. Die Delegierten der Landestagung der CDA Berlin erklären sich solidarisch mit den Zielen der Tarifbeschäftigten und Beamten.
Die Einkommen dieser Beschäftigten sind seit Jahren nicht mehr ange- passt worden. Angesichts der positiven Wirtschaftsentwicklung ist die Einkommenssituation dieser Beschäftigten in eine Schieflage geraten. Hier bedarf es einer Korrektur durch eine kräftige Verbesserung der Einkommen. Zugleich wird mit einer kräftigen Einkommensver- besserung die Binnenkonjunktur gestützt.

V. i. S. d. P.: Egbert Biermann, stellv. CDA-Landesvorsitzender, Wallstr. 14a, Berlin-Mitte, Tel.: 0170 / 914 82 37


Senat versündigt sich an der Altenpflegeausbildung

Augenwischerei statt einer Qualitätsoffensive in der Altenpflege!

In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren die Berliner Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), der Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) und der Gesamtbetriebsrat der Vitanas GmbH & Co. KGaA die Entscheidung des Senats, zukünftig die Anrechnung der Auszubildenden auf den mit den Pflegekassen vereinbarten Pflegeschlüssel zuzulassen. Vorbereitet wurde die Senatsentscheidung durch eine Vereinbarung zwischen Vertretern der Kostenträger (Pflegekassen) und der Verbände der Leistungserbringer (Altenheimbetreiber). Konkret können demnach ab dem 1. Januar 2008 je 3 Auszubildende für eine nicht examinierte Pflegekraft im Pflegeschlüssel angerechnet werden.

Horst Gedack, Landesvorsitzender der CDA Berlin:

„Drei Auszubildende sollten und können gerade im ersten Jahr nicht annähernd die Leistung am Bewohner erbringen wie eine erfahrene Pflegekraft. Durch die Anrechnung der Auszubildenden wird nun auch noch die Zahl derjenigen, die den Auszubildenden und den Praxisanleitern für eine qualifizierte und gründliche Lehrzeit den Rücken freihalten und stärken sollen, reduziert. Denn durch diese Entscheidung wird eine weitere Reduzierung der ohnehin schon zu wenigen Pflegekräfte bewirkt. Die Anrechung der Auszubildenden auf den Pflegeschlüssel wird zur Folge haben, dass noch mehr Auszubildende als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.

Michael Musall, Ver.di-Sekretär und Mitglied im Landespfle-geausschuss:

„Diese Entscheidung ist ein erneuter Beweis für die mangelnde Bereitschaft des Senats, konsequent qualitätsverbessernde Maßnahmen durchzusetzen. Wieder einmal haben „Bock und Gärtner“, nämlich die Vertreter der Kostenträger und die Verbände der Leistungserbringer mit dem Segen der zuständigen Senats- verwaltung eine Vereinbarung zu Lasten der Pflegequalität und des verbleibenden Pflegepersonals getroffen. Dies dürfen sich die Kolleginnen und Kollegen in der Altenpflege nicht gefallen lassen. Wir jedenfalls stehen an ihrer Seite. Anspruch und Wirklichkeit, Reden und Handeln des Rot-Roten Senats und insbesondere der zuständigen Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner klaffen mal wieder weit auseinander!“

Friedrich Podzun, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vitanas GmbH & Co. KGaA

„’Entsorgen Sie Ihre Notdurft in die Windel. Uns fehlt die Zeit, Sie zur Toilette zu bringen.’
Wer möchte das hören, erleben, gar erleiden? ‚DIE’ Altenpflege ist in aller Munde. Und ihr Ruf ist wenig schmeichelhaft. Kostenträger, Heimbetreiber und der Berliner Senat setzen nun offenkundig in einer konzertierten Aktion alles daran, den maladen Leumund fett zu unterstreichen. Noch weniger erfahrene Pflegekräfte, dafür mehr Azubis, die wenig lernen, aber als „Hiwis“ herhalten dürfen, und alte, gebrechliche und kranke Menschen, die notdürftig satt und sauber ‚versorgt’ werden.
Notdurft in vielerlei Gestalt.’ – eine geschmacklose Formulierung? Ja! Weil Geschmacklosigkeiten bei ihrem Namen genannt werden müssen. Da geben sich Altenpflegeschulen alle erdenkliche Mühe, ihren Schüler/innen das notwendige Rüstzeug auf den Weg zu geben. Und da konterkarieren Kostenträger, Heimbetreiber und der Berliner Senat alle Mühen und verwehren eine qualitative betriebliche Ausbildung.
Ich frage die Kostenträger, die Heimbetreiber und den Berliner Senat: Welchen Stellenwert haben ganz alte und ganz junge Menschen? Wenn sie nur noch als ‚Schachfiguren’ im allgemeinen Kosten-Nutzen-Denken herhalten dürfen, erleiden sie den Verfall guter Sitten.“

V. i. S. d. P.: Horst Gedack, CDA-Landesvorsitzender, Wallstr. 14a, Berlin-Mitte, Tel.: 0172/948 71 17


 

Berliner CDA für Erhaltung der vollen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Berlins

Solidarität mit Gewerkschaften und Personalräten

Die Berliner Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) steht solidarisch an der Seite aller Personalräte des Landes Berlin und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), des Deutschen Beamtenbundes (DBB) und des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) in ihrer Ablehnung wesentlicher Teile des vom Berliner Senat am 23. Oktober 2007 beschlossenen Entwurfs zum siebten Gesetz zur Änderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes. Die Berliner CDA fordert den Berliner Senat auf, die vom Berliner Hauptpersonalrat (HPR) und den Gewerkschaften erhobenen Einwände im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen und entsprechende Änderungen vorzunehmen.
Denn der Berliner Senat beabsichtigt, das erst durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 2007 (BVerwG 6 P 4.06) für alle Personalräte in Deutschland verbindlich festgestellte Mitbestimmungsrecht bei der Beschäftigung von so- genannten „Ein-Euro-Jobbern“ wieder abzuschaffen. „Damit wird dem massenhaften Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in allen Behörden und Verwaltungen Berlins Tür und Tor geöffnet, anstatt den seit etlichen Jahren stattfindenden drastischen Personalabbau endlich aufzugeben“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDA Berlin, Markus Bolsch. „Personalräte und Gewerkschaften kritisieren völlig zu Recht, dass dies die Situation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ganz erheblich verschlechtert. Es bedarf daher der vollen Beteiligung der Personalräte“, so Markus Bolsch weiter.
Weiterhin beabsichtigt der Berliner Senat, die Verbindlichkeit von Entscheidungen der „Einigungsstelle“ zwischen HPR und Dienststelle, die unter Vorsitz eines neutralen Richters Kompromisse bei strittigen Personalentscheidungen erarbeitet, abzuschaffen und der Dienststelle das alleinige "Letztentscheidungsrecht" einzuräumen. „Der Berliner Senat zieht unzutreffende Schlussfolge-rungen aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 (BVerfGE 93, 37) zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein, weil dieses mit dem Berliner Personalver-tretungsgesetz nicht vergleichbar ist“, meint CDA-Landesvorstands-mitglied Markus Bolsch. „Personalräte und Gewerkschaften kritisieren völlig zutreffend, dass dadurch die demokratischen Teilhaberechte der Beschäftigten in wesentlichen Teilen beseitigt werden“, so der Innenpolitische CDA-Sprecher.
Diese geplanten, ganz erheblichen Verschlechterungen im Berliner Personalvertretungsrecht können die vorgesehenen punktuellen Verbesserungen, z. B. das erweiterte Informationsrecht der Personalräte bei Wirtschafts- und Haushaltsplanung der Dienststelle und die Möglichkeit zur Hinzuziehung von Sachverständigen durch die Personalräte nicht einmal annähernd aufwiegen. „Daher steht die Ber­liner CDA in ihrer konsequenten Ablehnung des vom Berliner Senat beschlossenen Gesetzentwurfs solidarisch an der Seite der Gewerk­schaften und Personalräte“, betont der CDA-Landesvorsitzende Horst Gedack nachdrücklich.

V. i. S. d. P.: Markus Bolsch, Innenpolitischer Sprecher der CDA Berlin, Telefon: (01520) 1866017


 

Berliner Landesverband höchst erfolgreich auf der 32. Bundestagung der CDA

Erneut drei Berliner Vertreter im Bundesvorstand

„Die Bundestagung der CDA an diesem Wochenende in Karlsruhe war eine großartiger Erfolg!“, so der Landesvorsitzende der Berliner CDU-Sozialausschüsse Horst Gedack. Die stellvertretende Bundesvorsitzenden Silke Striezel-Wolff aus Köpenick, die im Bundesvorstand die Bereiche „Bildung und Familie“ betreut, wurde ebenso mit einem hervorragenden Ergebnis wiedergewählt, wie ein weiterer Köpenicker, der CDA- Kreisvorsitzende Joachim Specht, der wie bisher die Politikfelder „Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme“, „IT-Berufe“ und „Grundsatzarbeit“ bearbeiten wird. Mit Dagmar König aus dem KV Charlottenburg-Wilmersdorf, die für die AG „Frauen in der CDA“ antrat und sich der Frauen- und Familienpolitik annehmen will, gelang einer weiteren Berlinerin der Einzug in das höchste Leitungsgremium der CDA Deutschlands. „Nach dem gesundheitlich bedingten Ausscheiden des Pankowers Egbert Biermann sind die Berliner CDU-Sozialausschüsse damit erneut mit drei Mitgliedern in der Führungsspitze der CDA Deutschlands vertreten, eine großartige Anerkennung unserer Arbeit im Landesverband und die unserer Vertreter im Bund“, so der CDA-Landesvorsitzende.

Ein Schwerpunkt der inhaltlichen Debatte war naturgemäß die Forderung nach einem Mindestlohn in Deutschland. Mit großer Mehrheit stimmte die CDA einem Antrag zu, in dem gefordert wird, dass  angesichts der Tatsache, dass viele Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung vom Lohn nicht auskömmlich leben können, dass in manchen Bereichen „Hungerlöhne“ gezahlt werden, die Einführung eines solchen Mindestlohns unabdingbar ist. Dieser soll dann greifen, wenn Tarifverträge, ihre Allgemeingültigkeitserklärung sowie die Möglichkeiten des Entsendegesetzes keine ausreichenden Löhne sichern können. Auch aus Berlin waren verschiedene Sachanträge, u.a. zum ALG 2, zur Suchtproblematik bei Jugend-lichen und zur Gleichbehandlung von EU-Rentnern eingebracht worden, die alle von der Bundestagung mit großer Mehrheit angenommen wurden.

Nicht zuletzt durch die hervorragende programmatische Rede des Bundesvorsitzenden, Minister Karl-Josef Laumann war die Bundestagung gekennzeichnet von einer Aufbruchstimmung in den Reihen der CDA. Die Diskussionen mit dem CDU - Generalsekretär Roland Pofalla MdB und dem Ministerpräsiden des gastgebenden Bundeslandes Günther Öttinger sowie die Impulsreferate von Dr. Josef Schlarmann, dem Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT), und Dr. Heiner Geißler, Bundesminister a.D, und ehemaliger Generalsekretär der CDU, rundeten die CDA – Bundestagung ab,  so dass der Berliner Lan-desvorsitzende Horst Gedack resumieren konnte: „Die CDA Deutschlands und besonders der Berliner Landesverband der CDU-Sozialausschüsse können auf eine gelungene und erfolgreiche Bundestagung zurückblicken.“

V. i. S. d. P.: Horst Gedack, CDA-Landesvorsitzender, Wallstr. 14a, Berlin-Mitte, Tel.: 0172/948 71 17


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